Gepostet 11 Juni 2022

Vermieten - Steuerliche Behandlung

Wir ziehen bald in unser saniertes Haus um und es stellt sich die Frage ob wir unsere ETW vermieten oder verkaufen sollen.

Ich habe noch keinen optimalen Rechner inkl. der steuerlichen Behandlung gefunden. Daher explizit meine Frage wie ich das am besten rechnen soll.

Hier ein paar Eckdaten:

70m², Mietspiegel sind hier 8,9€ pro m² im erweiterten Kölner Umland.

Hausgeld 291€ inkl. Instandhaltungsrücklage

Zu erwartende monatliche Rate für die Anschlußfinanzierung zwischen 220€-270€.


Es ist unser erstes Objekt zur Vermietung.
Bekannt ist mir nur, dass die Zinsaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können.

Was gibt es sonst noch zu beachten?


Ich möchte gern erfahren, welche Kosten des Hausgeldes nicht umlagefähig sind und mit welchen Einnahmen ich zu rechnen habe.


Der Grenzsteuersatz sollte in etwa bei 39-40% liegen.


Wenn sonst noch was an Daten benötigt wird, kann ich das gerne ergänzen.


Vielen Dank vorab
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24 Kommentare

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  1. SamanthaSchnuppi's Profilbild
    Der relevanteste Punkt ist eigentlich die Abschreibung der Anschaffungskosten (+ Sanierungskosten).

    Meist ist man damit schon im Bereich eines „Verlustes“ und spart ein wenig Steuern da der Verlust aus V und V eben mit den anderen Einkunftsarten verrechnet wird.

    Lade dir am besten mal die Testvariante einer Steuerberatungssoftware runter (tax von Buhl Data zum Beispiel) und probiere dich damit aus. Kostet nichts und führt sich gut durch alles durch (bearbeitet)
  2. beepo's Profilbild
    Teng8011.06.2022 15:23

    Kommentar gelöscht


    Würde ich so unterschreiben, sofern die 10 Jahre rum sind.

    Um auf die eigentliche Frage einzugehen: Umlagefähig sind Kosten wie
    - Heizung
    - Wasser/Abwasser
    - Müllentsorgung
    - Flurlicht
    - Strom für Aufzug sowie Notruf
    - Räumdienst
    - Grundsteuer B
    - Versicherungen
    sowie noch ein paar Kleinigkeiten. Das sind aber die großen Brocken.
  3. beepo's Profilbild
    kahefe11.06.2022 15:35

    Es ist schon ein unterschied ob man als privater Vermieter innerhalb einer …Es ist schon ein unterschied ob man als privater Vermieter innerhalb einer WEG sozusagen zwischen Mieter und WEG steht oder ob man dan vieles an den Verwalter delegieren kann bzw. Auch möchtr


    Wobei dieser Service, die Mietverwaltung, auch wieder kostet. Ich selbst habe 6 ETWs und abseits der Nebenkostenabrechnung keine Arbeit damit. Nur einmal ein nennenswertes Problem in Form zahlungsunwilliger Mietern gehabt. Daher würde ich mich jederzeit dagegen entscheiden. (bearbeitet)
  4. SamanthaSchnuppi's Profilbild
    Goldikarrotti11.06.2022 15:18

    Danke für den Tipp!Tax22 habe ich bereits. Werde ich mal in Ruhe …Danke für den Tipp!Tax22 habe ich bereits. Werde ich mal in Ruhe ausprobieren.Muss es da eine besondere Version sein oder hat die Standard Version auch den Umfang aller Funktionen?


    Die Standard–Version enthält bereits Vermietung und Verpachtung
  5. dyna's Profilbild
    Sorry, aber das ganze Thema ist zu komplex als das man hier mal eben beraten kann. Denke das Geld für eine Stunde beim Steuerberater deines Vertrauens ist gut angelegt.
  6. GelöschterUser2110428's Profilbild
    Billisch_will_ich11.06.2022 15:58

    Das ist eine Vermietung einer ETW, kein Hotel.Wenn der Wasserhahn tropft …Das ist eine Vermietung einer ETW, kein Hotel.Wenn der Wasserhahn tropft ist das erst einmal nicht das Problem des Vermieters.


    Du hast wohl noch nicht mit eigenen Mietern zu tun gehabt
  7. Aushilfsmafiosi's Profilbild
    Viel interessanter fände ich die steuerliche Betrachtung der Sanierungskosten. Ansonsten sieht diese Anfrage nach Steuerberatungsfall aus, was ja nur die entsprechenden Berater machen dürfen. (bearbeitet)
  8. GelöschterUser58412's Profilbild
    Mydealz-Beratungen sind in jedem Fall kosten- und steuerfrei
  9. Goldikarrotti's Profilbild
    Autor*in
    Aushilfsmafiosi11.06.2022 14:46

    Viel interessanter fände ich die steuerliche Betrachtung der …Viel interessanter fände ich die steuerliche Betrachtung der Sanierungskosten. Ansonsten sieht diese Anfrage nach Steuerberatungsfall aus, was ja nur die entsprechenden Berater machen dürfen.


    6000€ zu 20% je Kalenderjahr, Lohn kosten der Handwerker, sofern es die Substanz erhaltende Maßnahmen sind. Kein Neubau oder Anbau etc.

    Schon klar, Termin zu bekommen ist da nicht so einfach, aber geplant, daher vorab meine Frage hier.


    Ich will hier auch keine rechtsverbindliche Beratung haben, sondern lediglich mal ein paar Beispiele hören, wo die Reise hingehen kann. Rechnen kann ich selber. (bearbeitet)
  10. Goldikarrotti's Profilbild
    Autor*in
    SamanthaSchnuppi11.06.2022 15:05

    Der relevanteste Punkt ist eigentlich die Abschreibung der …Der relevanteste Punkt ist eigentlich die Abschreibung der Anschaffungskosten (+ Sanierungskosten). Meist ist man damit schon im Bereich eines „Verlustes“ und spart ein wenig Steuern da der Verlust aus V und V eben mit den anderen Einkunftsarten verrechnet wird.Lade dir am besten mal die Testvariante einer Steuerberatungssoftware runter (tax von Buhl Data zum Beispiel) und probiere dich damit aus. Kostet nichts und führt sich gut durch alles durch


    Danke für den Tipp!

    Tax22 habe ich bereits. Werde ich mal in Ruhe ausprobieren.

    Muss es da eine besondere Version sein oder hat die Standard Version auch den Umfang aller Funktionen?
  11. Goldikarrotti's Profilbild
    Autor*in
    Teng8011.06.2022 15:23

    Kommentar gelöscht


    Wir wohnen ja aktuell noch drin. Knapp über 3 Jahre, ist sowieso steuerfrei in dem Fall.
  12. Goldikarrotti's Profilbild
    Autor*in
    beepo11.06.2022 15:28

    Würde ich so unterschreiben, sofern die 10 Jahre rum sind. Um auf die …Würde ich so unterschreiben, sofern die 10 Jahre rum sind. Um auf die eigentliche Frage einzugehen: Umlagefähig sind Kosten wie- Heizung- Wasser/Abwasser- Müllentsorgung- Flurlicht- Strom für Aufzug sowie Notruf- Räumdienst- Grundsteuer B- Versicherungensowie noch ein paar Kleinigkeiten. Das sind aber die großen Brocken.


    Sehr gut. Merci.
  13. AS1287's Profilbild
    Goldikarrotti11.06.2022 15:29

    Sehr gut. Merci.


    Wird es bei dir in der Hausgeldabrechnung nicht getrennt? Bei mir stand bei jedem Posten dabei, ob es umlagefähig ist oder nicht.
  14. Billisch_will_ich's Profilbild
    Wartung und Verbrauch ist umlagefähig. Instandhaltung nicht.

    Also das was beepo schon geschrieben hat ist umlagefähig.
    Auch die Wartung der Heizung.

    Erneuerung der Heizung natürlich nicht.
  15. Goldikarrotti's Profilbild
    Autor*in
    AS128711.06.2022 15:34

    Wird es bei dir in der Hausgeldabrechnung nicht getrennt? Bei mir stand …Wird es bei dir in der Hausgeldabrechnung nicht getrennt? Bei mir stand bei jedem Posten dabei, ob es umlagefähig ist oder nicht.


    Schau ich mir noch mal an. Danke für den Hinweis.
  16. kahefe's Profilbild
    Neben den steuerlichen Aspekten
    Teng8011.06.2022 15:23

    Kommentar gelöscht


    Wenn ich das richtig verstehe war die Bude eigengenutzt daher ist das mit den 10 Jahren nicht relevant, allerdings wenn man jetzt vermietet kann das relevant werden. Was ich neben den harten Fakten die der TE berechnen möchte bei der Entscheidung nie vernachlässigen würde ist ob es z.b. eine gute HAusverwaltung gibt die einem ggf. Teile der Arbeit als Vermieter übernimmt. Es ist schon ein unterschied ob man als privater Vermieter innerhalb einer WEG sozusagen zwischen Mieter und WEG steht oder ob man dan vieles an den Verwalter delegieren kann bzw. Auch möchtr
  17. Goldikarrotti's Profilbild
    Autor*in
    kahefe11.06.2022 15:35

    Neben den steuerlichen Aspekten Wenn ich das richtig verstehe war die Bude …Neben den steuerlichen Aspekten Wenn ich das richtig verstehe war die Bude eigengenutzt daher ist das mit den 10 Jahren nicht relevant, allerdings wenn man jetzt vermietet kann das relevant werden. Was ich neben den harten Fakten die der TE berechnen möchte bei der Entscheidung nie vernachlässigen würde ist ob es z.b. eine gute HAusverwaltung gibt die einem ggf. Teile der Arbeit als Vermieter übernimmt. Es ist schon ein unterschied ob man als privater Vermieter innerhalb einer WEG sozusagen zwischen Mieter und WEG steht oder ob man dan vieles an den Verwalter delegieren kann bzw. Auch möchtr


    Danke für den Hinweis auf diese "weichen" Faktoren, hat auf jeden Fall seine Berechtigung. Da hier ziemlich viel vermietet wird, gehe ich davon aus, dass die mit der Hausverwaltung zufrieden sind. Die ist jetzt seit 7 Jahren gleich. Ich habe bisher als selbstbewohnender Eigentümer keine Einwände.
  18. kahefe's Profilbild
    beepo11.06.2022 15:40

    Wobei dieser Service, die Mietverwaltung, auch wieder kostet. Ich selbst …Wobei dieser Service, die Mietverwaltung, auch wieder kostet. Ich selbst habe 6 ETWs und abseits der Nebenkostenabrechnung keine Arbeit damit. Nur einmal ein nennenswertes Problem in Form zahlungsunwilliger Mietern gehabt. Daher würde ich mich jederzeit dagegen entscheiden.


    Klar man muss dann halt auch Lust darauf haben im Zweifel erreichbar zu sein wenn der Wasserhahn tropft.
    Das sind halt alles weiche Faktoren die sich jederzeit auch ändern können.
    Was ich damit sagen wollte ist nur dass ich eine Vermietung nur bei einer ordentlicher Hausverwaltung machen würde, unabhängig ob die alles inkl. Mieterauswahl machen oder nur im Zweifel Ansprechpartner bei kleineren Problemen sind (bearbeitet)
  19. Billisch_will_ich's Profilbild
    kahefe11.06.2022 15:47

    Klar man muss dann halt auch Lust darauf haben im Zweifel erreichbar zu …Klar man muss dann halt auch Lust darauf haben im Zweifel erreichbar zu sein wenn der Wasserhahn tropft. Das sind halt alles weiche Faktoren die sich jederzeit auch ändern können. Was ich damit sagen wollte ist nur dass ich eine Vermietung nur bei einer ordentlicher Hausverwaltung machen würde, unabhängig ob die alles inkl. Mieterauswahl machen oder nur im Zweifel Ansprechpartner bei kleineren Problemen sind


    Das ist eine Vermietung einer ETW, kein Hotel.
    Wenn der Wasserhahn tropft ist das erst einmal nicht das Problem des Vermieters.
  20. Billisch_will_ich's Profilbild
    GelöschterUser211042811.06.2022 16:33

    Du hast wohl noch nicht mit eigenen Mietern zu tun gehabt


    Ständig. Deswegen kann ich auch eine qualifizierte Aussage treffen.
  21. brokz's Profilbild
    Billisch_will_ich11.06.2022 16:41

    Ständig. Deswegen kann ich auch eine qualifizierte Aussage treffen.


    Die Aussage war aber absolut unqualifiziert: Natürlich ist der Vermieter für den tropfenden Wasserhahn zuständig!

    (Ob es ein Notfall ist, der sehr zeitnahes eingreifen erfordert oder ob sich der Vermieter bei entsprechender Klausel bis zu gewissen Grenzen die Reparaturkosten vom Mieter zurückholen kann, sind wieder andere Fragen)
  22. Wasweissdennich's Profilbild
    Billisch_will_ich11.06.2022 15:58

    Das ist eine Vermietung einer ETW, kein Hotel.Wenn der Wasserhahn tropft …Das ist eine Vermietung einer ETW, kein Hotel.Wenn der Wasserhahn tropft ist das erst einmal nicht das Problem des Vermieters.


    Klar ist das Problem des Vermieters und das der durchschnittliche Mieter selbst anfängt rumzupfuschen will man auch nicht
  23. Milbi33's Profilbild
    Rein aus Interesse, wie hast du dich dem Thema Sanierung genähert? alles über Architekten oder Generalunternehmer oder Gewerke selbst vergeben? Falls letzteres, wo hast du dich eingelesen?
    Kommt in ein paar Jahren auf mich zu..
  24. 41812's Profilbild
    beepo11.06.2022 15:28

    Würde ich so unterschreiben, sofern die 10 Jahre rum sind.


    Goldikarrotti11.06.2022 15:29

    Sehr gut. Merci.



    Die Spekulationssteuer greift nicht, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst zu Wohnzwecken genutzt hat. Oder wenn sie bei kürzerer Zeit zwischen Kauf und Verkauf ausschließlich auf diese Weise genutzt wurde. Was die Freude über den Verkaufsgewinn deutlich steigert.
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