Gepostet 26 Januar 2024

Mietwagen storniert und nun?

Hey Leute,

ich brauche einmal eure Erfahrung und Einschätzung.
Ich habe Anfang der Woche einen Mietwagen für heute Abend gebucht.
Dazu liegt mir auch die Buchungsbestätigung mit dem Wortlaut "Feste Zusage" vor.

Heute kam dann per Mail die Stornierung der Autovermietung.
Grund: Der Vormieter hat die Miete verlängert.
Ein Ersatzfahrzeug ist nicht vorhanden = ersatzloser Storno.

Daraus ergeben sich nun zusätzliche Aufwände und Kosten für mich.
Vermieter ist Starcar.
In den AGB:
starcar.de/agb/
... unter Punkt J finde ich, dass Starcar jeden Schadenersatz, außer bei Verletzung von Gesundheit, Leben, Körper und wesentlichen Vertragsinhalten ausschließt.

Ich Google mir schon einen Wolf, aber irgendwie finde ich nichts vergleichbares, nur diverse 'No Show' Fälle.
- Kann ich die Mehrkosten, die ich nun habe Starcar in Rechnung stellen?
- Bliebe nur der Weg, dumm gelaufen, Vermieter für die Zukunft meiden und abhaken?
- Anwalt steht wahrscheinlich wieder in keinem Kosten / Nutzenverhältnis...

Ich bin natürlich nicht an einer Rechtsberatung interessiert, nur ob ihr ähnliche Fälle hattet und was ihr gemacht habt und was erfolgreich war

Habt vielen Dank.
Ist echt ein bisschen ärgerlich, da ich das Fahrzeug für einen Termin brauche.
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43 Kommentare

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  1. blubdidup's Profilbild
    Wie lange vor dem Mietantritt kam denn das Storno? Wie hoch ist dein Vermögensnachteil?

    Gibt ja für für die Reservierung einen Passus. Bis 48 Stunden vor Mietbeginn ist es für beide Seiten kostenfrei stornierbar (gleiches Recht, daher in meinen Augen nicht angreifbar). Ab dort läuft es auseinander und der Mieter muss eine Pauschale zwischen 40 (verspätetes Storno) und 90 (kein Storno) Euro zahlen. Ich denke, da kann man durchaus mit einer Einigung rechnen ohne den Rechtsweg gehen zu müssen.
    anonymikus's Profilbild
    Autor*in
    Hab vielen Dank.
    Der Storno kam heute Mittag.
    Die Abholung war für heute 18 Uhr geplant.

    Nachteil sind ca. 250 Euro.

    Wenn ein Ersatzfahrzeug da gewesen wäre hätten sie mir das auch gegeben, nur leider war eben keines da.
    Also bliebe mir jetzt nur die Rechnung des anderen Anbieters einzureichen.
  2. MrBrightside's Profilbild
    Naja is doch eindeutig nicht deine schuld eher ne Frechheit des Anbieters. Du müsstest die höheren Kosten + Anwaltskosten auf ihn abwälzen können.

    Kosten in keinem Verhältnis?! Ich hab eKontor diesen Dr... Mediamarkt Verkaufs Anbieter wegen 139€ damals verklagt und gewonnen.

    Hätten sie es gleich eingesehen und erstattet, hätten die die >500€ Anwaltskosten nicht zusätzlich gehabt... (bearbeitet)
    anonymikus's Profilbild
    Autor*in
    Danke für deine Einschätzung.
    Über den 139 Euro bin ich definitiv drüber.
    Spontan einen anderen Mietwagen in Bahnstreik Zeiten zu bekommen ist nicht so einfach.
  3. krefo's Profilbild
    Kann dir auch nicht weiterhelfen, wollte dennoch mein Mitgefühl ausdrucken. Ich hatte das mal mit einem für einen Umzug gemieteten Transporter, welcher dann am Tag vor dem Umzug vom Verleiher storniert wurde. War richtig übel, und denen war es total egal. Hatte mir dann wo anders einen gemietet, war natürlich teurer und weiter weg etc
    anonymikus's Profilbild
    Autor*in
    Ja danke,
    genau so ist es bei mir auch
    Der Vermieter, der noch was für mich hatte war in einer ganz anderen Stadt

    Wenn es bei der Bahn schief läuft hat man ja immerhin noch die Fahrgastrechte, die recht gut funktionieren, oder bei Flügen flightright, aber Autovermietungen sind da wohl noch etwas anders
  4. Aushilfsmafiosi's Profilbild
    Unterhalb eines eigenen Anwalts böte sich eine Auskunft der Verbraucherzentrale an.
    anonymikus's Profilbild
    Autor*in
    Ja, ist eine gute Idee, hab vielen Dank:)
    Die habe ich irgendwie nie auf dem Schirm
  5. Kalajdo's Profilbild
    Ja, das sollte möglich sein, aber ob starcar das auch akzeptiert, wenn die schon sowas abziehen? Anwalt willst du ja auch nicht. Bleibt nur ausprobieren.
  6. xSunshin3x's Profilbild
    Hast das Auto ja unter Zustimmung der oben erwähnten AGB (die du natürlich vorher gelesen und verstanden hast) gebucht.
    CrowleyX1's Profilbild
    AGB =|= geltendes Recht
  7. Turaluraluralu's Profilbild
    Klage oder Anwalt oder Verbraucherzentrale oder Öffentlichkeit/SM.

    Der AGB-Punkt zum weitgehenden Ausschluss von Schadenersatz ist unhaltbar. Andererseits gehört deren Vorenthalten ihres Anteils eures Vertrages natürlich zu den "wesentlichen Vertragsinhalten".

    Ausschließlich eigene Kommunikation wird nichts bringen, weil du das denen nicht wirksam in Rechnung stellen kannst. Das ändert sich erst, wenn du direkt oder indirekt denen ein zusätzliches Kostenrisiko aufzwingst.

    Daß ein anderer Kunde ihnen das für dich vorgesehene Auto erst später zurückgibt, ist einzig und allein deren Geschäftsrisiko. Natürlich sind sie schadensersatzpflichtig, würden jede Klage verlieren und sollten dir von vornherein ein anderes Auto anbieten oder herbei schaffen.
    anonymikus's Profilbild
    Autor*in
    Hab vielen Dank.
    Bei dem Punkt mit den 'wesentlichen Vertragsinhalten' stellt sich mir auch die Frage, ob die Bereitstellung des Vertragsgegenstandes nicht ein wesentlicher Vertragsinhalt ist.

    Und dann ist ja auch die Frage, ist die Buchungsbestätigung mit fester Zusage der Vertrag, oder erst, wenn ich das Übernahmeprotokoll bei Abholung unterzeichne?
  8. Alt-F4's Profilbild
    Es ist rechtlich ein riesiger Unterschied, ob eine unverbindliche Reservierung oder eine verbindliche (bezahlte) vertragliche Buchung vorliegt.

    Solange der TE dazu nix sagt, kann überhaupt nix gesagt werden. Bei nur einer "Reservierung" im nichtbuchungstechnischen Sinne hat er Pech gehabt.
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