Gepostet 9 Januar 2023

Balkonkraftwerk an SchuKo betreiben / Rhein-Sieg Netz

Hallo zusammen,

ich interessiere mich wie so viele hier für die Anschaffung eines Balkonkraftwerks.

Bei meinem Netzbetreiber (Rhein-Sieg Netz) muss ich bei Anmeldung im Formular folgendes bestätigen,

"Die Stromerzeugungsanlage entspricht den Bedingungen der VDE-Anwendungsregel Entsprechend VDE-AR-N 4105:2018-11„Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. Ein entsprechendes Einheiten- und NA-Schutz-Zertifikat liegt vor und kannauf Nachfrage vorgelegt werden."

(rhein-sieg-netz.de/fil…pdf)

Wenn ich das richtig deute, verbirgt sich dahinter auch die Pflicht, über eine Wieland-Steckdose einzuspeisen, die ich nicht habe und nicht will.

Im Netz (PV-Forum etc.) findet man unzählige Meinungen, was jetzt richtig und was falsch ist und ob man das ignorieren kann etc. Muss vermutlich jeder für sich selbst entscheiden.

Ich möchte für mich nur vermeiden, dass ich jetzt ein BKW kaufe, installiere, anmelde und dann kommt der Netzbetreiber oder was weiss ich hier bei mir ins Haus um zu kontrollieren, ob das alles passt. Und dann darf ich das nicht betreiben bzw. darf durch einen Elektriker hier die Wieland-Dose nachinstallieren lassen, was mir kostentechnisch natürlich überhaupt nicht passen würde. Die Amortisation vom BKW braucht ja so schon lange genug.

Hat hier vielleicht jemand Erfahrungswerte? Letztlich muss ich ja eigentlich das BKW nur anmelden, nicht genehmigen lassen.
Hat der Netzbetreiber überhaupt ein Recht, sich das BKW bzw. den Anschluss hier vor Ort anzusehen?

Danke für Eure Rückmeldungen!
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9 Kommentare

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  1. Pinchen's Profilbild
    Du bist ja nicht verpflichtet, mit dem Formular des NB anzumelden. Und genehmigen muss es der NB auch nicht.
    Bei mir war es so:
    Ich schrieb eine Mail an den NB: Hallo melde hiermit ein BKW an, diese Leistung, jener Wechselrichter und selbige Module.
    Dann wollte er auch irgendein Formular ausgefüllt haben, und erst wenn die Wielandsteckdose eingebaut ist und ich als Kunde den Zählerwechsel beauftragt habe, kann ich das in Betrieb nehmen, bis dahin "untersagt" er mir den Betrieb.

    Pech für ihn, dass er das so einfach nicht kann. Angemeldet hab das BKW ja. Zählerwechsel kann er machen, wenn er will. Ich werde das nicht beauftragen, die wollten ja nur dass ich dann die Kosten für sie übernehme. Seitdem (> 2 Jahre) ist genau nichts passiert. Weiter der alte Zähler, kein Besuch, keine Nachfragen. Ich hab seitdem >400 EUR Stromkosten gespart.
    El_Pato's Profilbild
    Die Vermutung liegt nahe, dass du im fall der Fälle Sorgfaltspflichten verletzt hast und die Untersagung rechtskräftig war. Ferner ist die VDE Norm vielleicht unnötig, aber anerkannter stand der Technik. Kein Richter wird dir recht geben. Du müsstest gegen die Anwendung Norm klagen, was wahrscheinlich keine aufschiebende Wirkung hat. (bearbeitet)
  2. stego's Profilbild
    Fordert mein Netzbetreiber auch, hab ihm das Datenblatt von meinem Wechselrichter HM600 geschickt in dem Bestätigt wird, dass dieser die VDE-AR-N 4105:2018 (mit NA-Schutz ) erfüllt und dann war gut. Streckt ganz normal in der Schuko-Dose. War auch Westnetz. (bearbeitet)
  3. ottinho's Profilbild
    Und was unterscheidet die Meinungen hier jetzt vom PV Forum?
  4. Elchfreak's Profilbild
    Du hast dich ja durchgelesen.. der Stecker kann nicht gefordert werden, wenn, dann höchstens (bei Mietwohnung) vom Vermieter.
  5. quak1's Profilbild
    Gibt wohl gerade weiter Rückenwind für Schuko.

    stuttgarter-zeitung.de/inh…tml

    Konnte nur leider nirgends die original Stellungnahme finden.
  6. panda15's Profilbild
    BKW einfach nicht anmelden.
  7. -1001149463688's Profilbild
    Egal was du machst. Die Versicherung wird im Brandfall nicht zahlen
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