Gepostet vor 3 Stunden

eBay Kleinanzeigen Sachmangel

Hi,

ich habe eine neuwertige Smartwatch verkauft und dabei leider im Stress vergessen, die Sachmängel nicht auszuschließen.

Die Smartwatch wurde lediglich wenige Tage getestet und auch so angegeben. Vor dem Versand wurde ein Video von der Smartwatch und der Verpackung erstellt, um die Funktionsfähigkeit, die nicht vorhandenen Gebrauchsspuren und den Zustand der Verpackung zu dokumentieren (zu meiner Sicherheit).

Im schlimmsten Fall könnte der Käufer eine Rückgabe verlangen? Leider habe ich auch nicht angegeben, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, obwohl es sich um ein privates eBay Kleinanzeigen Konto handelt.

Bitte um Erfahrungswerte:)
Zusätzliche Info
Sag was dazu

41 Kommentare

sortiert nach
's Profilbild
  1. admin's Profilbild
    Kleinanzeige ist doch bestimmt eh schon gelöscht, also müsste er/sie es erstmal dokumentiert haben. Dann muss man bei Kleinanzeigen sowieso davon ausgehen, dass es sich um einen Privatverkauf handelt. Stand vielleicht noch sowas drin wie "Zustand wie bebildert" oder "gekauft wie gesehen" oder sowas drin?

    Wenn es neuwertig war, hast Du bestimmt doch auch noch eine relativ neue Rechnung, dann kann man doch sowieso einfach von der Herstellergarantie Gebrauch machen.


    Wenn aber jemand total auf Krawall gebürstet ist und es unbedingt wissen will, kann man vermutlich auch von einer Privatperson die Gewährleistung einfordern (ist mir leider in meinen jungen Jahren auch schonmal passiert - da hat eine Frau den Kühlschrank vor Ort angeguckt, mitgenommen und wollte ihn mir dann 1 Woche später wieder vor die Tür stellen - sie hatte leider Recht bekommen :(). (bearbeitet)
    Günther4711's Profilbild
    Wenn es neuwertig war, hast Du bestimmt doch auch noch eine relativ neue Rechnung, dann kann man doch sowieso einfach von der Herstellergarantie Gebrauch machen.

    Das Problem tritt erst nach Ablauf der Garantie ein. Da muss der TA jetzt Gewährleistung geben.


    und wollte ihn mir dann 1 Woche später wieder vor die Tür stellen - sie hatte leider Recht bekommen :()


    Übel. Hätte nicht gedacht, dass sowas auch mündlich durchgeht. Spricht wieder für einen schriftlichen Ausschluss.
  2. Günther4711's Profilbild
    War die Uhr ungewöhnlich schnell verkauft? Dann wird bald Post kommen. Falls sie länger drin stand sehe ich weniger Gefahr.
    noname951's Profilbild
    Nicht jeder hat kriminelle Absichten!
  3. Dynemicin's Profilbild
    Dumm gelaufen, du hast nun mit der gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren verkauft.
    princesspeach's Profilbild
    Autor*in
    Konkret bedeutet das, dass wenn der Artikel einen defekt in 20 Monaten hätte, ich dann dafür haften muss 😵‍💫?
  4. IchBinHappy's Profilbild
    Anwalt meldet sich schon
  5. noname951's Profilbild
    Und nun?
    Ist schon was vom Käufer gekommen?
    Hast du doch irgendetwas verschwiegen?
    princesspeach's Profilbild
    Autor*in
    Nichts verschwiegen, alles bestens dokumentiert, und es ist noch Herstellergarantie vorhanden.

    Mein Profil ist top bewertet (nicht ohne Grund) bloß dieses eine Mal diesen einen Satz dummerweise vergessen.

    (Hab's erst vorhin versendet 🙈) (bearbeitet)
  6. tomsan's Profilbild
    "Im schlimmsten Fall könnte der Käufer eine Rückgabe verlangen? "

    Warum denn?
    Welche Sachmängel vermutest Du denn würden ihn stören?


    Also wenn ich was kaufe, dass einen verschwiegenen Mangel hat, dann würde ich es -Satz hin oder her- dem Verkäufer auch mitteilen
    noname951's Profilbild
    Bei einem verschwiegenen Mangel würde auch der vergessene Satz nicht von einer Rückgabe oder sonstigen Belangen schützen.
  7. derplayer88's Profilbild
  8. OneMoneysaver's Profilbild
    Mit was hast du es verkauft und um welchen Warenwert handelt es sich?
    princesspeach's Profilbild
    Autor*in
    PayPal Waren und Dienstleistungen, ca. 270€.
  9. posterboy's Profilbild
    hat dieser Quatsch-Satz mit "privatverkauf kein blabla.." überhaupt irgendeine ernsthafte rechtliche Relevanz?
    noname951's Profilbild
    Ja, wenn er richtig formuliert wurde.
  10. Kalajdo's Profilbild
    Das interessiert niemanden.
    Ich kann auch nicht glauben, dass das durchschnittliche Klientel dort auf so eine Kleinigkeit achtet.
    dopaya's Profilbild
    man sollte immer mit allem rechnen. gerade wenn es um käufer geht. es gibt auchb ganz schlaue die kaufen etwas und schicken danach eine abmahnung ... das kann richtig teuer werden.

    ein beispiel was ich mal gesheen habe war folgender fall:

    ein mann hat CDs gesammelt ... die immer bei Karstadt Sarurn usw. bezogen. Er hatte alle Belege. Jetzt hat er seine CD Sammlung aufgelöst und über Kleinanzeigen (damals ebay) verkauft. Einige Wochen später hatte er Post vom Anwalt. Die Wollten 5.000 Euro von Ihm wegen dem Verkauf gefälschter Ware. Die CD war eine Fälschung und nicht original. Der Mann hatte es aber von einem der großen Unternehmen ... Da kam ein Pressesprecher durch den TV Bericht zum Interview. Er meinte, das Unternehmen kann keine gewährleistung dafür übernehmen das die Ware echt und original ist. Sie hätten soviele Partner und Zulieferer.

    Er hatte durch den TV Sender Glück. Das Unternehmen hat aus Kulanz die Kosten übernommen. Fazit... nicht mal in einem Bekannten Markt hat man die Garantie das die Ware echt ist .-... erst bei einem Verkauf fallen solche Dinge vieleicht auf ...
  11. Now_'s Profilbild
    Einfach den Käufer ignorieren
    dopaya's Profilbild
    keine gute idee
  12. bytegetter's Profilbild
    Anzeigentext optimieren.

    Wenn der andere was sagt: Sein Werbeblocker hat das wohl ausgeblendet.
    dopaya's Profilbild
    Was für eine blöde Idee ... soll ich lachen oder weinen? Im streifall kann der Anbieter alle Änderungen nachweisen ... Dann kommt der Vorsatz dazu ... hier könnte man sagen - der Verkäufer hat etwas zu verbergen und ist Schuldig ... warum sonst sollte man nach dem Verkauf den Inhalt ändern?
's Profilbild