Gepostet vor 11 Stunden

Kann Cashback bei Zahnzusatzversicherung zurückverlangt werden?

Hey zusammen,

ich habe einen ähnlichen Deal (240 € Cashback und 2 x 15 € Amazon Gutschein) im Dezember abgeschlossen. Das Cashback wurde bereits ausgezahlt (durch WEB.DE) und einen Amazon Gutschein habe ich auch schon bekommen. Der nächste würde im nächsten Jahr kommen.
Nun habe ich einen Brief mit einer Beitragserhöhung zum 01.07. bekommen. Ich habe ja Sonderkündigungsrecht in diesem Fall, soweit ich weiß.
Kann ich davon Gebrauch machen und muss die Prämien nicht zurückzahlen? In den sehr kurzen Teilnahmebedingungen finde ich folgenden Passus:
  • Voraussetzungen sind, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen, für mindestens 3 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlt haben und der Vertrag im Zeitpunkt der Gewährung des jeweiligen Teilgutscheins/Spende ungekündigt ist.

Danke für eure Hilfe!
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7 Kommentare

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  1. RedChonk's Profilbild
    "Voraussetzungen sind, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen"

    Auch das Sonderkündigungsrecht dürfte in die gesetzliche Frist fallen. Und ja die dürfen das Cashback dann zurückverlangen, ob sie das tun werden ist aber fraglich.
    Bladery's Profilbild
    Autor*in
    Aber die gesetzliche Frist sind doch die 14 Tage, oder nicht?
  2. Earl's Profilbild
    [gelöscht]
    Bladery's Profilbild
    Autor*in
    Ne, habe ich nicht.
    Im Brief steht auch nichts von Sonderkündigungsrecht, aber im Internet heißt es so.
  3. Reisekaiser's Profilbild
    Was steht denn in den ursprünglichen Vertragsbedingungen. Mit hätte, könnte und sollte wird man vermutlich nicht zu einem belastbaren Ergebnis kommen.
  4. Bladery's Profilbild
    Autor*in
    Nichts, da der Bonus von WEB ausgezahlt wird. Da steht diesbezüglich nur der obengenannte Satz 
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