Gepostet 23 Februar 2023

Herrenlose / Nachrichtenlose Bankkonten

Wie es der Titel schon verrät, gehts in diesem Beitrag um sog. herrenlose bzw. nachrichtenlose Bankkonten. Das sind bspw. Konten von Verstorbenen, auf denen ggf. noch Geld liegen kann. Und im schlechtesten Fall wissen die Erben überhaupt nichts vom Konto sowie dem dazugehörigen Geld.

Anlass des Themas ist übrigens ein Beitrag unserer französischen Kollegen und da es dort eine zentralisierte Anlaufstelle für das ganze Thema gibt (auch in Großbritannien in ähnlicher Form der Fall mittels Onlineregister), hat mich die Situation in Deutschland einfach persönlich interessiert.

Ich selbst hab mich mit diesem Thema noch nie auseinandergesetzt. Aber früher oder später ist es höchstwahrscheinlich auch bei mir so weit.

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Eins vorweg: zu dem Thema gab es Anfang 2022 einen Gesetzesentwurf, der alles, ähnlich zum System in Frankreich und UK, vereinfachen sollte. Dazu sollte ein „öffentlich einsehbares Verzeichnis" erstellt werden, in dem die Daten abgefragt werden sollten.

Man kann das abkürzen und hierzu gleich sagen, dass der Entwurf abgelehnt wurde. Begründung: man arbeitet an Rahmenbedingungen, um das Guthaben zur Förderung des Gemeinwohls nutzen zu können.

Im übrigen heißt es Schätzungen zufolge, dass in Deutschland zwischen ca. 2 Milliarden Euro (laut Finanzministerium NRW) bis ca. 9 Milliarden Euro (Verband Deutscher Erbenermittler e.V.) auf solchen herrenlosen Konten rumliegt. Genauere Zahlen gibt es nicht.




Was passiert mit dem Geld auf herrenlosen Konten?
Für den Fall das der Inhaber verstirbt, verbleibt das Geld auf dem Konto und wird zunächst nicht aufgelöst bzw. das Geld verfällt auch nicht. Sobald sich die rechtmäßigen Erben melden, wird das Geld entsprechend ausgezahlt. In der Zwischenzeit werden vom Konto aber alle Kosten beglichen, die anfallen.

Zusätzlich wird das Geld auf dem herrenlosen Bankkonto für max. 30 Jahre verwahrt. Danach wird das Geld ausgebucht und muss von der Bank als Gewinn versteuert werden. Eine Auszahlung kann dann dennoch erfolgen, wenn sich die Erben melden und die Berechtigung nachweisen.


Was kann ich als Erbe tun? Wer muss die Nachforschung beauftragen?
Leider müsst ihr euch selbst drum kümmern! Die Banken haben zwar die Verpflichtung, „verlorene“ Kunden aufzuspüren. Dazu reicht es aber aus, wenn die Bank lediglich einfache Anfragen an Ämter stellt.

Daher heißt es: kümmert euch selbst drum!


Wie geht man da vor?
Der einfachste Weg wäre es, alte Dokumente zu durchforsten. Damit könnt ihr euch zumindest einen Überblick darüber verschaffen, bei welchen Instituten Konten vorhanden sein könnten. Alternativ kann man sich auch an die Banken wenden. Dazu hab ich mal die Infos von Finanztip zusammengefasst:

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Sparkassen- & Giroverband

- Nachfrage per Post / Mail an nachforschung@dsgv.de
- Kopie des Erbscheins oder Testaments mitschicken
- Mitteilung der Anschrift + letzter kompletter Wohnort des Verstorbenen
- Anfrage geht an Regionalverband weiter (letzter Wohnort des Verstorbenen)
- ggf. positive Rückmeldung per Post

Für den Aufwand der Sparkasse können Gebühren anfallen!


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Volksbanken und Raiffeisenbanken

  • online Service Kontonachforschung
  • Anfrage geht an Regionalverband (Suche auf ein Bundesland beschränkt)
  • Nachweis über Berechtigung wird vorausgesetzt (z.B. Erbschein, Testament mit Eröffnungsprotokoll, Betreuerausweis oder Testamentsvollstreckerzeugnis)

Die Nachforschung ist ggf. gebührenpflichtig. Die genauen Kosten sind abhängig vom Umfang.


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Private Banken

  • Anfrage an Bundesverband deutscher Banken
  • bei Nachweis der Berechtigung folgt ein zentrales, bundesweites Nachforschungsverfahren
  • bei Fund (Konto, Schließfach oder Wertpapierdepot) wird der Erbe benachrichtigt

Das alles ist kostenlos!


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Öffentliche Banken und Bausparkassen

  • kein Nachforschungsverfahren beim Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands (VOEB)
  • ihr müsst euch an die einzelnen Banken wenden

Verfahren kann ggf. Gebühren nach sich ziehen


Bei dem Thema bin ich definitiv kein Experte und musste mich selbst belesen Falls was falsch sein sollte oder ihr mehr hilfereiche Infos dazu habt, dann teilt das bitte
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36 Kommentare

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  1. Aushilfsmafiosi's Profilbild
    Seltsames Thema. Wie kann das sein, wenn bei den Einwohnerämtern / Standesämtern eventuelle Erben, bzw. Rechtsnachfolger ja doch bekannt sind, auch wenn sie das Erbe ausgeschlagen haben. Gibt es keine Erben und kein Testament, erbt doch der Staat automatisch, nach erfolgloser Suche und Bekanntmachung? Wenn man natürlich irgendwelche anonymen Konten eröffnet hat, als das noch möglich war (?), ist es schwierig die Inhaber oder deren Nachfolger auszumachen. Bei einer Haushaltsauflösung sollte man natürlich schon gründlich nach entsprechenden Dokumenten suchen. Wer das Dienstleistern überlässt, macht möglicherweise einen schweren Fehler.
    dani.chii's Profilbild
    Autor*in
    Wenn man natürlich irgendwelche anonymen Konten eröffnet hat, als das noch möglich war (?), ist es schwierig die Inhaber oder deren Nachfolger auszumachen
    Das Problem seh ich schon in der Zukunft vermehrt auftreten. Würde mich nicht wundern, wenn ein Großteil der Leute den Papierkram nicht aufbewahrt oder alles nur noch online dokumentiert. Dann wirds im Anschluss schon schwierig, das alles herauszufinden. Nicht unmöglich, aber sehr schwierig
  2. Jonsi_Maulwurf-Hansson's Profilbild
    Ich habe alle meine Bankunterlagen (außer TR, aber die haben mir auch noch nie ein Stück Papier zugesendet), in Ordner zusammengefasst.

    Bedeutet, meine Erben wussten im Notfall, wo ich alles Konten hätten.

    Vielleicht ist es der einfachste Weg, wenn du deine Dokumente an einer Stelle sammelst.
    dani.chii's Profilbild
    Autor*in
    Ist so natürlich sehr vorbildlich und erleichtert das alles. Aber nicht alle sind so ordentlich und strukturiert
  3. Eisthomas's Profilbild
    Schon merkwürdig. Behörden können im Verdachtsfall (Anfrage an Finanzamt) sehr schnell rausfinden, welche Konten jemand hat. Klingt ja fast so, als möchte man es den Erben absichtlich schwer machen das Geld zu finden. (bearbeitet)
    dani.chii's Profilbild
    Autor*in
    Das Gefühl hatte ich auch. Wobei man sagen muss, dass die Regierung das mit dem Gesetzentwurf hätte lösen können. Aber wollte man ja nicht
  4. GelöschterUser2128684's Profilbild
    Sehr sinnvoller Beitrag.
  5. Hg19's Profilbild
    Wird sich wohl mit Zinseszinsen knapp verdoppelt haben.

    PS: Die besten Infos über Erbschaften kommen doch immer von nigerianischen Prinzen oder Barristern
  6. jens_kolle's Profilbild
    da müsste man aber u.a. erstmal einen fähigen erbrechtsanwalt finden, der auch 'bock' hat, was zu tun. meiner hat sich als abolute NIETE herausgestellt...
    Dodgerone's Profilbild
    Brauchst prinzipiell keinen Anwalt dafür.

    Hier in Mannheim kenn ich einen (!!!) Anwalt der sich auf Betreuungsrecht spezialisiert hat. Hatte schon mehrere konkrete Fälle mit ihm und sehr gutes Feedback. Leider kostet sowas Geld... und aus meiner Sicht sollte sowas für jeden Bürger zugänglich sein.
  7. Dodgerone's Profilbild
    Ganz wichtiges Thema.
    Leider ist Deutschland bei dem Thema echt ein Entwicklungsland. Man hat die letzten Jahre gerade mal das Betreuungsrecht angepasst. Die Strukturen sind masslos überfordert. Die Banken sind genauso überfordert... manche "Erben" rennen Konten jahrelang hinterher.

    Betreuersystem (Betreuer bzw. auch die Betreuungsgerichte) sind heillos überfordert. Nachlassgerichte ebenfalls... ich kann jedem nur raten alles gut zu dokumentieren. Das die zunehmende Digitalisierung ein Problem für deutsche Behörden ist, kann sich wohl jeder denken. Ich habe beruflich damit relativ viel zu tun (weniger mit Nachlass, als mit dem Thema Betreuung, Sterben etc.).

    Nur um mal einen zeigen was für ein Irrwitz das tw. in Deutschland ist:

    - es sind Wertgegenstände einer verstorbenen Person bei uns im Krankenhaus. Diese wurden dem Bevollmächtigten zugesendet. Die Vollmacht endet aber mit dem Tod... das Nachlassgericht sagt: bei ihnen abgeben. Wir müssen das aber natürlich adäquat dokumentieren, da es sich um fremdes Eigentum handelt. Macht das Gericht aber nicht.

    Ende: es gibt keine rechtssichere Lösung. Im schlimmsten Fall mache ioh mich sogar strafbar, da ggf. Erben Ansprüche stellen könnten etc...

    Das Thema ist natürlich hochkomplex... v.a. weil es auch Geld kostet die Nachlässe zu verwalten... es gibt leider auch immer mehr Menschen niemand haben der sich um so etwas kümmern kann/will.
    dani.chii's Profilbild
    Autor*in
    Da kann man echt nur den Kopf schütteln
  8. GelöschterUser1313218's Profilbild
    Hab noch ein Sparbuch von ca 1987 mit damals 1 DM drauf, da die Mitarbeiterin dort meinte es wäre einfacher die 1 DM draufzulassen, falls ich doch noch mal Geld aufs Sparbuch legen will.

    Ist nicht mehr passiert aber hab das Teil immer noch hier rumliegen, glaube die haben nicht mal mehr diese Schreibmaschinen, wo die die Beträge mit eingetragen haben.

    Was meint ihr wieviel ich inzwischen an Zinsen habe, wenn es sich lohnt geh ich doch noch mal hin.
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