Gepostet 4 März 2022

Mindestvertragslaufzeit von bis zu 35 Monaten bei Münchener Verein Zahnzusatzversicherung?

Ich hatte letztes Jahr zum 01.07. eine Zahnzusatzversicherung beim Münchener Verein abgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit möchte ich die Versicherung wechseln und habe bereits die Kündigung dort eingereicht. Dabei bin ich davon ausgegangen, dass eine "übliche" Mindestlaufzeit von 24 Monaten besteht. Der Münchener Verein hat aber die Kündigung nur zum 31.12.2023 bestätigt und auf seine Versicherungsbedingen verwiesen. Dort heißt es tatsächlich:
"Abweichend von § 11 Abs. 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer von 24 Monaten, mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen."
Versicherungsjahr ist folgendermaßen definiert: "Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt und endet am 31.12. des betreffenden Kalenderjahres. Jedes weitere Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr."

Demnach wäre die Argumentation des Müncherer Vereins sogar korrekt und im meinem Fall besteht eine Mindestlaufzeit von 30 Monaten. Wenn ich die Versicherung theoretisch zum 01.02. abgeschlossen hätte, würden sich sogar 35 Monate Mindestlaufzeit ergeben.

Ich frage mich allerdings, ob das wirklich rechtens ist? Die Regelung finde ich äußerst kundenunfreundlich.
Vielleicht habt ihr ja Erfahrungen damit oder einen Tipp, ob ich dagegen etwas tun kann?
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10 Kommentare

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  1. jamann's Profilbild
    Teng8004.03.2022 20:31

    Kommentar gelöscht


    Es heißt "heißt" und nicht "heisst".
  2. DrBoese's Profilbild
    1. Nur weil etwas in den AGB steht, heißt es nicht, dass es wirksam ist.
    2. Diese Regelung ist aber grundsätzlich in Ordnung, § 309 Nr. 9 lit. a) BGB, der die Vertragslaufzeit für sehr viele Verträge auf 24 Monate begrenzt, findet gerade keine Anwendung auf Versicherungsverträge.


    Ob sich etwas Abweichendes daraus ergibt, was damals bei Vertragsschluss plakativ beworben wurde (§ 305c Abs. 1 BGB), kann ich nicht beurteilen. Da aber neun von zehn Verbrauchern dazu auch keine Belege haben, ist der Drops in der Regel gelutscht.
  3. GelöschterUser1647917's Profilbild
    Anwalt einschalten.
  4. jens_kolle's Profilbild
    vorher die AGB's lesen.
  5. M4exxx's Profilbild
    Ich frage mich allerdings, ob das wirklich rechtens ist? Die Regelung finde ich äußerst kundenunfreundlich.
    Die Klausel wird wohl rechtlich nicht halten.
  6. Innuendo's Profilbild
    M4exxx04.03.2022 19:14

    Ich frage mich allerdings, ob das wirklich rechtens ist? Die Regelung …Ich frage mich allerdings, ob das wirklich rechtens ist? Die Regelung finde ich äußerst kundenunfreundlich.Die Klausel wird wohl rechtlich nicht halten.



    § 11 Abs. 4 VVG…



    @ TE: Der MV hat recht. Sie sprechen ganz klar von einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, d.h. der Vertrag muss mindestens 24 Monate laufen, bevor du kündigen darfst. anschließend kannst du unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Das ist nun mal der 31.12.23. Es steht eben ausdrücklich nicht, dass du nach Ablauf von zwei Versicherungsjahren kündigen darfst. Wäre das der Fall, dann hättest du tatsächlich zum 31.12.22 kündigen können, da das erste anteilige Versicherungsjahr als komplettes Versicherungsjahr zählen würde.
  7. strast's Profilbild
    Autor*in
    Innuendo04.03.2022 19:25

    Sie sprechen ganz klar von einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, …Sie sprechen ganz klar von einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, d.h. der Vertrag muss mindestens 24 Monate laufen, bevor du kündigen darfst. anschließend kannst du unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.


    Ist das nicht Wortglauberei? Faktisch ist die mindestens bestehende Laufzeit 30 Monate (bei Abschluss zum 1.7.).
    Ja ich weiß, bin selbst schuld, wenn ich die Bedingungen am Anfang nicht genau lese. Aber ist so eine Regelung nicht völlig ungewöhnlich oder täusche ich mich

    M4exxx04.03.2022 19:14

    Die Klausel wird wohl rechtlich nicht halten.


    Kannst du das bitte erläutern? (bearbeitet)
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