eingestellt am 26. Okt 2022
Hallo, ich hoffe ich finde hier Unterstützung. Ich habe im Fachhandel vor nicht einmal 6 Monaten Brooks Schuhe gekauft, und diese erst seit zwei Monaten benutzt. Im hinteren Hackenbereich sind auf beiden Seiten Löcher im Meshgewebe (2,5cm). Darauf hin habe ich den Händler angeschrieben der mir mitteilte.
Zitat:
Leider handelt es sich um normale Gebrauchsspuren durch das schlupfen im Schuh. Mögliche Gründe, kein optimaler sitz. Da es sich um keinen Materialfehler handelt und der Schuh bereits vom 28.03.22 ist können wir nichts machen.
Hab dann zurück geschrieben das ich mit anderen Schuhen der Marke keine Probleme habe und auf die Gewährleistung hingewiesen. Jetzt habe ich eine erneute Rückmeldung erhalten und Sie wollen wissen wie, wann und wo ich den Schuh getragen habe um es an Brooks zu senden. Mein Vertragspartner ist doch der Händler und dieser ist in der Beweispflicht. Muss ich denen das so alles mitteilen?
Zitat:
Leider handelt es sich um normale Gebrauchsspuren durch das schlupfen im Schuh. Mögliche Gründe, kein optimaler sitz. Da es sich um keinen Materialfehler handelt und der Schuh bereits vom 28.03.22 ist können wir nichts machen.
Hab dann zurück geschrieben das ich mit anderen Schuhen der Marke keine Probleme habe und auf die Gewährleistung hingewiesen. Jetzt habe ich eine erneute Rückmeldung erhalten und Sie wollen wissen wie, wann und wo ich den Schuh getragen habe um es an Brooks zu senden. Mein Vertragspartner ist doch der Händler und dieser ist in der Beweispflicht. Muss ich denen das so alles mitteilen?
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23 Kommentare
sortiert nachFür den Fall, dass das Geld dann nicht auf dem Konto ist kündigst du schonmal einen Arztbesuch an und zeigst folgendes Bild:
Mein lokaler Händler (Schuhorthopädie) hat mir hier schon einmal ausführlich sein Leid geklagt. Auch ich hatte schon Probleme, dass ich bei einem Laufschuh nach wenigen Wochen Risse in der Sohle hatte. Leider auch dort kein entgegenkommen seitens Brooks.
Mehr als hartnäckig sein bleibt dir leider nicht übrig.
Wenn der Artikel für Monate "in den Schrank" wandert - verlängert dieses die Frist nicht.
Die Umkehr der Beweispflicht wurde auf 12 Monate hochgesetzt im Klartext: innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf muss Dir der Verkäufer nachweisen, dass der Artikel bei der Auslieferung mängelfrei war und nicht umgekehrt!
Garantie kannste in den Skat drücken, das interessiert eh keine Nase.
Also hau dem Verkäufer das BGB um die Ohren und hol Dir Deine Kohle wieder. (bearbeitet)
Viel zu lange sind Händler und Produzenten mir ihrer 6Monats Masche davon gekommen, jetzt kriegen sie die Rechnung oder anders gesagt, der Kunde kommt endlich leichter zu seinem Recht.
BTW
Amazon hat das schon vor vielen Jahren entdeckt. (bearbeitet)
Meine Frau hatte sich einen Brooks Beast 20 bei Galeria gekauft. Dieser Schuh hat sich einfach bei der Naht aufgelöst obwohl keine Laufleistung! Bei Galeria konnte ich den ohne Probleme nach 18 Monaten zurück geben. Ich werde mir keinen Schuh mehr von Asics und Brooks kaufen.