Keine.
Gepostet 7 Dezember 2023
Europäischer Gerichtshof entmachtet die Schufa!
Mal schauen, was es in Wirklichkeit bringt. noyb.eu/de/…hts
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29 Kommentare
sortiert nach- Ok.
- Das kann ich leider nicht beurteilen, da ich das Urteil nicht gelesen habe.
- Die sollen mal die Zwangsgebühr GEZ "entmachten"GE was?
- „Der SCHUFA-Score darf nicht der einzige Faktor bei der Frage sein, ob Unternehmen mit ihren Kunden Verträge abschließen„
Beim Wort dürfen werden die ganzen Firmen herzlich lachen und dann wie gehabt so weitermachen wie immer.Jo
(bearbeitet) Völlig ausufernde Renten und sonstige Spesen von Intendanten bezahlen, nein danke.
Da gebe ich Dir völlig Recht. Das ist in der Tat leider völlig aus dem Ruder gelaufen und muss für die Zukunft abgestellt werden. Aber es ändert nichts daran, dass wir unabhängige Medien brauchen und diese sich auf diesem Weg am besten finanzieren lassen.Notwendigkeit bestreite ich nicht, aber das System ist kaputt, zu viele Studios und zu undurchsichtige Altverträge.
Bin für ein Neustart (absolutes Wunschdenken ich weiß), wie kleines Pflichtpaket mit Medien. Dazu optionales Volksmusik und den ganzen Krimskrams bestellbar, also Quasi wie andere Streamingdienste auch.- Eine weniger reißerische Quelle schreibt dazu:
Der EuGH machte aber auch klar, dass diese Praxis ausnahmsweise erlaubt sein kann. Zum Beispiel dann, wenn der nationale Gesetzgeber eine Ausnahmevorschrift erlässt. In Deutschland gibt es im Bundesdatenschutzgesetz eine solche Vorschrift.
Das Verfahren ist mit dem Urteil des EuGH nicht abgeschlossen, sondern liegt jetzt wieder beim Verwaltungsgericht Wiesbaden. Das Verwaltungsgericht muss sich nun insbesondere mit der Frage beschäftigen, ob die Ausnahmevorschrift im Bundesdatenschutzgesetz selbst überhaupt rechtmäßig ist. Im zugrundeliegenden Verfahren hatte es hieran bereits Zweifel geäußert.
Sollte das Verwaltungsgericht endgültig zu der Entscheidung kommen, dass die Vorschrift gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt, wäre das Scoring der SCHUFA in seiner derzeitigen Form von keiner Ausnahmevorschrift gedeckt und somit unzulässig, wenn Unternehmen ihre Vertragsentscheidungen allein darauf stützen.
tagesschau.de/wir…tml
Als nichts mit "entmachtet", sondern eher Clickbait (bearbeitet) - Jetzt kannst Du 50 Klarna "buy now, pay back later" Käufe machen, 20 weitere Käufe auf Rechnung und 3 Mal in Privatinsolvenz gehen und trotzdem nur 2% Zinsen beim Hauskredit zahlen!
- Sehr schlechte News. Das wird dann jawohl heißen, dass die dreisten deutschen Firmen besonders bei Handy und Stromtarifen bei jedem Vertragsabschluss fragen werden, ob man zB arbeitslos ist oder was man für ein Gehalt hat. Und dann direkt ablehnen. Danke EU.
- Gute Frage, aber es ist ja nicht grundsätzlich das Ranking verboten, sondern nur wenn die Entscheidung über den Kredit am Ende automatisiert getroffen wird.Realistisch betrachtet ist damit aber quasi jeder derzeit abgeschlossene Verbraucherkredit, Ratenzahlungsvertrag usw. so wie bisher nicht mehr zulässig, nur die wneigsten dürften da auf anderer Grundlage entschieden sein zumindestens von den kleineren Darlehen.
Ob sich da jetzt zügig etwas ändert bezweifel ich ganz stark. - Effektiv nichts, rechtlich sollten die Unternehmen jetzt zusätzliche Felder einbauen wie Lohn, Tätigkeit, usw. Damit sie intern ein Algorithmus einbauen können das wenn der Score nein sagt, der Algorithmus prüfen kann ob aufgrund der persönlichen Verhältnisse ein Vertrag zustande kommen kann.
Also die Firmen dürfen jetzt nicht mehr sagen sie würden abgelehnt weil ihre Schufa zu schlecht ist, sondern müssen jetzt sagen ihre wirtschaftlichen Verhältnisse genügen uns nicht.
"Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute zwei wegweisende Urteile in Verfahren gegen die deutsche Wirtschaftsauskunftei SCHUFA gefällt, die in Deutschland bisher große Freiheiten genossen hat. Das Unternehmen muss aus dem Insolvenzregister erhobene Daten künftig deutlich früher löschen. Der EuGH bestätigt zusätzlich, dass nationale Gerichte umfassende Möglichkeiten zur Kontrolle der Datenschutzbehörden haben und stärkt damit die Rechte der Betroffenen."