Gepostet 1 März 2023

Rücklastschrift Gebühr 24,50 Euro

Hallo zusammen,
normalerweise würde ich das ja einfach zahlen, da ich momentan weniger Zeit habe um mich mit Widersprüchen etc. darum zu kümmern, allerdings fände ich das der Allgemeinheit wegen nicht fair und ich habe auch schon länger keine Mydealz Diskussion mehr eröffnet.

Mein Dienstleister, eines Lagers hat versucht per Kreditkarte abzubuchen, Nummer hat sich geändert, weil ich eine neue Karte beantragen musste, also ist heute die Rechnung eingetrudelt, in der dann stand, das nicht abgebucht werden konnte. Wenige Stunden später habe ich dann die Mail bekommen, das ich Strafe zahlen soll, die Höhe ist jedoch absurd.

Die Bankgebühren für die Rücklastschrift betragen 9,50 Euro und die Bearbeitungsgebühr 15 Euro = 24,50 Euro.

Aus den AGB:
1. Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens
bis zum 3. Werktag eines jeden
Kalendermonats (Valuta) per Lastschrifteinzug
zu zahlen. Alternativ ist die Zahlung per
Paypal und Kreditkarte möglich.
2. Bei Zahlungsverzug hat der Vermieter das
Recht, den Mietvertrag nach Mahnung und
Setzung einer Nachfrist von mindestens 10
Bankarbeitstagen außerordentlich zu
kündigen.
Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Mieter
in jedem Fall verpflichtet, dem Vermieter eine
pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von
Euro 15,- sowie die ggf. durch eine
Lastschriftrückgabe oder sonstige
Rückbelastung von Zahlungen entstehenden
Fremdkosten (Rücklastschriftgebührern etc.)
zu zahlen.

Der Zahlungsdienstleister ist Heidelberger Payment GmbH, kann mir nicht vorstellen, dass die Rücklastschrift bzw. die nicht erfolgreiche Abbuchung 9,50 Euro kostet. Bearbeitungsgebühr ist in meinen Augen auch unzulässig, vor allem die AGB, da niemals eine Pauschale abgebucht werden darf, zumindest nicht in der Höhe, sehe ich richtig oder?


Ich wollte zumindest die Verbraucherschutzzentrale informieren, damit diese ggf. Abmahnen können, damit alle davon profitieren.
Hat die Community Tipps, Einwände oder Vorschläge?

Danke
Julz
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26 Kommentare

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  1. wasistlos's Profilbild
    Ich bin von Lager zu Pils gewechselt - seitdem keine Probleme mehr.
  2. Dodgerone's Profilbild
    Da gehts aber nur um die Gebühr der Bank... hier kommt noch der Dienstleister hinzu. Ich würde davon ausgehen das der Betrag grenzwertig aber wohl noch erlaubt...
  3. Persona_non_grata's Profilbild
    Wie hoch dürfen die Rücklastschriftgebühren sein?Mehrere Gerichte haben entschieden, dass die Gebühren für eine Rücklastschrift nur so hoch sein dürfen wie die tatsächlich entstandenen Kosten. Gebühren von 10 Euro, 15 Euro oder sogar 50 Euro sind rechtswidrig. Das entschieden das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (AZ 2 U 7/12), das Landgericht Hamburg (AZ 312 O 373/13) und das Landgericht Dortmund (AZ 8 O 55/06).

    Zusätzlich zu den Rücklastschriftgebühren darf der Gläubiger Mahngebühren veranschlagen, deren Höhe bei maximal 2,50 Euro liegen darf.

    advocard.de/str…en/
  4. motorrad123's Profilbild
    Unternehmen dürfen sich nicht durch Zusatzgebühren Bereichern, d.h. bei Rücklastschriften dürfen nur die Kosten eingefordert werden, welche tatsächlich entstanden sind. Diese müssen sie auf Nachfrage dir zeigen. Bearbeitungsgebühren sehe ich auch kritisch. Für eine Mahnung darf nur 2-5€ erhoben werden und elektronisch gar nichts. (bearbeitet)
    T_Jackson's Profilbild
    Ne meistens steht mittlerweile überall in den AGB „es sei denn, Sie weisen nach, dass uns niedrigere Kosten entstanden sind“… (sinngemäß).

    Drehen also die Beweisumkehr um. Aber da zahlt man dann auch in der Regel, weil es keine 25€ sondern 5€ sind.
  5. BenB229's Profilbild
    Wieso eigentlich Rücklastschrift Gebühr, wenn versucht wurde die alte Kreditkarte zu belasten?
    Julz's Profilbild
    Autor*in
    Weil die Kreditkarte geklaut wurde, musste alles Sperren. Hab ne neue Karte mit neuer Nummer bekommen, Google konnte auch nicht mehr abbuchen, hier habe ich aber dann einfach die neue Karte ohne kosten hinzufügen können.
  6. Turaluraluralu's Profilbild
    Hmmm, ich meine mich zu erinnern, daß Banken eigenen Unternehmenskunden durchaus 10€ für fehlschlagende Lastschriften berechnen. Tritt man denn dem Lagerdienstleister ausdrücklich als Privatkunde auf? Grundsätzlich stehen die 15€ des eigenen Vertragspartners ja nicht in einem auffälligen Missverhältnis zu den vollkommen maschinell bei seiner und deiner Bank auflaufenden 10€.
  7. Moneypulatör's Profilbild
    Die 15€ dürfen wohl nicht berechnet werden bzw. die AGB dürften hier nicht anwendbar sein - gerade weil "pauschal".
    Wir hatten mal vor zig Jahren was vergleichbares mit Mahngebühr. Die haben sie dann nach Einspruch entsprechend gekürzt, die Rücklastkosten musst du aber wohl bezahlen...
  8. meandmycat's Profilbild
    Krass, was bei einer Rücklastschrift berechnet wird.
    Widerspruch einzulegen, würde sich nur mit einer Rechtsschutz ohne SB lohnen.
    MH_oSK's Profilbild
    Blödsinn. Hatte ähnliches bei meiner Kredtikarte und mich an die Beschwerdeabteilung freundlich gewandt. Ergebnis => Gutschrift.

    Im letzter Konsequenz mit Kündigung drohen bzw. dann auch kündigen. (bearbeitet)
  9. Maumann007's Profilbild
    Wie schon mehrfach erwähnt darf eine Bank für Rücklastschriften nur tatsächlich anfallende Kosten berechnen. Diese werden i.d.R. einmal jährlich kalkuliert und festgelegt. Also sollte die Bank in der Lage sein, die berechneten Kosten gegenüber Dritten zu rechtfertigen. Ansonsten wäre ein Widerspruch möglich.

    Auch pauschale Bearbeitungsgebühren des Dienstleisters wären möglich. Allerdings muss er auch dann nachweisen, dass diese durchschnittlich in dieser Höhe anfallen (Durchschnittskalkulation). Ob er das tatsächlich getan hat möchte ich mal bezweifeln.
  10. Julz's Profilbild
    Autor*in
    Der Anbieter ist Speichermaxx (ehemals Aves) hat ca. 400 Storage Einheiten Lüneburg und Münster, die "aktuellen" AGB können öffentlich hier eingesehen werden,
    speichermaxx.com/wp-…pdf

    Die AGB sind auf 2017 datiert, die AGB für den Standort Lüneburg sind für 2022 datiert, sind jedoch einfach nur kopiert worden.

    Da die AGB seit 2017 nicht angepasst wurden, können die Bankgebühren nicht mehr aktuell sein, die Bearbeitungsgebühren daher auch fraglich, vor allem pauschal.
    Der Zahlungsdienstleister ist Heidelberger Payment GmbH, seit 2021 Unzer, wird natürlich alles automatisch verbucht. Unzer konnte nicht abbuchen, Speichermaxx hat mir eine Erinnerung/Mahnung per Mail geschickt, das ich Überweisen soll plus den Bankgebühre und Bearbeitungsgebühr und auf AGB verwiesen.

    Den monatlichen Betrag habe ich bereits überwiesen, Bankgebühren und Bearbeitungsgebühr noch nicht.

    Ich werde wohl so vorgehen, außer die Mydealz Community ist andere Meinung.
    Bankgebühren und Bearbeitungsgebühren in der Höhe widersprechen, da AGB seit 2017 nicht geändert und laut aktuellen Rechtsprechungen nur die tatsächlich angefallenen Bankgebühren und Bearbeitungsgebühren anfallen dürfen, die Bearbeitungsgebühr von pauschal 15,00 Euro sind außerdem zu hoch.

    Darauf aufmerksam machen, das in den AGB keine Klausel für die Anpassung der monatlichen kosten für die Strompauschale vorhanden ist, ich habe einen bindenden Jahresvertrag und letzten Monat wurde die Strompauschale von 3 Euro einfach auf 6 Euro erhöht, mit der Begründung, die kosten hätten sich verdoppelt, jedoch ohne Nachweise etc.

    Entsprechend stehen mir hier zwei Optionen zur Verfügung, wenn die Bearbeitungsgebühr nicht verringert wird, werde ich den Vertrag wahrscheinlich Sonderkündigen, außer sie buchen weiterhin nur 3 Euro im Monat ab, also 118.40, anstatt seit letztem Monat ohne meine Zustimmung 121.40.
    Mein Vertrag läuft noch bis September, darüber könnte ich mir dann auch die 15 Euro Bearbeitungsgebühr rechnerisch wiederholen.
    Ich vermute aber, sie werden mich eher Sonderkündigen, da in den letzten Wochen immer wieder Einheiten frei geworden sind, normalerweise sind diese immer ausgebucht.
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