Gepostet 8 Dezember 2016

[Ratschlag benötigt] Handy hat angeblich Wasserschaden

Ich stehe vor folgendem Problem:

Ich habe mein Nexus 5X - gekauft bei computeruniverse vor weniger als 6 Monaten - eingesendet beim Händler, da es nicht mehr an ging.
Computeruniverse hat das Teil dann an die Firma "W-Support"? gesendet um es reparieren zu lassen. Jetzt habe ich auf Nachfrage folgende Mitteilung von Computeruniverse erhalten:

wir haben Ihr defektes Gerät () zwecks Serviceabwicklung an den Hersteller weiter geleitet.Hierzu erhielten wir heute einen Kostenvoranschlag, da sich das Gerät lt. Anschreiben durch einen Wasserschaden beschädigt wurde. Somit ist eine Garantiereparatur leider nicht mehr möglich und die Reparatur muss bezahlt werden. Für die Reparatur veranschlagt der Hersteller eine Höhe von 265,94 Euro brutto inkl. Versandkosten.
Weitere Optionen:
Unrepariert zurück
Kostenlos entsorgen

Wir bitten um kurze Rückmeldung, wie Sie weiter verfahren möchten.


Ich hab das Gerät eigentlich sehr behutsam verwendet und es ist mir definitiv nie in eine Flüssigkeit gefallen oder gleiches. Beweislastumkehr ist ja auf meiner Seite, da der Kauf weniger als 6 Monate her ist. Am Telefon sagte man mir aber, dass ein Wasserschaden unmöglich ein Fehler sein könnte der bei Gefahrübergang hätte vorliegen können. Ist dem so?

Das Gerät war wegen eines anderen Defekts schon mal beim Computeruniverse und "W-Support"? Hätte nicht dort der Mangel durch falsche Reparatur/Montage "vorbereitet" werden können und müsste mir Computeruniverse nicht nachweisen, dass dem nicht so ist innerhalb der ersten 6 Monate?

Lieben Dank für jeglichen Input an die Community!



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29 Kommentare

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  1. tehq's Profilbild
    maxl12318. Dez 2016

    In jedem Smartphone befindet sich - häufig in der Kopfhörerbuchse - eine A …In jedem Smartphone befindet sich - häufig in der Kopfhörerbuchse - eine Art Indikatorpapier, das sich verfärbt. Damit wird dann sofort auf einen Wasserschaden geschlossen.Was er machen kann? So gut wie nichts.


    Ja, genau. Das Indikatorpapier, das ist aber nur ein Indiz. Ein solches Blatt Indikatorpapier kann sich bereits durch übliche Nutzung in feuchten Umgebungen, letztlich aber auch durch banale Dinge wie Handschweiß verfärben. Wenn es sich hier um einen Hardwareschaden im Inneren des Handys handelt und nicht um beispielsweise eben die kaputte Kopfhörerbuchse, ist damit noch nicht nachgewiesen, dass der geltend gemachte Mangel auf den Wasserschaden zurückzuführen ist.

    Was Händler halt oft übersehen: Ein Wasserschaden stellt nicht von jeder Art der Mangelbeseitigung frei, sondern eben nur von solchen, die kausal und nachweisbar (Beweislastumkehr!) auf den Wasserschaden zurückzuführen sind. Ein Wasserschaden ist halt sonst allenfalls ein Indiz, aber kein Beweis. (bearbeitet)
  2. Evilgod's Profilbild
    woodrobertz08.12.2016 18:20

    wenn die "Garantiereparatur" nicht greift, dann frag die Experten mal, ob …wenn die "Garantiereparatur" nicht greift, dann frag die Experten mal, ob die "Gewährleistungsreparatur" greift.


    Herzlichen Glückwunsch, du warst der erste der das gemerkt hat... Richtig, die Garantie hat mit der Gewährleistung überhaupt nichts zu tun, der Landen kennt wohl immer noch nicht den Unterschied, oder die schicken es bei einem Dritten ein, akquirieren Aufträge für ihn(Provision bekommen die wohl auch) und der Kunde soll für etwas blechen, was er nicht Zahlen muss, weil er Gewährleistungsansprüche gelten machen kann und es somit umsonst wäre...

    konitro08.12.2016 17:57

    Danke für eure Meinungen! Mir wurden soeben Bilder versprochen von dem …Danke für eure Meinungen! Mir wurden soeben Bilder versprochen von dem Defekt. Meine Vermutung ist Kondenswasser. Es war ein etwas kühlerer Tag und ich bin in die warme U-Bahn gestiegen. Ich meine das ist doch kein unüblicher Gebrauch meines erworbenen Produktes. Schon schade.Leider wusste ich das mit den Indikatorpapieren noch nicht vor dem Einsenden, sonst hätte ich mir den Zustand dieser mal vorher angesehen. Genügt die Verfärbung als Beweis?



    Schreib den Saftladen, das du die Gewährleistung in Anspruch genommen hast und die das entsprechend auch so handhaben und Umsetzten sollen und dies überhaupt gar nichts mit der Hersteller Garantie zu tun hat.
  3. 6hellhammer6's Profilbild
    Funny241208.12.2016 18:32

    Hast du das Smartphone vielleicht mal beim Sport oder so in der …Hast du das Smartphone vielleicht mal beim Sport oder so in der Hosentasche gehabt? Scheiß ist auch wasser.


    Wusste ich gar nicht, das Scheiß auch Wasser ist.
  4. GelöschterUser531353's Profilbild
    Evilgod8. Dez 2016

    Herzlichen Glückwunsch, du warst der erste der das gemerkt hat... Richtig, …Herzlichen Glückwunsch, du warst der erste der das gemerkt hat... Richtig, die Garantie hat mit der Gewährleistung überhaupt nichts zu tun, der Landen kennt wohl immer noch nicht den Unterschied, oder die schicken es bei einem Dritten ein, akquirieren Aufträge für ihn(Provision bekommen die wohl auch) und der Kunde soll für etwas blechen, was er nicht Zahlen muss, weil er Gewährleistungsansprüche gelten machen kann und es somit umsonst wäre...Schreib den Saftladen, das du die Gewährleistung in Anspruch genommen hast und die das entsprechend auch so handhaben und Umsetzten sollen und dies überhaupt gar nichts mit der Hersteller Garantie zu tun hat.



    Dir ist dann aber wiederum scheinbar nicht aufgefallen, dass er das Gerät an Computeruniverse zur Nachbesserung geschickt hat, was eine Gewährleistung impliziert, und eben keine Garantiereparatur. Zur Abwicklung der Garantie hätte er sich selbst an den Hersteller wenden müssen, welche ihn dann wiederum an W-Support verwiesen hätten.
    Dies war hier jedoch nicht der Fall. Also hat er bereits eindeutig die Gewährleistung in Anspruch genommen. Soviel dazu.
    Der zweite Punkt ist der, dass Computeruniverse selbstverständlich zur Nachbesserung, wenn sie es selbst nicht nachbessern können, auch externe Dienstleister bemühen dürfen, und natürlich auch W-Support. Um eben keine Kosten zu haben, hat Computeruniverse dann entweder im eigenen Namen oder auch im Namen des Kunden das Gerät im Rahmen der Garantie an W-Support weitergeleitet. Soweit ist das auch alles völlig legitim.
    Was den Sachverhalt der Beweislastumkehr betrifft, könnte durchaus eine Unvereinbarkeit mit der Sache oder des Mangels vorliegen (hier der Wasserschaden, der ab Werk quasi ausgeschlossen ist). Insofern bliebe dem Käufer lediglich ein Beweis durch ein Sachverständigengutachten. Stellt der Gutachter fest, dass der Mangel nicht bei der Übergabe bereits bestand, ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
    Dann hilft nur noch der Blick in die Garantiebedingungen, welche bei Wasserschäden eben ähnlich kundenunfreundlich sind.
    Kurzum: Es sieht eher schlecht aus. (bearbeitet)
  5. XadreS's Profilbild
    Es gibt im Internet genügend Berichte, dass sich diese Indikatoren schon bei hoher Luftfeuchtigkeit oder durch Schweiß verfärben. Aber ob das als Argumentation helfen kann? Ich bezweifle es...
  6. woodz's Profilbild
    wenn die "Garantiereparatur" nicht greift, dann frag die Experten mal, ob die "Gewährleistungsreparatur" greift.
  7. maxl1231's Profilbild
    tehq08.12.2016 17:48

    Sie sollen dir doch erstmal den Wasserschaden nachweisen. Solange dies …Sie sollen dir doch erstmal den Wasserschaden nachweisen. Solange dies nicht nachgewiesen ist, bzw. irgendwelche anderen Ursachen weiterhin in Betracht kommen, greift die Beweislastumkehr für dich.Also an und für sich würde ich behaupten, solange deine OVP und das Paket keinen Wasserschaden aufweisen - und das hättest du gemerkt - ist die Art des Mangels mit einem Vorliegen im Zeitpunkt des Gefahrübergangs unvereinbar.


    In jedem Smartphone befindet sich - z. B. in der Kopfhörerbuchse - eine Art Indikatorpapier, das sich verfärbt. Damit wird dann sofort auf einen Wasserschaden geschlossen.
    Was er machen kann? So gut wie nichts. (bearbeitet)
  8. konidu's Profilbild
    Autor*in
    maxl123108.12.2016 17:51

    In jedem Smartphone befindet sich - häufig in der Kopfhörerbuchse - eine A …In jedem Smartphone befindet sich - häufig in der Kopfhörerbuchse - eine Art Indikatorpapier, das sich verfärbt. Damit wird dann sofort auf einen Wasserschaden geschlossen.Was er machen kann? So gut wie nichts.


    Danke für eure Meinungen! Mir wurden soeben Bilder versprochen von dem Defekt. Meine Vermutung ist Kondenswasser. Es war ein etwas kühlerer Tag und ich bin in die warme U-Bahn gestiegen. Ich meine das ist doch kein unüblicher Gebrauch meines erworbenen Produktes. Schon schade.

    Leider wusste ich das mit den Indikatorpapieren noch nicht vor dem Einsenden, sonst hätte ich mir den Zustand dieser mal vorher angesehen. Genügt die Verfärbung als Beweis?
  9. tehq's Profilbild
    XadreS8. Dez 2016

    Es gibt im Internet genügend Berichte, dass sich diese Indikatoren schon …Es gibt im Internet genügend Berichte, dass sich diese Indikatoren schon bei hoher Luftfeuchtigkeit oder durch Schweiß verfärben. Aber ob das als Argumentation helfen kann? Ich bezweifle es...


    Genau das.
    Ich würde nochmal freundlich beim Händler anfragen, ob aus dem Anschreiben hervorgeht, woran der Wasserschaden festgemacht wird, weil du dir unmöglich vorstellen kannst, dass ein solcher vorliegt.
  10. blubdidup's Profilbild
    In den modernen Geräten sind i.d.R. 2 Sensoren verbaut. Wenn beide anschlagen, ist halt auch Kondenswasser o.ä. als Ursache ausgeschlossen. Zudem sieht man eingedrungenes Wasser auch auf den Platinen.

    Ich würde entsprechend mal dort nachfragen, wie man darauf kommt. Wenn du nach der Rückmeldung sicher bist, dass dies nicht durch dich verursacht worden ist, bleibt dir ja der Rechtsweg offen...
  11. Krummi's Profilbild
    W-support ist was das angeht eigentlich ziemlich kompetent. Hatte diverse Smartphones schon dort, allein 6 mal mein Sony Z3 wegen einem Wasserschaden.
    Du kannst dich auch selbst telefonisch an die wenden, und online den Status anfragen, dazu brauchst du nur die IMEI deines Gerätes.
  12. Funny2412's Profilbild
    Hast du das Smartphone vielleicht mal beim Sport oder so in der Hosentasche gehabt? Scheiß ist auch wasser.
  13. FrancescoRosinetti's Profilbild
    dodo28. Dez 2016

    Wasserschaden ist Wasserschaden und für Techniker schnell erkennbar. Du …Wasserschaden ist Wasserschaden und für Techniker schnell erkennbar. Du hast Pech gehabt. Finde Dich damit ab.


    Kann nur jemand schreiben, der keine Ahnung von der Materie hat.

    Hatte einen sehr ähnlichen Fall bei Samsung. Handy kein halbes Jahr alt plötzlich ging das Mikro nicht. Hab es danach eingeschickt. Das Paket ging verloren, ist aber nach über 1 Monat wieder aufgetaucht, mit Wasserschaden. Daher wollte Wsupport nicht mehr reparieren. Hab natürlich damit argumentiert, dass in den 5 Wochen, in denen das Gerät verloren war, alles mögliche damit passieren konnte und ich mich keine Schuld trifft. Hatte damit Erfolg. Hilft dir zwar nicht weiter: diepresse.com/hom…den
  14. Evilgod's Profilbild
    tehq08.12.2016 20:24

    Bin da voll bei @notimportant - Gewährleistung und Garantie, ja, zwei …Bin da voll bei @notimportant - Gewährleistung und Garantie, ja, zwei verschiedene Paar Schuhe und bei einem mit Beweislastumkehr. Die greift aber eben nur bei Mängeln, die nicht per se mit der Sache unvereinbar sind. Da die Indikatoren offenbar bei der letzten Reparatur noch nicht angelaufen waren, ist das Bestehen ab Werk eigentlich ausgeschlossen. @konitro deine beste Chance ist wirklich, dass sie ggf. nicht beweisen können, dass der konkrete Mangel (was ist es überhaupt?) vom Wasserschaden herrührt, sofern denn ein Wasserschaden vorliegt. Dass der Wasserschaden, wenn er vorliegt und den Mangel verursacht hat, kein Fall der Gewährleistung mehr ist, ist aus rechtlicher Sicht jedenfalls eindeutig.


    Nein, Nein, da steht doch das Computeruniverse es an den Hersteller geschickt hat, die haben also ganz klar versucht die Hersteller Garantie selbst in Anspruch zu nehmen um Kosten zu Sparen, der Hersteller verwies dann auf ein Wasserschaden, der nicht durch die Garantie abgedeckt ist(Der Hersteller kann viel Behaupten wenn der Tag lang ist) und nur durch Reparatur durch den Hersteller repariert werden kann(W-Support wohl eine Reparaturwerkstatt des Herstellers) wenn man es Bezahlen will, das muss der Kunde aber nicht, da Computeruniverse dafür aufkommen muss, den diese müssen Nachbessern, oder Austauschen, die werden ein Wasserschaden niemals Nachweisen können, behaupten können sie viel, das Zählt aber nicht, die sind in der Beweis Pflicht und nicht der Kunde, wieso soll der Kunde also bitte ein Sachverständigen dafür beauftragen, wenn der Händler das beweisen muss, du verdrehst hier die dinge völlig und der Gesetzgeber als auch die Gerichtsbarkeit sind sich da ziemlich einig das bei den 6 Monaten, der Händler dies zu 100% beweisen muss das die Ware ab Verkauf einwandfrei war(Das kann kein Händler), tut er es nicht, kommt die Gewährleistung zum Zuge und muss entsprechend Handeln.

    oder Kurz: Kunde stellt Gewährleistungsansprüche---Händler Garantie zum Hersteller---Hersteller sagt nö keine Garantie--->Händler schreibt dem Kunden das es keine Garantie mehr darauf gibt wegen Schaden X und für Reparatur bezahlen muss. Letztlich läuft es auf die Hersteller Garantie hinaus, der Händler dreht also einfach den Spieß um, obwohl der Kunde die Gewährleistung in Anspruch genommen hat... Die nutzen die Ahnungslosigkeit des Kunden aus, das wäre nicht das erste mal, das machen aber viele Händler.

    tehq08.12.2016 20:24

    Bin da voll bei @notimportant - Gewährleistung und Garantie, ja, zwei …Bin da voll bei @notimportant - Gewährleistung und Garantie, ja, zwei verschiedene Paar Schuhe und bei einem mit Beweislastumkehr. Die greift aber eben nur bei Mängeln, die nicht per se mit der Sache unvereinbar sind. Da die Indikatoren offenbar bei der letzten Reparatur noch nicht angelaufen waren, ist das Bestehen ab Werk eigentlich ausgeschlossen. @konitro deine beste Chance ist wirklich, dass sie ggf. nicht beweisen können, dass der konkrete Mangel (was ist es überhaupt?) vom Wasserschaden herrührt, sofern denn ein Wasserschaden vorliegt. Dass der Wasserschaden, wenn er vorliegt und den Mangel verursacht hat, kein Fall der Gewährleistung mehr ist, ist aus rechtlicher Sicht jedenfalls eindeutig.



    Indikatoren die durch bloße Luftfeuchtigkeit und Schweiß bereits anlaufen, sind keinerlei Beweis, das ist der Größte Schwachsinn ever, den das Wasser beschädigt gar nichts, das tun die dort Enthaltenen Mineralien, die sich auf die Platinen absetzt und es so zu Unterbrechungen des Stromflusses kommt und 265€ ist schon mehr als Wucher für ein Läppischen Wasserschaden, den jeder selbst beheben kann, wenn schon durch Reviveaphone, oder man Kauft sich das Zeug was da drinnen ist selbst, nämlich Isopropanol das man Günstig in der Apotheke bekommt. man packt das Handy in ein Beutel, macht das Isopropanol rein, verschließt den Beutel und lässt das Handy darin 7 bis 10 min Baden, holt es raus und legt es 24h Trocknen und Fertig, solange das Handy durch die Mineralien kein Kurzschluss hatte und dadurch Zerstört wurde, Funktioniert es mit Isopropanol eigentlich zu 95% immer.

    Ich gehe hier wieder von Typischer abzocke aus, bei Smartphones versuchen Händler, Werkstätten und Hersteller gerne Extra Kohle raus zuschlagen aus der Not des Kunden und viele brauchen ihr Smartphone und denken sich dann, naja, ich brauch es schnell wieder und Zahlen Lieber. sry aber das ist nichts anderes als Betrug am Kunden.

    Was der User, letztlich macht, ist ihm überlassen...
  15. Ermittler's Profilbild
    6hellhammer68. Dez 2016

    Wusste ich gar nicht, das Scheiß auch Wasser ist.



    Auch Schwasser genannt.
  16. tehq's Profilbild
    Sie sollen dir doch erstmal den Wasserschaden nachweisen. Solange dies nicht nachgewiesen ist, bzw. irgendwelche anderen Ursachen weiterhin in Betracht kommen, greift die Beweislastumkehr für dich.

    Also an und für sich würde ich behaupten, solange deine OVP und das Paket keinen Wasserschaden aufweisen - und das hättest du gemerkt - ist die Art des Mangels mit einem Vorliegen im Zeitpunkt des Gefahrübergangs unvereinbar.

    Dass der Wasserschaden durch die vorherige Reparatur verursacht wurde, halte ich im Übrigen für höchst unwahrscheinlich. Diese Reparaturdienstleister sind an sich sehr professionell organisiert, da kommt nicht mal Wasser in die Nähe der Geräte. Dass da ein Wasserschaden zwecks späterer Garantieablehnung, wie du es unterstellst, "vorbereitet" wird, ist eine haltlose Unterstellung. Dafür bestehen absolut keine Anhaltspunkte oder sonst irgendwas, die Äußerung dahingehend halte ich schon für bedenklich. (bearbeitet)
  17. konidu's Profilbild
    Autor*in
    tehq8. Dez 2016

    Sie sollen dir doch erstmal den Wasserschaden nachweisen. Solange dies …Sie sollen dir doch erstmal den Wasserschaden nachweisen. Solange dies nicht nachgewiesen ist, bzw. irgendwelche anderen Ursachen weiterhin in Betracht kommen, greift die Beweislastumkehr für dich.Also an und für sich würde ich behaupten, solange deine OVP und das Paket keinen Wasserschaden aufweisen - und das hättest du gemerkt - ist die Art des Mangels mit einem Vorliegen im Zeitpunkt des Gefahrübergangs unvereinbar.Dass der Wasserschaden durch die vorherige Reparatur verursacht wurde, halte ich im Übrigen für höchst unwahrscheinlich. Diese Reparaturdienstleister sind an sich sehr professionell organisiert, da kommt nicht mal Wasser in die Nähe der Geräte. Dass da ein Wasserschaden zwecks späterer Garantieablehnung, wie du es unterstellst, "vorbereitet" wird, ist eine haltlose Unterstellung. Dafür bestehen absolut keine Anhaltspunkte oder sonst irgendwas, die Äußerung dahingehend halte ich schon für bedenklich.


    Mit dem "vorbereitet" meinte ich keine Absicht seitens des Reparaturservices, sondern vielmehr einen möglichen Montagefehler, der vielleicht dazu führen könnte, dass das Gerät unverhältnismäßig anfällig für so einen Wasserschaden wird? Also: Gerät geht in Werkstatt zwar an, aber befindet sich vielleicht in einem Zustand in dem es besonders leicht (durch bspw. Schweiß / Kondenswasser) kaputt gehen kann.
  18. dodo2's Profilbild
    Wasserschaden ist Wasserschaden und für Techniker schnell erkennbar.
    Du hast Pech gehabt. Finde Dich damit ab.
  19. konidu's Profilbild
    Autor*in
    Ich bedanke mich recht herzlich bei euch für eure Einschätzungen! Ich werde nun die Bilder erst einmal abwarten.

  20. moritz100's Profilbild
    Den Schrott glauben, den der W-Support schreibt? Musst nur standhaft bleiben, die geben irgendwann nach.

  21. tehq's Profilbild
    Evilgod08.12.2016 19:29

    Herzlichen Glückwunsch, du warst der erste der das gemerkt hat... Richtig, …Herzlichen Glückwunsch, du warst der erste der das gemerkt hat... Richtig, die Garantie hat mit der Gewährleistung überhaupt nichts zu tun, der Landen kennt wohl immer noch nicht den Unterschied, oder die schicken es bei einem Dritten ein, akquirieren Aufträge für ihn(Provision bekommen die wohl auch) und der Kunde soll für etwas blechen, was er nicht Zahlen muss, weil er Gewährleistungsansprüche gelten machen kann und es somit umsonst wäre...Schreib den Saftladen, das du die Gewährleistung in Anspruch genommen hast und die das entsprechend auch so handhaben und Umsetzten sollen und dies überhaupt gar nichts mit der Hersteller Garantie zu tun hat.


    Bin da voll bei @GelöschterUser531353 - Gewährleistung und Garantie, ja, zwei verschiedene Paar Schuhe und bei einem mit Beweislastumkehr. Die greift aber eben nur bei Mängeln, die nicht per se mit der Sache unvereinbar sind. Da die Indikatoren offenbar bei der letzten Reparatur noch nicht angelaufen waren, ist das Bestehen ab Werk eigentlich ausgeschlossen.

    mydealz.de/pro…tro deine beste Chance ist wirklich, dass sie ggf. nicht beweisen können, dass der konkrete Mangel (was ist es überhaupt?) vom Wasserschaden herrührt, sofern denn ein Wasserschaden vorliegt. Dass der Wasserschaden, wenn er vorliegt und den Mangel verursacht hat, kein Fall der Gewährleistung mehr ist, ist aus rechtlicher Sicht jedenfalls eindeutig.
  22. tehq's Profilbild
    Evilgod08.12.2016 21:07

    Nein, Nein, da steht doch das Computeruniverse es an den Hersteller …Nein, Nein, da steht doch das Computeruniverse es an den Hersteller geschickt hat, die haben also ganz klar versucht die Hersteller Garantie selbst in Anspruch zu nehmen um Kosten zu Sparen, der Hersteller verwies dann auf ein Wasserschaden, der nicht durch die Garantie abgedeckt ist(Der Hersteller kann viel Behaupten wenn der Tag lang ist) und nur durch Reparatur durch den Hersteller repariert werden kann(W-Support wohl eine Reparaturwerkstatt des Herstellers) wenn man es Bezahlen will, das muss der Kunde aber nicht, da Computeruniverse dafür aufkommen muss, den diese müssen Nachbessern, oder Austauschen, die werden ein Wasserschaden niemals Nachweisen können, behaupten können sie viel, das Zählt aber nicht, die sind in der Beweis Pflicht und nicht der Kunde, wieso soll der Kunde also bitte ein Sachverständigen dafür beauftragen, wenn der Händler das beweisen muss, du verdrehst hier die dinge völlig und der Gesetzgeber als auch die Gerichtsbarkeit sind sich da ziemlich einig das bei den 6 Monaten, der Händler dies zu 100% beweisen muss das die Ware ab Verkauf einwandfrei war(Das kann kein Händler), tut er es nicht, kommt die Gewährleistung zum Zuge und muss entsprechend Handeln.oder Kurz: Kunde stellt Gewährleistungsansprüche---Händler Garantie zum Hersteller---Hersteller sagt nö keine Garantie--->Händler schreibt dem Kunden das es keine Garantie mehr darauf gibt wegen Schaden X und für Reparatur bezahlen muss. Letztlich läuft es auf die Hersteller Garantie hinaus, der Händler dreht also einfach den Spieß um, obwohl der Kunde die Gewährleistung in Anspruch genommen hat... Die nutzen die Ahnungslosigkeit des Kunden aus, das wäre nicht das erste mal, das machen aber viele Händler.Indikatoren die durch bloße Luftfeuchtigkeit und Schweiß bereits anlaufen, sind keinerlei Beweis, das ist der Größte Schwachsinn ever, den das Wasser beschädigt gar nichts, das tun die dort Enthaltenen Mineralien, die sich auf die Platinen absetzt und es so zu Unterbrechungen des Stromflusses kommt und 265€ ist schon mehr als Wucher für ein Läppischen Wasserschaden, den jeder selbst beheben kann, wenn schon durch Reviveaphone, oder man Kauft sich das Zeug was da drinnen ist selbst, nämlich Isopropanol das man Günstig in der Apotheke bekommt. man packt das Handy in ein Beutel, macht das Isopropanol rein, verschließt den Beutel und lässt das Handy darin 7 bis 10 min Baden, holt es raus und legt es 24h Trocknen und Fertig, solange das Handy durch die Mineralien kein Kurzschluss hatte und dadurch Zerstört wurde, Funktioniert es mit Isopropanol eigentlich zu 95% immer.Ich gehe hier wieder von Typischer abzocke aus, bei Smartphones versuchen Händler, Werkstätten und Hersteller gerne Extra Kohle raus zuschlagen aus der Not des Kunden und viele brauchen ihr Smartphone und denken sich dann, naja, ich brauch es schnell wieder und Zahlen Lieber. sry aber das ist nichts anderes als Betrug am Kunden.Was der User, letztlich macht, ist ihm überlassen...




    Der Hersteller ist in diesem Falle Erfüllungsgehilfe für die Nacherfüllung, § 278 BGB. Es ist definitiv Nacherfüllung, weil der Händler in Anspruch genommen wurde. Wie der Händler das im Innenverhältnis regelt - Herstellerwerkstatt, externe Werkstatt, eigene Werkstatt ist ihm selbst überlassen.
    Entschuldige, und das meine ich im besten Willen, aber deine Ausführungen sind einfach aus rechtlicher Sicht nicht zutreffend. Die Beweislast, auf die du dich berufst, entspringt § 478 BGB. Genau dort ist aber auch geregelt, in welchen Fällen diese nicht greift.
  23. Evilgod's Profilbild
    tehq08.12.2016 21:13

    Der Hersteller ist in diesem Falle Erfüllungsgehilfe für die N …Der Hersteller ist in diesem Falle Erfüllungsgehilfe für die Nacherfüllung, § 278 BGB. Es ist definitiv Nacherfüllung, weil der Händler in Anspruch genommen wurde. Wie der Händler das im Innenverhältnis regelt - Herstellerwerkstatt, externe Werkstatt, eigene Werkstatt ist ihm selbst überlassen.Entschuldige, und das meine ich im besten Willen, aber deine Ausführungen sind einfach aus rechtlicher Sicht nicht zutreffend. Die Beweislast, auf die du dich berufst, entspringt § 478 BGB. Genau dort ist aber auch geregelt, in welchen Fällen diese nicht greift.


    Nein, echt, wow, das Interessiert aber Null, wenn der Händler es als "Garantiereparatur" deklariert, dann hat es mit Gewährleistung nichts mehr zu tun, dann muss der Händler sich was anderes einfallen lassen wie er das Handy wieder zum Laufen bekommt, aber einfach Reparatur kosten auf den Kunden abwälzen geht nicht. Wenn dem Händler keine weiteren Möglichkeiten offen bleiben, dann muss er halt die Ware austauschen, gegen eine neue...

    Ausnahmen ja, klar gibt es die, die greifen aber nicht, wie oft soll man noch klar machen das der Händler in der Beweispflicht ist, das die Ware bei Übergabe an den Käufer mangelfrei war, die Ausnahmen greifen nur, wenn er ersichtliche Mängel an dem Gerät sieht, die darauf schließen, das der Käufer die Sache unsachgemäß behandelt hat, was im vorliegenden Fall nicht ist und somit es für den Händler unmöglich wird, zu beweisen das der Käufer daran schuld ist und somit jede Ausnahme nicht greifen kann.

    hier kannst du auch das 1*1 der Gewährleistung Nachlesen:
    it-recht-kanzlei.de/The…e=2

    Entsprechende Urteile zur Gewährleistung und der Beweislastumkehr findest du zuhauf auf dejure, sogar direkt ein ziemlich aktuelles vom BGH... (bearbeitet)
  24. tehq's Profilbild
    Evilgod8. Dez 2016

    Nein, echt, wow, das Interessiert aber Null, wenn der Händler es als …Nein, echt, wow, das Interessiert aber Null, wenn der Händler es als "Garantiereparatur" deklariert, dann hat es mit Gewährleistung nichts mehr zu tun, dann muss der Händler sich was anderes einfallen lassen wie er das Handy wieder zum Laufen bekommt, aber einfach Reparatur kosten auf den Kunden abwälzen geht nicht. Wenn dem Händler keine weiteren Möglichkeiten offen bleiben, dann muss er halt die Ware austauschen, gegen eine neue...Ausnahmen ja, klar gibt es die, die greifen aber nicht, wie oft soll man noch klar machen das der Händler in der Beweispflicht ist, das die Ware bei Übergabe an den Käufer mangelfrei war, die Ausnahmen greifen nur, wenn er ersichtliche Mängel an dem Gerät sieht, die darauf schließen, das der Käufer die Sache unsachgemäß behandelt hat, was im vorliegenden Fall nicht ist und somit es für den Händler unmöglich wird, zu beweisen das der Käufer daran schuld ist und somit jede Ausnahme nicht greifen kann.hier kannst du auch das 1*1 der Gewährleistung Nachlesen:https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html?page=2Entsprechende Urteile zur Gewährleistung und der Beweislastumkehr findest du zuhauf auf dejure, sogar direkt ein ziemlich aktuelles vom BGH...


    Ich geb's auf.
    Du beharrst auf deiner Rechtsauffassung, ich auf meiner. Damit gehen wir schön auseinander, nur möchte ich eine Sache festhalten: Meine Rechtsauffassung widerspricht in keinster Weise dem BGH/EuGH. Der Händler trägt die Beweislast für das Vorliegen eines Wasserschadens und die Kausalität für den konkreten Mangel. Eine Vermutung, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorlag, ist mit der Art des Mangels, § 476 BGB unvereinbar.
    Und komm mir nicht mit so einer 1x1 der Gewährleistung-Seite für Laien. Ich behaupte einfach platt, vom Fach zu sein, und es gibt letztlich einen Grund, weshalb solche Fragen bis zum EuGH hochgehen. Rechtsprechung urteilt immer nur einen spezifischen Einzelfall mit seinen konkreten Ausgangsbedingungen ab, ändern sich Details, so kann das Ergebnis diametral unterschiedlich ausfallen.

    Es ist im Übrigen der Regelfall, dass ein Händler keine eigene Werkstatt mehr unterhält und im Falle von Nachbesserungen auf den Reparaturservice des Herstellers zurückgreift. Dadurch wird das Ganze aber noch lang nicht zur Garantiereparatur, es bleibt Gewährleistung.

    Schick mir übrigens gerne per PN mal das Urteil, auf das du dich beziehst - mich würde tatsächlich ein Urteil dazu interessieren, dass ein Wasserschaden eines Handys, das in ordnungsgemäßer Weise mit unbeschädigter OVP geliefert wurde, noch keine Ausnahme vom § 476 BGB begründet. Auch gerne eins dazu, dass bei Inanspruchnahme des Verkäufers tatsächlich kein Nacherfüllungsverlangen iSd § 439 vorliegt. Würde mich persönlich interessieren, auch unabhängig von diesem Thema! (bearbeitet)
  25. maxl1231's Profilbild
    Evilgod08.12.2016 21:07

    Nein [...]


    Tipp: Die Tastatur besitzt auch einen Punkt, den man nicht nur für "..." einsetzen sollte.

    Abgesehen, dass man den Beitrag - wie schon den davor - höchstens überfliegt, fällt sofort eins auf: einen Wasserschaden kann man sehr schnell und sehr wohl nachweisen, nämlich anhand der Indikatoren! Und damit ist die Gewährleistung auch aus dem Spiel, denn ein Wasserschaden lag nie von Werk aus vor.
    Ganz egal, ob der Wasserschaden nun den eigentlichen Defekt auslöste: Wenn alles auf kleinstem Raum und ohne Kammern verbaut ist, kann eingedrungenes Wasser nunmal alles zerstören.
    Und nun hör bitte auf mit dem gefährlichen Halbwissen.
    Der eine genannte Sonderfall mit Paketverlust stellt natürlich eine besondere Ausnahme dar. (bearbeitet)
  26. Evilgod's Profilbild
    maxl12319. Dez 2016

    Tipp: Die Tastatur besitzt auch einen Punkt, den man nicht nur für "..." …Tipp: Die Tastatur besitzt auch einen Punkt, den man nicht nur für "..." einsetzen sollte.Abgesehen, dass man den Beitrag - wie schon den davor - höchstens überfliegt, fällt sofort eins auf: einen Wasserschaden kann man sehr schnell und sehr wohl nachweisen, nämlich anhand der Indikatoren! Und damit ist die Gewährleistung auch aus dem Spiel, denn ein Wasserschaden lag nie von Werk aus vor.Ganz egal, ob der Wasserschaden nun den eigentlichen Defekt auslöste: Wenn alles auf kleinstem Raum und ohne Kammern verbaut ist, kann eingedrungenes Wasser nunmal alles zerstören.Und nun hör bitte auf mit dem gefährlichen Halbwissen. Der eine genannte Sonderfall mit Paketverlust stellt natürlich eine besondere Ausnahme dar.



    mimimimi, Gehe woanders Grama nazi Spielen.

    Das mit dem Indikator wurde schon durchgekaut, wenn du andere Argumente aufbringen kannst, außer so Boon Schwachsinn, dann freue dich und nimm dir ein Keks. Es war nie die Rede vom User das ein Wasserschaden vorliegt, nur das das Handy nicht mehr angeht und das kann viele Ursachen haben, das Argument eines Wasserschadens kommt, aber nur vom Hersteller, wie er genau darauf kommt ist uns aber unbekannt und ist keinerlei Beweis dafür das wirklich der Schaden vorhanden ist(Der Hersteller ist kein Gutachter).

    Der Käufer braucht nur ein Vertragswidrigen Zustand der Ware behaupten und Beweisen, das liegt im falle vor, da das Handy nicht mehr angeht(Der §476 BGB Schützt den Käufer davor das er kein Gutachten braucht, durch die reine "Vermutung" innerhalb der 6 Monate), damit ist der Käufer bereits seiner Pflicht nachgekommen, das ein Mangelsymptom bereits vor Kauft vorlag, dieser brauch auch nicht bei Übergabe bereits aufgetreten sein. Der Verkäufer muss nun Glaubhaft beweisen, das der Schaden auf Unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist, das geht mit hohen Aufwand und Kosten einher, das kaum ein Händler eingeht, denn die Anforderungen an der Glaubhaften darlegung eines Unsachgemäßen gebrauchs ist Hoch.( BGH VIII ZR 103/15 vom 12.10.2016)

    So kein Bock mehr zu Disskutieren, hier dreht man sich sowieso nur im Kreis. (bearbeitet)
  27. mawol's Profilbild
    androidpit.de/lg-…eck


    Also aufjedenfall gibt es keine Reperaturteile und die Dinge werden nicht mehr in den USA repariert
    Was das mit deinem Fall zu tun hat, weiß ich nicht.

    Edit: Wenn du diesen Beitrag nicht kommentiert hast, dann geht es einem ähnlich wie dir:

    Christoph Lach vor 1 WocheLink zum Kommentar
    Bei mir wollten sie die Hardware nicht reparieren und haben einen Defekt des Fingerprintscanners auf einen Feuchteschaden an dem Simkarten Slot geschoben. Ich habe sogar noch 43 Euro draufzahlen müssen. Sonst hatte ich garkein Smartphone. Das beste ist die einzige Feuchtigkeit die das nexus gesehen hat vom feuchten Lappen gekommen ist, weil die Rückseite weiß ist. Echt traurig der Laden. Jetzt verstehe ich den Grund für das Verhalten. Sie wollen kein Geld zahlen.


    (bearbeitet)
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    Autor*in
    Hey Leute, nochmals danke für die zahlreichen Kommentare hier. Ich habe nachdem ich das Gesetz und BGH-Urteil von Evilgod gelesen habe die Auffassung, dass ich keinen Anspruch auf Nacherfüllung aus Gewährleistung habe. Wie tehq schon sagte ist die Art des Mangels auch nach meiner Auffassung (leider) nach §476 BGB unvereinbar mit der Vermutung, dass er schon bei Gefahrübergang vorlag.
    Ich werde dennoch die Bilder abwarten, die mir versprochen wurden und im E-mail Verkehr zumindest noch mal wie Evilgod argumentieren in der Hoffnung, dass sie vielleicht nachgeben.

    Ich habe mal bei einem Handyreparaturservice angerufen. Die wollen für die erste Diagnose + Platinenreinigung 29€. Meint ihr, dass meine Aussichten auf Rettung des Handys diesen Preis rechtfertigen würden? Dadurch, dass es eben nicht in Flüssigkeit gefallen ist erhoffe ich mir bessere Chancen als jemand der das Teil im Klo versenkt hätte!

    Btw. Ich war das nicht mit dem Fingerprintscanner (bearbeitet)
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