Gepostet vor 3 Tagen

Einmalige selbstständige Tätigkeit - Gewerbeanmeldung nötig oder reicht Steuererklärung?

Heyho,

ich habe eine Frage an die allwissende MyDealz Rechtsberatung:)

Nächste Woche mache ich für ein befreundetes Unternehmen an zwei Tagen Fotos und stelle danach eine Rechnung aus. Das ist wohl eine einmalige Geschichte und ich habe nicht vor, regelmäßig mit der Fotografie Geld zu verdienen.

Nun die Frage, da der Betrag über den 600€ liegt, die ich als Privatperson in Rechnung stellen kann: Muss bzw. kann ich so kurzfristig ein Gewerbe (Kleinunternehmerregelung?) anmelden oder reicht es, wenn ich den Verdienst in der nächsten Steuererklärung angebe? Ich müsste ja auf der Rechnung auch die Umsatzsteuer ausweisen.

Über Rückemeldung freue ich mich sehr!
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17 Kommentare

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  1. Ray_of_Light's Profilbild
    Muss bzw. kann ich so kurzfristig ein Gewerbe (Kleinunternehmerregelung?) anmelden

    Nein, das geht nicht innerhalb einer Woche. Du kannst zwar, wenn deine Stadt/Gemeinde-Verwaltung schnell ist, noch einen Termin ausmachen und das eintragen lassen, aber bis das durch ist, dauert es länger. Für eine einmalige Geschichte ist es aber ziemlicher Quatsch, deshalb ein Gewerbe anzumelden.

    Ich müsste ja auf der Rechnung auch die Umsatzsteuer ausweisen.

    Muss man nicht, wenn man ein Nebengewerbe betreibt und auch nicht, wenn man ein Kleinunternehmen betreibt (zumindest nicht, wenn man die Grenzen nicht überschreitet, die du definitiv nicht überschreiten würdest).

    Blöderweise wird das Unternehmen unbedingt eine Rechnung brauchen.
    Ich würde es als Nebeneinkünfte in der Steuererklärung angeben. Sind es über 820€, musst du den Betrag komplett versteuern. Härteausgleich (§ 46 EStG) - Steuerfreie Nebeneinkünfte - Nebeneinkommen versteuern, Steuerfrei (finanztip.de) (bearbeitet)
    Flummi123's Profilbild
    Autor*in
    Perfekt, danke für die Info!

    Dann schreibe ich einfach - wie von vorgeschlagen - eine normale Rechnung ohne Umsatzsteuer und gebe es dann als Nebeneinkünfte in der Steuererklärung an. Da es über 820€ werden, geht dann wahrscheinlich wieder einer großer Teil davon weg, aber so ist das eben.
  2. donandre's Profilbild
    Wenn das eine einmalige Sache bleibt, ist deine Tätigkeit nicht auf Dauer ausgerichtet, sprich nicht gewerblich. Schreib eine Privatrechnung ohne Umsatzsteuer, gib das in der Steuererklärung an und dann sollte das passen.
    Die genannten 600 € beziehen sich auf private Veräußerungsgeschäfte und haben in diesem Fall keine Bedeutung.

    Wenn du den ganzen Kram aus dem Weg gehen willst, kannst du dich vielleicht auch für ein paar Monate auf Minijob-Basis anstellen lassen.

    LG
    Flummi123's Profilbild
    Autor*in
    Die Idee mit dem Minijob ist natürlich gut. Ich glaube aber nicht, dass das Unternehmen das mitmachen würde, wäre ja doch eine Ecke mehr an Aufwand.

    Perfekt, dann mache ich das einfach so!
  3. mdkroko's Profilbild
    musst nichts machen, gewerbe anmelden daert 15min im rathaus und geht au rückwirkend aber musst net
  4. Canoli's Profilbild
    Ruf doch einfach beim Gewerbeamt an und frag nach?!
  5. allgemeinunterhalter's Profilbild
    Kommt auf die Fotos an, wenn sie ein Event (Eröffnung einer Halle) festhalten und von journalistischem Wert sind könnte eine freiberufliche Tätigkeit vorhanden sein. Wenn du allerdings Portraits der Belegschaft machst wird es nix.
    Flummi123's Profilbild
    Autor*in
    Ich fürchte, die journalistische Note könnte ich dem ganzen schwer anhängen, da es - wie von Dir angesprochen - auch Fotos der Belegschaft etc. werden.
  6. PonyPisse's Profilbild
    Nur als Hinweis abseits der Rechnung - es müsste doch aber auch irgendwo geklärt werden was mit den Nutzungsrechten ist, Einwilligung von gezeigten Personen, etc.
    darthkeiler's Profilbild
    Stichwort Fotorichtlinie - ist aber das Unternehmen für verantwortlich, nicht der Fotograf.
  7. 41812's Profilbild
    Zum Punkt Umsatzsteuer. 
    Ich müsste ja auf der Rechnung auch die Umsatzsteuer ausweisen.
    Du darfst auf gar keinen Fall Umsatzsteuer ausweisen. Wenn Du sie ausweist, musst Du sie ans Finanzamt abführen. 

    Kleinunternehmer wird man beim Finanzamt mittels einer Vereinbarung und nicht weil bestimmte Grenzen nicht überschritten werden. 
    Flummi123's Profilbild
    Autor*in
    Da der Betrag aber über den 800€ liegt, muss ich doch sowieso Steuern zahlen. Oder wären das bei der Angabe der Umsatzsteuer noch mehr?
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