eingestellt am 5. Feb 2022
In den Monaten Mai bis August 2022 findet in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnraumzählung statt – der sogenannte Zensus. Bei der Erhebung sollen die amtlichen Einwohnerzahlen ermittelt, Merkmale zu Bildungsgrad oder Berufstätigkeit der Befragten erfasst und Angaben zu Wohnungen und Gebäuden gewonnen werden.
Für die Durchführung des Zensus werden in vielen Kreisen Erhebungsbeauftragte gesucht. Diese ehrenamtliche Tätigkeit wird mit einer steuer- und sozialversicherungsfreien Aufwandsentschädigung von ca. 1.000 Euro vergütet.
Was ist ein Erhebungsbeauftragter:
Erhebungsbeauftragte sind Interviewerinnen und Interviewer, die einen, durch Gesetz geregelten, öffentlichen Auftrag zur Durchführung der Zensus-Befragungen haben. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit.
Sie werden im März oder April 2022 für die Aufgaben geschult und erhalten dabei alles Notwendige für die selbständig durchzuführenden Befragungen.
Was sind die Aufgaben der Erhebungsbeauftragten?
Die Erhebungsbeauftragten sind für die Durchführung und Organisation der Befragungen (rund 130 bis 150 Personen) in den ihnen zugeteilten Erhebungsbezirken eigenverantwortlich zuständig.
Eine Aufgabenteilung mit anderen Erhebungsbeauftragten (auch aus dem selben Haushalt) ist nicht gestattet.
Im gesamten Befragungszeitraum sind die Erhebungsbeauftragten direkte Ansprechpartner/innen gegenüber der auskunftspflichtigen Bürger/innen, um z.B. Terminanpassungen telefonisch abzustimmen und allgemeine Fragen zur Erhebung zu klären.
Für die Ausübung der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/r ist die Teilnahme an einer Schulung verpflichtend. Die Schulung dauert ca. 4 Stunden und findet an verschiedenen Tagen im Zeitraum vom 21.03.2022 bis 10.04.2022 (vormittags, nachmittags oder auch am Wochenende) statt.
Wie ist der Ablauf der Befragung?
Die Erhebungsbeauftragten führen eine Begehung der zugeteilten Anschriften vor Ort durch und kündigen den jeweiligen Befragungstermin an.
Anschließend führen sie die Befragung zum angekündigten Termin durch, um eine Existenzfeststellung an der Anschrift vorzunehmen.
Anschließend übergeben die Erhebungsbeauftragten die Zugangsdaten für die umfangreichere Onlinebefragung. Falls die auskunftspflichtige Person keinen Internetzugang hat oder dies wünscht, führen sie die Befragung vor Ort mit Hilfe eines Papierfragebogens durch.
Anmerkung: Die zu befragenden Personen sind per Gesetz zur Auskunft bei der Datenerhebung verpflichtet
Danach übergeben Interviewerinnen und Interviewer die Erhebungsunterlagen an die Zensus Erhebungsstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Wie viel Zeit nimmt die Tätigkeit in Anspruch?
Der Zeitaufwand der Befragungsdurchführung hängt von der zu befragenden Person sowie der Anzahl an zugeteilten auskunftspflichtigen Personen ab. Daher ist es nicht möglich einen genauen Zeitaufwand vorab mitzuteilen. Ungefähr werden für die Befragung 10 Minuten je auskunftspflichtiger Person kalkuliert. Hinzu kommt eine Vorbegehung der zugeteilten Anschriften, für die ein Zeitaufwand von 5 - 10 Minuten je Anschrift einzuplanen ist.
Anfallende Anfahrtszeiten sind in den genannten Zeitaufwänden nicht mit inbegriffen.
Wann findet die Erhebung des Zensus 2022 statt?
Die Befragungen finden in dem Zeitraum vom 16. Mai bis Ende Juli 2022 statt. Bei der zeitlichen Gestaltung der Erhebung innerhalb dieses Zeitraumes sind die Interviewerinnen und Interviewer flexibel und handeln eigenverantworlich.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Erhebungsbeauftragte sollten freundlich, kommunikativ und zuverlässig sein, Spaß an der Arbeit mit Menschen haben und über eine genaue Arbeitsweise verfügen.
- Ein gewissenhafter Umgang mit vertraulichen Informationen muss gewährleistet sein.
- Gute Deutschkenntnisse, gerne auch Fremdsprachenkenntnisse
- Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland zum Zensusstichtag (15.05.2022)
- Zeitliche Flexibilität und Mobilität (bestenfalls durch die Nutzung des eigenen PKW)
- Ortskenntnisse des jeweiligen Kreises
Euer jeweilige Kreis oder eure Kommune in der ihr lebt, ist für die Erhebungsbeauftragten verantwortlich. Also einfach mal auf die Webseite eures Kreises gehen. Ich lebe im Rheinisch-Bergischen-Kreis und habe demnach die Verlinkung auf diesen Kreis vorgenommen.
rbk-direkt.de/infos-fuer-erhebungsbeauftrage.aspx
Für die Durchführung des Zensus werden in vielen Kreisen Erhebungsbeauftragte gesucht. Diese ehrenamtliche Tätigkeit wird mit einer steuer- und sozialversicherungsfreien Aufwandsentschädigung von ca. 1.000 Euro vergütet.
Was ist ein Erhebungsbeauftragter:
Erhebungsbeauftragte sind Interviewerinnen und Interviewer, die einen, durch Gesetz geregelten, öffentlichen Auftrag zur Durchführung der Zensus-Befragungen haben. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit.
Sie werden im März oder April 2022 für die Aufgaben geschult und erhalten dabei alles Notwendige für die selbständig durchzuführenden Befragungen.
Was sind die Aufgaben der Erhebungsbeauftragten?
Die Erhebungsbeauftragten sind für die Durchführung und Organisation der Befragungen (rund 130 bis 150 Personen) in den ihnen zugeteilten Erhebungsbezirken eigenverantwortlich zuständig.
Eine Aufgabenteilung mit anderen Erhebungsbeauftragten (auch aus dem selben Haushalt) ist nicht gestattet.
Im gesamten Befragungszeitraum sind die Erhebungsbeauftragten direkte Ansprechpartner/innen gegenüber der auskunftspflichtigen Bürger/innen, um z.B. Terminanpassungen telefonisch abzustimmen und allgemeine Fragen zur Erhebung zu klären.
Für die Ausübung der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/r ist die Teilnahme an einer Schulung verpflichtend. Die Schulung dauert ca. 4 Stunden und findet an verschiedenen Tagen im Zeitraum vom 21.03.2022 bis 10.04.2022 (vormittags, nachmittags oder auch am Wochenende) statt.
Wie ist der Ablauf der Befragung?
Die Erhebungsbeauftragten führen eine Begehung der zugeteilten Anschriften vor Ort durch und kündigen den jeweiligen Befragungstermin an.
Anschließend führen sie die Befragung zum angekündigten Termin durch, um eine Existenzfeststellung an der Anschrift vorzunehmen.
Anschließend übergeben die Erhebungsbeauftragten die Zugangsdaten für die umfangreichere Onlinebefragung. Falls die auskunftspflichtige Person keinen Internetzugang hat oder dies wünscht, führen sie die Befragung vor Ort mit Hilfe eines Papierfragebogens durch.
Anmerkung: Die zu befragenden Personen sind per Gesetz zur Auskunft bei der Datenerhebung verpflichtet
Danach übergeben Interviewerinnen und Interviewer die Erhebungsunterlagen an die Zensus Erhebungsstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Wie viel Zeit nimmt die Tätigkeit in Anspruch?
Der Zeitaufwand der Befragungsdurchführung hängt von der zu befragenden Person sowie der Anzahl an zugeteilten auskunftspflichtigen Personen ab. Daher ist es nicht möglich einen genauen Zeitaufwand vorab mitzuteilen. Ungefähr werden für die Befragung 10 Minuten je auskunftspflichtiger Person kalkuliert. Hinzu kommt eine Vorbegehung der zugeteilten Anschriften, für die ein Zeitaufwand von 5 - 10 Minuten je Anschrift einzuplanen ist.
Anfallende Anfahrtszeiten sind in den genannten Zeitaufwänden nicht mit inbegriffen.
Wann findet die Erhebung des Zensus 2022 statt?
Die Befragungen finden in dem Zeitraum vom 16. Mai bis Ende Juli 2022 statt. Bei der zeitlichen Gestaltung der Erhebung innerhalb dieses Zeitraumes sind die Interviewerinnen und Interviewer flexibel und handeln eigenverantworlich.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Erhebungsbeauftragte sollten freundlich, kommunikativ und zuverlässig sein, Spaß an der Arbeit mit Menschen haben und über eine genaue Arbeitsweise verfügen.
- Ein gewissenhafter Umgang mit vertraulichen Informationen muss gewährleistet sein.
- Gute Deutschkenntnisse, gerne auch Fremdsprachenkenntnisse
- Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland zum Zensusstichtag (15.05.2022)
- Zeitliche Flexibilität und Mobilität (bestenfalls durch die Nutzung des eigenen PKW)
- Ortskenntnisse des jeweiligen Kreises
Euer jeweilige Kreis oder eure Kommune in der ihr lebt, ist für die Erhebungsbeauftragten verantwortlich. Also einfach mal auf die Webseite eures Kreises gehen. Ich lebe im Rheinisch-Bergischen-Kreis und habe demnach die Verlinkung auf diesen Kreis vorgenommen.
rbk-direkt.de/infos-fuer-erhebungsbeauftrage.aspx
Zusätzliche Info
Diskussionen
50 Kommentare