Gepostet 2 September 2022

Müssen Tarifcheck Erlöse versteuert werden als Privatperson?

Ich denke zwar zu 90% ja, aber dann müsste es doch das gleiche auf Startguthaben bei Kontoeröffnung usw. geben für private Personen - oder irre ich mich da?
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19 Kommentare

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  1. Turaluraluralu's Profilbild
    Sonstige Einnahmen: unter 256€ im Kalenderjahr steuerfrei, ansonsten komplett zu versteuern, weil nicht Freibetrag, sondern Freigrenze.
  2. GelöschterUser1959013's Profilbild
    Ja müssen versteuert werden. Musst du auf dem Formular A38 eintragen. (bearbeitet)
    HaPe45's Profilbild
    Watn Schmarren, A38 ist ein Passierschein und hat mit der Versteuerung nichts zu tun.
  3. Herri's Profilbild
    "Wichtig ist, dass du Einkünfte erzielst, für die du eine Gegenleistung erbracht hast. Der Lottogewinn zählt aus diesem Grund nicht zu den Einkünften aus sonstiger Leistung, da hier keine Leistung deinerseits stattfand."

    z.B. Quelle steuermachen.de/ste…te/

    Für Startguthaben erbringst du keine Gegenleistung oder worin sollte diese bestehen? (bearbeitet)
    Snaggle's Profilbild
    Das scheint aber eher recht unbestritten zu sein, wenn man googelt, dass es steuerpflöcihtig ist. Die Leistung ist, dass man das Rechtsgeschäft eingeht und mit Aufwand und Zeit beeinflussbar ist, für welches Konto etc. man sich entscheidet. Die Höher der Einkunft ist somit beeinflussbar. Lottogewinn ist nicht beeinflussbar und hängt nur von Glück und Zufall ab. Die Formulierung ist vielleicht eher ein wenig unglücklihc, müsste vielleicht eher statt Gegenleistung lauten, ob die Einkünfte beeinflussbar und aktiv generierbar sind durch eigenes Handeln.

    vlh.de/kau…tml


    Diskutiert wird wohl nur, ob es bei immer sonstige Einkünfte ist oder auch Kapitalertrag zuzurechnen sein kann.

    faz.net/akt…tml
  4. LH418's Profilbild
    Das kommt drauf an.

    In der Regel vermindert es deine Stromkosten. Es ist also ein Rabatt. Daher ist es zB durchaus bei den Aufwändungen für Strom/Nebenkosten beim Arbeitszimmer relevant.

    Wenn du mit Gewinn raus gehst, ist es ein Gewinn: also bei Sonstige Einkünfte angeben.

    Genauso ist es bei Startguthaben von Kontoeröffnungen. Insbesondere bei kostenlosen Konten oder Kreditkarten würde ich das einfach bei SO angeben. Bis 450€ sollte sich das auch nicht auf die Steuern auswirken (Härtefallausgleich).
    Snaggle's Profilbild
    Mag es aber vielleicht auch noch drauf ankommen, mit welchem Zweck/Hintergrund der Cashback erzielt worden ist? War der Grund für den Abschluss einzig oder eher, dass man den Cashback abgreift (und "Einkommen erzielt") oder hat sich der Gewinn nachher einfach nur aus gewissen Umständen ergeben?
    Da könnte ich mir vorstellen, dass es auch noch eine Rolle spielt vielleicht?
  5. Ambition's Profilbild
    Werden die Tarifcheck Erlöse eigentlich pauschal mit 25% oder mit dem persönlichen Steuersatz versteuert? (bearbeitet)
    GelöschterUser1959013's Profilbild
    Weder noch. Wird mit 250% Steuersatz versteuert.
  6. Herri's Profilbild
    Nicht alle Zuflüsse sind steuerbar, kommt auf den Einzelfall an. Die Vorschrift ist Auffangtatbestand, allerdings soll sie nicht alles umfassen. Praktisch hat wohl selten mal jemand mehr als 256 Euro Prämien und gibt sie bei der Steuererklärung an. Müsste im Einzelfall ein Finanzrichter entscheiden, ob Tarifcheck 20 Euro für Haftpflichtversicherung bei Ergo Versicherung steuerbar ist. Solltest nach Gerichtsurteilen schauen und nicht nur Artikeln von Beratern. Die wollen, dass du dich dort beraten lässt.

    VLH sehr unseriös, die Mitgliedschaft dient dazu Kunden "anzulocken". Hatte dort mal unverbindlich angefragt und bekam als Antwort, ob ich Mitglied werden wolle oder nach Beratungstarif pro Stunde abgerechnet werden soll (bearbeitet)
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