Gepostet vor 6 Stunden

Reklamation und Rücksendung Gartenmöbel

Hallo Mydealz User,

ich habe mit ein Problem mit einer Gartenlounge (für draußen auch so verkauft), welche ich bei einem deutschen Onlinehändler erworben habe. Die Gartenlounge besteht als Poly-Rattan und dieses Material löst sich bereits nach 1,5 Jahren, sodass ich davon ausgehen kann, dass das Set keine Gartensaison mehr überlebt.

Nun verwies mich der Händler darauf, dass ich in der Beweispflicht bin und nachweisen muss, dass der Schaden bei Kauf noch nicht vorhanden war. Nach meinen Fotos zu urteilen, habe ich die Möbel nicht ordnungsgemäß gelagert, sagt er.

Eine Rücksendung ist möglich, wenn Fremdverschulden festgestellt wird, muss ich jedoch alle Kosten übernehmen.

Wie verpacke ich am Besten diese Lounge? Die Originalverpackung habe ich natürlich nicht mehr. Der Verkäufer sagt jedoch, dass ich in der Unterstützungspflicht bin.

Hat hier jemand von Euch schon einmal so etwas ähnliches durchgemacht und kann mir seine Erfahrungen teilen?

Neupreis: 500€. Danke.
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13 Kommentare

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  1. quak1's Profilbild
    "...ich in der Beweispflicht bin und nachweisen muss, dass der Schaden bei Kauf noch nicht vorhanden war."

    Streiche das "noch nicht" und dann bist du fast beim Problem. Ersetze "Schaden" durch "Mangel" und dann kommt es dem Gesetz recht nahe.

    Ist der Hersteller bekannt? Haben andere das gleiche Problem? Wie wurde es gelagert? Was sagt die Anleitung, wie es zu lagern ist bzw was es aushält? UV/Feuchtigkeit/Frost?
  2. besserweisser's Profilbild
    Du willst die Lounges verschicken und hast am Ende trotzdem das Risiko auf allen Kosten sitzen zu bleiben?

    Mein Tipp: Spar dir das Geld lieber und kauf was ordentliches.
  3. PlasmaBruzzler's Profilbild
    Das ist halt irgendein Billig-Ramsch, der maximal zwei Jahre hält.
    Wahrscheinlich steht irgendwo in der Anleitung, dass es nicht permanent feucht gelagert werden darf oder nach jedem Regen abgetrocknet werden muss oder so ein Quatsch, sodass du in deren Augen eh immer der Schuldige bist.

    Wer billig kauft, kauft zweimal...
  4. Kindle's Profilbild
    Kannst du abhaken und neu kaufen. Das läuft nicht auf Geld zurück raus, sondern nur ein unwirtschaftlicher Versand und anschließenden Streit.
  5. noname951's Profilbild
    Spar dir den Stress.
    Nach 12 Monaten musst du beweisen, dass der Fehler schon bei Lieferung bestand.
  6. ibex's Profilbild
    Wozu willst du sie denn zurückschicken, wenn bis heute nicht geklärt ist, dass der Händler die überhaupt zurücknimmt und dir das Geld zurückgibt (was er ja schon verneint hat) noch ihr eine Vereinbarung getroffen habt?

    Ansonsten haste weder eine Lounge, noch Geld und hast noch zusätzliche Kosten verursacht…Aber ja du bist hier in der Pflicht und nicht der Verkäufer.
  7. LasVegas1988's Profilbild
    Was genau löst sich? Blättert lediglich was ab oder fehlen schon ganze Rohrstränge?
  8. davigflieger33's Profilbild
    Autor*in
    Vielen Dank für alle Antworten. Bei der Lounge löst sich dieser Poly-Rattan von dem Möbelstücken.

    Ich habe einmal ein Foto angehangen. Betroffen sind alle Möbel. Ich erhoffe mir, dass der Schaden behoben wird. Geld zurück muss nicht sein.

    Ich habe es im Winter trocken gelagert, den Rest des Jahres natürlich draußen.
    Laut Beschreibung auf der Webseite:

    "das Rattan ist besonders robust und eignet sich hervorragend für den Außenbereich" (bearbeitet)
    jannie911's Profilbild
    Das ist der Lochfraß der Poly-Rattan-Raupe - ganz klar.
    Ich glaube kaum, dass sich der Schaden einfach so beheben lässt - allerhöchstens vielleicht ein Panzertape drüberkleben.
    Ich würde ja den Verkäufer nochmals anschreiben, woran er denn erkennt, dass die Lounge nicht richtig gelagert wurde?
    Die Hin- und Herschickerei ist wahrscheinlich leider das Geld und den Stress mit dem VK nicht wert, da der VK ja jetzt bereits abblockt.
    Interessant wäre natürlich schon für die Community, von welcher Marke/No-Name die Lounge ist, damit nicht selbst einen ähnlichen Fehlkauf tätigt.
  9. 41812's Profilbild
    Keine Herstellergarantie? 
    sin4711's Profilbild
    Bei ching hin lee in China?
    Wohl kaum, denn bei dem Preis kann das kaum. Was anderes sein außer billig
  10. Skelektor's Profilbild
    Damit ich Ihre Reklamation unserer Rechtsabteilung weiterleiten kann, benötige ich bitte den genauen Namen des Händlers und das genaue Produkt. Meine Kollegin Frau Schmidt-Maier wird sich dann umgehend bei Ihnen melden und ich bin mir sich das wir eine einvernehmliche Einigung erzielen werden, die selbstverständlich Ihren Vorstellungen entsprechend wird. (bearbeitet)
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