Gepostet 28 April 2018

Arbeitsmittel vor der Ausbildung für die Ausbildung kaufen und steuerlich geltend machen?

Heyho,

mithilfe von Google habe ich leider keine Antwort auf meine Frage gefunden und ja, ich weiß auch, dass MyDealz bestimmt nicht der beste Ort ist für solche Fragen

Ich versuche es trotzdem mal:
Kann ich Kosten für beispielsweise einen Laptop, den ich für die Berufsschule benötige, steuerlich geltend machen, sobald ich Lohnsteuer zahlen muss, auch wenn ich das Arbeitsmittel vor dem Beginn meiner Ausbildung kaufe?
Oder muss ich warten, bis ich meine Ausbildung begonnen habe?
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18 Kommentare

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  1. Schbeik's Profilbild
    Es gibt ja eine Werbungskostenpauschale von glaub 1000 da muss man erstmal drüber kommen. Laptop usw wird ja eh nur zu einem bestimmten Prozentsatz und dann auf mehrere Jahre abgeschrieben. Wie das genau geht keine Ahnung aber das lohnt sich eh nur wenn man noch Fahrtkosten hat und da auch nur wenn man ein paar Kilometer fahren muss.
  2. GelöschterUser40910's Profilbild
    Wann willst du den Laptop kaufen und wann fängt die Ausbildung an?

    Und nur ein Laptop ist etwas wenig. Da kommst du wohl nicht über die 1000€.

    Auch wenn du wenig verdienst und deswegen kaum/keine Steuern zahlst werden die Werbungskosten mit deinen Einkünften verrechnet. Du müsstest schon einen Verlust machen um diesen ins nächste Jahr vorzutragen. (bearbeitet)
  3. Christopher.Belmont's Profilbild
    An Steuerberater wenden. Mehr braucht man da nicht hinzufügen.
  4. dusix1994's Profilbild
    Das funktioniert, habe ich selbst zuletzt so gemacht und anerkannt bekommen. Ist aber ein etwas komplizierter Prozess, du bestimmst zunächst den Restwert zum Stichtag ab dem das Gerät beruflich genutzt wird, solange das noch in den 3 Jahren der Abschreibung liegt. Dabei musst du monatsweise rechnen. Der Restwert ist dann Ausgangspunkt der Abschreibungen über die restliche Zeit bis die 3 Jahre voll sind, du verschenkt also quasi wenn du zu früh kaufst die Monate bis es tatsächlich genutzt wird. Dann musst du den Restwert wieder auf Monate genau pro Jahr absetzen und falls nötig den Prozentsatz der Nutzung für den Beruf festlegen. Voraussetzung ist dabei das es über der Grenze von irgendwas um die 450€ ist da es sonst sofort einmalig abgeschrieben wird, dann geht es nur noch im selben Steuerjahr.

    Das ganze natürlich ohne Garantie, bei mir hat es problemlos mit einem PC geklappt den ich erst 1 Jahr später fürs Studium benutzt habe. Den Restwert hab ich also einfach über 2 Jahre abgeschrieben. Kleiner Tipp: auch Reparaturkosten oder Aufrüstungen wie eine SSD, Monitore, etc. kann man dazurechnen wenn es denn begründet ist und die Ausbildung, etc. plausibel erscheinen lässt (bearbeitet)
  5. Bernare's Profilbild
    Hallo, hier ist Ihr Steuerberater, der Sie auch am Wochenende kostenlos berät.

    Bitte rufen Sie mich an unter 0900 123456789
  6. Just's Profilbild
    Autor*in
    Bernarevor 56 s

    Hallo, hier ist Ihr Steuerberater, der Sie auch am Wochenende kostenlos …Hallo, hier ist Ihr Steuerberater, der Sie auch am Wochenende kostenlos berät.Bitte rufen Sie mich an unter 0900 123456789


  7. jupppie's Profilbild
    Bei mir ist es schon ein paar Jahre her, daher nur als Tipp, dass Du Dich dahingehend informierst:
    Das Finanzamt hat zu meiner Zeit die Kosten eines PC nur anerkannt, wenn dieser für Deinen Job benötigt wird.
    Mir hat damals ein Schreiben meines Arbeitgebers geholfen, der bestätigte, dass ich den PC für Arbeiten innerhalb des Jobs nutze.
  8. Reca's Profilbild
    Musst du denn die Steuer zahlen?
  9. Just's Profilbild
    Autor*in
    Recavor 2 m

    Musst du denn die Steuer zahlen?


    Sobald man über 946,00€ im Monat kommt, ja. (Hoffe, liege nicht falsch)
    Oder spätestens halt später im ersten Jobjahr. (bearbeitet)
  10. s4da's Profilbild
    ich dachte es müsste in dem jahr gekauft sein, indem man die steuererklärung macht. bei sachen die man über mehrere jahre abrechnen muss, kannst du es aber vielleicht dann die übrigen noch abrechnen...
    alles vermutungen (bearbeitet)
  11. Just's Profilbild
    Autor*in
    s4da28.04.2018 21:29

    ich dachte es müsste in dem jahr gekauft sein, indem man die …ich dachte es müsste in dem jahr gekauft sein, indem man die steuererklärung macht. bei sachen die man über mehrere jahre abrechnen muss, kannst du es aber vielleicht dann die übrigen noch abrechnen...alles vermutungen


    Naja ich kann ja trotzdem meine Steuererklärungen schreiben, auch wenn ich noch nichts zurück bekomme, weil ich noch keine Lohnsteuer zahle.
    Das Finanzamt merkt sich das und wird dann beachtet, sobald ich das erste mal Lohnsteuer zahlen muss.
    Also.. glaube ich. Man alles so schwer. Wird einem ja nirgendwo beigebracht...
  12. LasVegas1988's Profilbild
    Du kommst jetzt in die Ausbildung? Du hast kein Gewerbe nebenbei angemeldet?

    Mein Tipp: Dann lass das mit der Steuererklärung ruhig erst mal sein.
  13. Just's Profilbild
    Autor*in
    dusix1994vor 5 h, 41 m

    Das funktioniert, habe ich selbst zuletzt so gemacht und anerkannt …Das funktioniert, habe ich selbst zuletzt so gemacht und anerkannt bekommen. Ist aber ein etwas komplizierter Prozess, du bestimmst zunächst den Restwert zum Stichtag ab dem das Gerät beruflich genutzt wird, solange das noch in den 3 Jahren der Abschreibung liegt. Dabei musst du monatsweise rechnen. Der Restwert ist dann Ausgangspunkt der Abschreibungen über die restliche Zeit bis die 3 Jahre voll sind, du verschenkt also quasi wenn du zu früh kaufst die Monate bis es tatsächlich genutzt wird. Dann musst du den Restwert wieder auf Monate genau pro Jahr absetzen und falls nötig den Prozentsatz der Nutzung für den Beruf festlegen. Voraussetzung ist dabei das es über der Grenze von irgendwas um die 450€ ist da es sonst sofort einmalig abgeschrieben wird, dann geht es nur noch im selben Steuerjahr.Das ganze natürlich ohne Garantie, bei mir hat es problemlos mit einem PC geklappt den ich erst 1 Jahr später fürs Studium benutzt habe. Den Restwert hab ich also einfach über 2 Jahre abgeschrieben. Kleiner Tipp: auch Reparaturkosten oder Aufrüstungen wie eine SSD, Monitore, etc. kann man dazurechnen wenn es denn begründet ist und die Ausbildung, etc. plausibel erscheinen lässt


    Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
  14. toberli's Profilbild
    Dusix hat von deiner grenze von 450 Euro (netto) geschrieben. Es gilt zu beachten, das diese Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter erst hochgesetzt wurde auf ich glaube um die 800 Euro. (Netto) (bearbeitet)
  15. dusix1994's Profilbild
    toberli29.04.2018 09:56

    Dusix hat von deiner grenze von 450 Euro (netto) geschrieben. Es gilt zu …Dusix hat von deiner grenze von 450 Euro (netto) geschrieben. Es gilt zu beachten, das diese Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter erst hochgesetzt wurde auf ich glaube um die 800 Euro. (Netto)


    Danke war mir beim Wert nicht mehr ganz sicher
  16. Tumnus's Profilbild
    Just28. Apr

    Naja ich kann ja trotzdem meine Steuererklärungen schreiben, auch wenn ich …Naja ich kann ja trotzdem meine Steuererklärungen schreiben, auch wenn ich noch nichts zurück bekomme, weil ich noch keine Lohnsteuer zahle.Das Finanzamt merkt sich das und wird dann beachtet, sobald ich das erste mal Lohnsteuer zahlen muss.Also.. glaube ich. Man alles so schwer. Wird einem ja nirgendwo beigebracht...


    Du wirst nur dann Lohnsteuern zahlen, wenn du über 946€ Brutto verdienst. Und das mit dem Merken funktioniert glaube ich auch nicht.

    Vielleicht hilft dir das weiter:

    deutsche-handwerks-zeitung.de/ste…487 (bearbeitet)
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