Gepostet 16 Mai 2023

Maingau Gastarif Preisstaffelung --> Niedrigen Verbrauch angeben und nach Vertragsbeginn erhöhen?

Hi Zusammen,
ich suche nach einem möglichst günstigen Gastarif ab 01.08. Dabei bin ich auf Maingau und deren Preisstaffelung gestoßen: maingau-energie.de/gas

Je weniger Verbrauch man angibt, desto weniger bezahlt man pro kwh. Das wird bei einem geringen Verbrauch durch den hohen Grundpreis wieder ausgeglichen.

Aber was ist wenn ich einen geringen Verbrauch angebe (hier 5999 kwh) und dann nach Vertragsbeginn auf eine realistische Zahl (12000kwh) erhöhe? Geht das? Und behalte ich dann den Preis der geringen Preisstaffel? Einen anderen Preis für die anderen Verbräuche habe ich nicht gefunden und in den AGB steht auch nichts.

Ich habe angerufen und einfach mal frech nachgefragt. Die Mitarbeiterin am Telefon konnte es mir nicht definitiv sagen. Scheinbar geben alle Kunden einfach ihren ehrlichen Verbrauch an und zahlen den höheren Preis.

Würde mich freuen falls mich jemand aufschlauen könnte. Danke
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28 Kommentare

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  1. besserweisser's Profilbild
    Guter Plan, klappt bestimmt!
  2. killray's Profilbild
    Die Preisstaffel kommt bei der Schlussrechnung zum tragen, daher wirst du einen niedrigen Abschlag bezahlen und eine hübsche Summe zum Schluss.
    motorrad123's Profilbild
    Dürfte nicht legal sein, dem Kunden wurde zu keiner Zeit über diese "Preisstaffel" informiert sondern nur zu dem einen Preis. Eventuell eingeräumte Passagen in den AGB sollten ungültig sein da man ja vom Kunden nicht verlangen kann z.b. 20.000 verbräuche einzugeben. D.h. wenn auf der Auftragsbestätigung nur ein Preis genannt wird zählt dieser auch, egal ob man 100kwh oder 50.000kwh verbraucht. (bearbeitet)
  3. El_Pato's Profilbild
    Wenn du im letzten Jahr 12k verbraucht hast und die Hälfte angibst halte ich das vor Gericht nicht haltbar. Sie werden einfach den kwh preis und nicht den Grundpreis anpassen. Begründung falsche Abgabe. Dann musst du schon eine Erkältung haben wieso du davon ausgegangen bist das das richtig ist. Begründung: Täuschung, entfall der Geschäftsgrundlage, treu und glauben, … bin kein Jurist. Kann auch falsch sein.
  4. Dodgerone's Profilbild
    Vergiss es... da zahlst du ordentlich drauf.

    Diese 08/15-Tricks kennen die alle. Rechtlich bist du dann auf der falschen Seite...
  5. Fillosov's Profilbild
    Gasversorger hassen diesen Trick.
  6. alex123321123321's Profilbild
    Autor*in
    Hat irgendwer auch was handfestes? Eigene Erfahrung oder ein schriftlich gültiges Stück dazu?
    besserweisser's Profilbild
    Eigene Erfahrung, versprochen.
  7. headhunter74's Profilbild
    Ich checke es nicht, warum man das machen möchte? Wie schon erwähnt, wirst du nachträglich ordentlich nachzahlen. Da brauchst du keine Beweise von irgendjemandem.
    Arnonym1's Profilbild
    Ich kann dich einfach den Abschlag anpassen

    Doch (bearbeitet)
  8. headhunter74's Profilbild
    Ausserdem steht unter 5. in den AGB genau drin, was Ambach ist! (bearbeitet)
  9. mik_l's Profilbild
    ... man kann ruhig gemäß eigener Glaskugel eine der "mehr oder weniger benachbarten" Preisstaffeln wählen, falls es überhaupt einen signifikanten Unterschied in der Jahressumme ausmacht

    Die minimale Preisstaffel ist manchmal tatsächlich mittendrin und wechselt auch gerne den Bereich, interessanter tagesaktueller Mechanismus den ich bislang so auch nur bei Maingau gesehen habe
  10. Knalli87's Profilbild

    Wie hast du dich entschieden?
    Bzw. hast du noch etwas in Erfahrung bringen können?
    alex123321123321's Profilbild
    Autor*in
    Ne Woche später gabs den Termin der geringsten Preisstaffel für 11999 kwh.

    Inzwischen ärger ich mich ein bisschen, weil ich das Risiko gescheut habe zu warten. Würde ich jetzt abschließen wäre es nochmal ein Stückchen günstiger
  11. Jiggy's Profilbild
    Ich greife das Thema mal wieder auf. Bin seit ein paar Wochen auch Kunde dort. In meinen Vertragsunterlagen konnte ich nichts zu einer Anpassung aufgrund einer Mehr-/Mindernutzung finden. Auch im Online Portal nicht. Eher im Gegenteil: Preisänderungen müssen einen Monat vorher kommuniziert werden. Kunde hat dann Kündigungsrecht.
    Da nirgends die Preisstaffelungen im Vertrag festgehalten werden, wird auch kein anderer Preis geltend gemacht werden können.
    Meine laienhafte Rechtsauffassung
  12. Hanked's Profilbild
    Und hat jemand nun Erfahrungen mit der Preisstaffel?
  13. wise89's Profilbild
    Gibt es schon ein update bzw. Jahresrechnung mit einer realen Erfahrung wie das nun bei Maingau gehandhabt wird?
  14. saschamike's Profilbild
    Aktuell bekommt man ja bei hohem Stromverbrauch eine bessere Preisstaffel. Ich habe den Verbrauch mit Wärmepumpe angesetzt, falls ich weiter mit Gas heize, ist der Stromverbrauch natürlich geringer. Ich würde gerne mal die Preisstaffeln sehen.

    "... Bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (verbrauchsabhängiges Entgelt deckt nicht die Kosten für Netzentgelte, Steuern und Abgaben) kann die MAINGAU die Lieferung ablehnen oder den Vertrag kündigen..." (bearbeitet)
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