09.10.2021 17:17Ja ALG1, Kurzarbeitergeld und Krankengeld werden als Lohnersatzleistungen …Ja ALG1, Kurzarbeitergeld und Krankengeld werden als Lohnersatzleistungen berücksichtigt unter dem Progressionsvorbehalt.Das führt vermutlich bei einigen die während Corona teilweise gearbeitet und teilweise Kurzarbeit hatten zu langen Gesichtern, wenn die Steuererklärung gemacht wird.
09.10.2021 15:51Kommentar gelöscht