Gepostet 28 April 2022

Geschädigter - geparktes Auto gestreift

Hallo zusammen,

es gab sicherlich schon einige Diskussionen zu dem Thema, allerdings bin ich mir beim Vorgehen immer noch unsicher.

Ich habe heute an meinem geparkten Auto (am Straßenrand) ein Zettel der Polizei entdeckt. Dort wurde angegeben, dass mein Fahrzeug während meiner Abwesenheit bei einem Verkehrsunfall beschädigt wurde. Nach Anruf bei der Polizei stellte sich heraus, dass eine Person beim Ausparken mein Auto an der Front getroffen hat. (mehr Informationen hatten sie aber nicht)

Es sind an der Front einige Kratzer und an der Seite auch eine kleine Delle zu sehen, aber nichts Großes. Ggf. sind auch nicht alle Beschädigungen darauf zurückzuführen. Schwierig zu sagen bei einem so alten Auto wie meinem.


Nun zur Schadensregulierung:

Nach meinem Wissen sollte ich bei einem richtigen Verkehrsunfall als Geschädigter einen Anwalt hinzuziehen, da dieser sowieso von der Gegenseite bezahlt wird.
Wie sieht es aber bei einem solchen Parkrempler aus? Kann ich hier auch den Schadensbericht der gegnerischen Versicherung auf der Homepage nutzen, oder muss ich hier mit Nachteilen rechnen? (zufällig gleiche Versicherung HUK Coburg und HUK24)
Muss ich auch meine Versicherung über den Vorfall in Kenntnis setzen und brauche ich als erstes einen Gutachten?

Ich hab bei meiner Werkstatt angerufen und die meinten sie könnten auch ein Gutachten machen. Sie würden mir aber dringend empfehlen einen Anwalt einzuschalten, der mich 70€ kosten würde. (Wird dann mit der Schadenssumme verrechnet)

Danke!
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29 Kommentare

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  1. Biggsl's Profilbild
    Also man kann auch die Kirche im Dorf lassen. Es ist nur ein Parkrempler - einer der selbstständig die Polizei gerufen und den Unfall gemeldet hat.

    Du hast einen schaden in gewisser Höhe und möchtest diesem logischerweise ersetzt haben. Wie bekommt man die Schadenshöhe? Durch einen Kostenvorschlag einer Werkstatt. Danach bieten sich immernoch zwei Möglichkeiten:

    1) Privat: mit dem Kostenvorschlag den Unfallverursacher kontaktieren, sodass dieser die Rechnung ohne Versicherung bezahlen kann oder das über die Versicherung regelt.

    2) du meldest das direkt deiner Versicherung, sodass diese das regeln können. Dafür brauchen sie vermutlich das Schadensbild, eventuell einen Kostenvoranschlag und Informationen zum Schädiger (über das Kennzeichen ist das auch recherchierbar, aber der andere hat ja seine Information bei der Polizei hinterlegt)

    Sollte es hierbei irgendwelche Probleme geben, kann man immer noch einen Rechtsanwalt einschalten. Sollte einem irgendwas suspekt vorkommen ist das vielleicht auch die richtige Wahl. Da du aber gesagt hast, dass es sich um ein älteres Modell handelt, spricht auch nichts gegen den ersten Weg.

    Man braucht grundsätzlich nicht für alles einen Anwalt. Bei Fällen bei denen man ein ungutes Gefühl hat oder generell im Ausland spricht da jedoch nichts dagegen. (bearbeitet)
  2. therealpink's Profilbild
    nishikitoto28.04.2022 14:58

    Was wurde denn falsch berechnet/bezahlt?Hast du den Schaden auszahlen lasse …Was wurde denn falsch berechnet/bezahlt?Hast du den Schaden auszahlen lassen?Wenn der Schaden von der Vertragswerkstatt repariert wird, was hält die Versicherung dann zurück?


    Ja war fiktive Abrechnung. War genauso ein Parkschaden an einem älteren Auto wie bei .
    Es wurde ein Gutachten erstellt, Schaden netto 2.386,22€.
    Dann wurde erstmal ein anderer Restwert als im Gutachten ermittelt, indem das Auto von der Versicherung bei einem Ankaufsportal inseriert wurde (cartv.eu) und irgendeine Fähnchenklitsche in 100en KM Entfernung angeblich drauf geboten hat.
    Ich hatte aber überhaupt kein Interesse das Auto zu verkaufen, ich wollte es weiter fahren.
    Das Auto wurde als Totalschaden an die HIS gemeldet und anstatt der mir zustehenden Reparaturkosten hat die Versicherung den Wiederbeschaffungsaufwand +25€ Unkostenpauschale (= Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) in Höhe von 1181,10€ überwiesen.
    Weiterhin wollten Sie keine Ausfallentschädigung bezahlen.
    Diese Vorgehensweise ist legitim bei einem echten Totalschaden, d.h. wenn das Auto verkauft wird / gar keinen Wert mehr hat.
    Da ich das Auto aber selbst repariert habe und weiter nutzen wollte (was ich der Versicherung auch von Anfang an so kommuniziert hatte), hatte ich aber Anspruch auf die Auszahlung des Schadens in Höhe der Nettoreparatur.
    Die HUK berief sich auf die 6-Monatsfrist. D.h. der Wille, ein Fahrzeug weiter nutzen zu wollen (Integritätsinteresse) muss dokumentiert werden, indem man das Auto noch mindestens 6 Monate nach dem Unfall weiter hält.
    Diese Frist ist aber keine Anspruchsgrundlage, sondern darf laut Rechtssprechung lediglich im Nachhinein als Indiz von der Versicherung überprüft werden.
    Hier verhielt sich die HUK trotz eindeutig vorliegenden Wissens schonmal widerrechtlich.
    An dieser Stelle habe ich dann versucht einen Anwalt einzuschalten. Die lehnten aber alle ab, da der restliche Streitwert nicht hoch genug war bzw. weil sie grundsätzlich keine Schäden übernehmen, bei denen man vorher schon selbst in die Abwicklung eingetreten ist.
    Da es sowieso keine Zinsen gibt und ich auch keine weitere Möglichkeit hatte, habe ich die 6 Monate abgewartet.
    Nach weiterer Korrespondenz und den Nachweis der weiteren Zulassung des Autos auf mich erhielt ich weitere 883,50€.
    Weiterhin beharrt die HUK auf ihrer eindeutig falschen Rechtsauffassung, dass die 6-Monatsfrist eine Anspruchsbedingung ist.
    Das Gutachten wurde noch durch eine Prüfung durch die Dekra zusammengekürzt und auch der Nutzungsausfall wurde nicht bezahlt. Ich hatte ursprünglich noch den Nutzungsausfall, eine höhere Unkostenpauschale (die 25€ sind längst überholt) sowie Zinsen verlangt. Erhalten habe ich insgesamt 2064,60€, zugestanden wären mir 2581,22 (Reparaturkosten + 150€ Nutzungsausfall + 45€ Unkostenpauschale).
    An dieser Stelle habe ich dann aufgegeben / mich zufrieden gegeben. Mit Anwalt hätte ich jedoch wohl noch mindestens den Nutzungsausfall und die höhere Unkostenpauschale erhalten, evt. hätte er auch die Kürzung der Reparaturkosten noch erfolgreich vermindern können.
    Hätte ich nichts unternommen, hätte ich lediglich die 1181,10€ erhalten.

    TL;DR: Die HUK betrügt vorsätzlich und systematisch (das äußere ich auch gerne unter Eid vor Gericht) wieder geltender Rechtslage. Ich gehe davon aus, dass andere große Versicherer auch nicht viel besser sind.
  3. therealpink's Profilbild
    Auf JEDEN FALL Anwalt einschalten.
    Die HUK wird dich ohne Anwalt nach Strich und Faden benachteiligen.
    Und nein, später Anwalt einschalten geht oft nicht mehr, da erstens die Streitsumme schon geringer sein kann bzw. komplett abgelehnt wird, da man selbst schon Korrespondenz geführt hat und dabei Fehler begangen hat.
    Die HUK betrügt systematisch, kann dich dir aus erster Hand versichern.
    Ohne Anwalt bekommst du einen Bruchteil von dem was dir zusteht.
  4. ɢноѕтΘпе's Profilbild
    Du kannst froh sein, dass derjenige die Polizei gerufen hat. Andere fahren einfach weg. Ich würde das trotzdem einem Anwalt übergeben. Der regelt alles für dich. Die Anwaltskosten trägt auch die gegnerische Versicherung. (bearbeitet)
  5. maxtax's Profilbild
    therealpink28.04.2022 12:55

    Auf JEDEN FALL Anwalt einschalten.Die HUK wird dich ohne Anwalt nach …Auf JEDEN FALL Anwalt einschalten.Die HUK wird dich ohne Anwalt nach Strich und Faden benachteiligen.Und nein, später Anwalt einschalten geht oft nicht mehr, da erstens die Streitsumme schon geringer sein kann bzw. komplett abgelehnt wird, da man selbst schon Korrespondenz geführt hat und dabei Fehler begangen hat.Die HUK betrügt systematisch, kann dich dir aus erster Hand versichern.Ohne Anwalt bekommst du einen Bruchteil von dem was dir zusteht.


    Diese Erfahrung habe ich leider auch als Geschädigter gemacht, allerdings bei der Allianz. Mir kam ein Anwalt auch übertrieben vor, aber aus diesem Fall habe ich gelernt.
  6. wayne0815's Profilbild
    therealpink28.04.2022 13:23

    Ich hatte exakt den Fall letztes Jahr durch. Erst vor ein paar Wochen habe …Ich hatte exakt den Fall letztes Jahr durch. Erst vor ein paar Wochen habe ich die letzte Zahlung erhalten. Nur durch viel eigene Recherche und noch viel mehr Schriftverkehr bin ich halbwegs ok raus gekommen. Ohne mich zu informieren hätte ich etwas mehr als die Hälfte des Schadens bezahlt bekommen.


    Hatte bislang als Geschädigter auch immer Ärger mit der HUK, daher gehen bei mir alle Sachen direkt zum Anwalt, wenn diese Versicherung ins Spiel kommt. Hatte letztes Jahr auch einen Parkschaden, allerdings mit Unfallflucht. Den Verursacher konnte ich ausfindig machen und letzte Woche habe ich nun endlich durch die Anwaltskanzlei das letzte mir zustehende Geld bekommen. Alles in allem war es ein Schaden in Höhe von über 5200€ und das Geld musste ich über den Anwalt Stück für Stück von der HUK eintreiben lassen: Erst wurden 2670€ gezahlt, dann nochmals 1020€, danach 100€, anschließend 1445€ und zum Abschluss 40€.

    Zudem hatte die HUK ohne mein Einverständnis meine Kontaktdaten an eine Partnerklitsche weitergegeben, die mich daraufhin über Monate mit Anrufen belästigte und überreden wollte, dass ich meinen Wagen dort reparieren lassen. Eine Datenschutzbeschwerde blieb leider ohne Ergebnis, da die HUK angab, es sei ein Missverständnis und damit ein individueller Fehler gewesen. Zudem hätte es sich auch nicht um sensible Daten gehandelt. (bearbeitet)
  7. amon6's Profilbild
    therealpink28.04.2022 12:55

    Auf JEDEN FALL Anwalt einschalten.Die HUK wird dich ohne Anwalt nach …Auf JEDEN FALL Anwalt einschalten.Die HUK wird dich ohne Anwalt nach Strich und Faden benachteiligen.Und nein, später Anwalt einschalten geht oft nicht mehr, da erstens die Streitsumme schon geringer sein kann bzw. komplett abgelehnt wird, da man selbst schon Korrespondenz geführt hat und dabei Fehler begangen hat.Die HUK betrügt systematisch, kann dich dir aus erster Hand versichern.Ohne Anwalt bekommst du einen Bruchteil von dem was dir zusteht.


    Kann das hier bestätigen. Waren damals bei unserem unbeteiligten Unfall auch beide bei der HUK und es wurde versucht mit allen unfairen Mitteln zu betrügen.
    Gibt sogar eine Seite über Gerichtsurteile an denen die HUK beteiligt ist.
    Aber geiz ist halt für viele hier geil, dabei bin ich bei meiner aktuellen Versicherung günstiger dran bei mehr Leistungen - fairerweise kann ich die Schadensabwicklung bei dieser aber (zum Glück!) noch nicht beurteilen.
  8. _Grav1ty_'s Profilbild
    ɢноѕтΘпе28.04.2022 12:23

    Du kannst froh sein, dass derjenige die Polizei gerufen hat. Andere fahren …Du kannst froh sein, dass derjenige die Polizei gerufen hat. Andere fahren einfach weg. Ich würde das trotzdem einem Anwalt übergeben. Der regelt alles für dich. Die Anwaltskosten trägt auch die gegnerische Versicherung.


    Naja. Wegfahren ist eine Straftat. Also dankbar sein, dass die Person keine Straftat begangen hat. ^^ Ist das Mindestmaß was man erwarten kann.

    Und natürlich Anwalt einschalten. Hast du nur Vorteile. Sehe da keinen Grund, den nicht zu holen. (bearbeitet)
  9. gloobzy's Profilbild
    mdkroko28.04.2022 12:30

    Hallo,empfehle dir https://www.unfallhelden.de/ - die regulieren den …Hallo,empfehle dir https://www.unfallhelden.de/ - die regulieren den Unfall kostenfrei mit Anwalt für dich. Haben einen Parkrempler in Italien für mich erfolgreich reguliert.


    Ich hätt nen Gartenhaus zu streichen, machen die das auch kostenfrei für mich?

    Die machen das natürlich nicht kostenfrei, die holen sich die Kohle halt nur von der gegnerischen Versicherung (wie alle Anwälte in so einem Fall).
  10. gloobzy's Profilbild
    Trapper28.04.2022 12:50

    Ich würde es auch erst einmal ohne Anwalt mit der Versicherung zu regeln …Ich würde es auch erst einmal ohne Anwalt mit der Versicherung zu regeln versuchen, wenn die Versicherung sich sich dann quer stellt, kannst du den Schadensfall ja immer noch einem Anwalt übergeben.


    Welchen Vorteil gäbe das für den Geschädigten?
  11. Trapper's Profilbild
    gloobzy28.04.2022 12:55

    Welchen Vorteil gäbe das für den Geschädigten?


    Man treibt damit die Versicherungsprämien nicht unnötig in die Höhe, der Anwalt muss ja schließlich auch bezahlt werden. (bearbeitet)
  12. gloobzy's Profilbild
    Trapper28.04.2022 12:59

    Man treibt damit die Versicherungsprämien nicht unnötig in die Höhe, der An …Man treibt damit die Versicherungsprämien nicht unnötig in die Höhe, der Anwalt muss ja schließlich auch bezahlt werden.


    Also eher ein sehr sehr entfernter, mittelbarer Vorteil. Wäre es mir nicht wert, das Risiko selbst leer(er) auszugehen damit irgendwann mal Fahrzeugführer des gleichen Modells 5 EUR im Jahr Prämien sparen ... nene.
  13. therealpink's Profilbild
    Trapper28.04.2022 12:59

    Man treibt damit die Versicherungsprämien nicht unnötig in die Höhe, der An …Man treibt damit die Versicherungsprämien nicht unnötig in die Höhe, der Anwalt muss ja schließlich auch bezahlt werden.


    Die Versicherungen erzwingen es so.
    Ich kann euch ganz genau sagen, wie der Schaden von falsch abgerechnet wird, wenn er keinen Anwalt einschaltet.
    Ich hatte exakt den Fall letztes Jahr durch. Erst vor ein paar Wochen habe ich die letzte Zahlung erhalten.
    Nur durch viel eigene Recherche und noch viel mehr Schriftverkehr bin ich halbwegs ok raus gekommen. Ohne mich zu informieren hätte ich etwas mehr als die Hälfte des Schadens bezahlt bekommen.
  14. Innuendo's Profilbild
    Biggsl28.04.2022 12:45

    Also man kann auch die Kirche im Dorf lassen. Es ist nur ein Parkrempler - …Also man kann auch die Kirche im Dorf lassen. Es ist nur ein Parkrempler - einer der selbstständig die Polizei gerufen und den Unfall gemeldet hat.Du hast einen schaden in gewisser Höhe und möchtest diesem logischerweise ersetzt haben. Wie bekommt man die Schadenshöhe? Durch einen Kostenvorschlag einer Werkstatt. Danach bieten sich immernoch zwei Möglichkeiten:1) Privat: mit dem Kostenvorschlag den Unfallverursacher kontaktieren, sodass dieser die Rechnung ohne Versicherung bezahlen kann oder das über die Versicherung regelt. 2) du meldest das direkt deiner Versicherung, sodass diese das regeln können. Dafür brauchen sie vermutlich das Schadensbild, eventuell einen Kostenvoranschlag und Informationen zum Schädiger (über das Kennzeichen ist das auch recherchierbar, aber der andere hat ja seine Information bei der Polizei hinterlegt)Sollte es hierbei irgendwelche Probleme geben, kann man immer noch einen Rechtsanwalt einschalten. Sollte einem irgendwas suspekt vorkommen ist das vielleicht auch die richtige Wahl. Da du aber gesagt hast, dass es sich um ein älteres Modell handelt, spricht auch nichts gegen den ersten Weg. Man braucht grundsätzlich nicht für alles einen Anwalt. Bei Fällen bei denen man ein ungutes Gefühl hat oder generell im Ausland spricht da jedoch nichts dagegen.



    Wieso sollte er es seiner eigenen (!) Versicherung melden? Seit wann hilft der eigene Haftpflichtversicherer bei der Abwicklung eines eigenen Schadens?

    therealpink28.04.2022 12:55

    Auf JEDEN FALL Anwalt einschalten.Die HUK wird dich ohne Anwalt nach …Auf JEDEN FALL Anwalt einschalten.Die HUK wird dich ohne Anwalt nach Strich und Faden benachteiligen.Und nein, später Anwalt einschalten geht oft nicht mehr, da erstens die Streitsumme schon geringer sein kann bzw. komplett abgelehnt wird, da man selbst schon Korrespondenz geführt hat und dabei Fehler begangen hat.Die HUK betrügt systematisch, kann dich dir aus erster Hand versichern.Ohne Anwalt bekommst du einen Bruchteil von dem was dir zusteht.



    Man sollte sehr vorsichtig mit solche waghalsigen Behauptungen sein… (bearbeitet)
  15. therealpink's Profilbild
    Innuendo28.04.2022 16:03

    Man sollte sehr vorsichtig mit solche waghalsigen Behauptungen sein…


    Bin ich.

    Der Betrugstatbestand erfasst Verhaltensweisen, mit denen jemand einen anderen durch Täuschung dazu bewegt, über eigenes oder fremdes Vermögen zu verfügen und dadurch einen Vermögensschaden zugunsten des Täters oder eines Dritten herbeizuführen.

    Das trifft einwandfrei auf das Verhalten der HUK zu.
    Sie sind somit Betrüger.
  16. KomT's Profilbild
    Autor*in
    ɢноѕтΘпе28.04.2022 12:23

    Du kannst froh sein, dass derjenige die Polizei gerufen hat. Andere fahren …Du kannst froh sein, dass derjenige die Polizei gerufen hat. Andere fahren einfach weg. Ich würde das trotzdem einem Anwalt übergeben. Der regelt alles für dich. Die Anwaltskosten trägt auch die gegnerische Versicherung.


    Ja das stimmt, ich bin der Person auch dankbar und will hier natürlich auch nur das regulieren lassen, was durch den Unfall entstanden ist.

    Dann werde ich mal meine Rechtsschutzversicherung (Auxilia) anrufen ob die mir einen Anwalt vermitteln können.
  17. mdkroko's Profilbild
    Hallo,

    empfehle dir unfallhelden.de/ - die regulieren den Unfall kostenfrei mit Anwalt für dich. Haben einen Parkrempler in Italien für mich erfolgreich reguliert.
  18. wayne0815's Profilbild
    ɢноѕтΘпе28.04.2022 12:23

    Du kannst froh sein, dass derjenige die Polizei gerufen hat. Andere fahren …Du kannst froh sein, dass derjenige die Polizei gerufen hat. Andere fahren einfach weg. Ich würde das trotzdem einem Anwalt übergeben. Der regelt alles für dich. Die Anwaltskosten trägt auch die gegnerische Versicherung.


    Würde ich auch so machen. Alles Weitere klärst du dann mit dem Anwalt für Verkehrsrecht, der dir den Großteil der Arbeit abnehmen wird. An dir wird dadurch wohl nur die Abgabe und Abholung des Fahrzeugs bei und von der Werkstatt hängen bleiben.
  19. KomT's Profilbild
    Autor*in
    gloobzy28.04.2022 12:33

    Ich hätt nen Gartenhaus zu streichen, machen die das auch kostenfrei für m …Ich hätt nen Gartenhaus zu streichen, machen die das auch kostenfrei für mich?Die machen das natürlich nicht kostenfrei, die holen sich die Kohle halt nur von der gegnerischen Versicherung (wie alle Anwälte in so einem Fall).


    Dachte ich mir schon. Ist ein Service wie Unfallhelden schlechter als ein freier Anwalt? Denn den finde ich auch nur über Google Maps und kann nicht wirklich was zur Qualität seiner Arbeit sagen.
  20. mdkroko's Profilbild
    gloobzy28.04.2022 12:33

    Ich hätt nen Gartenhaus zu streichen, machen die das auch kostenfrei für m …Ich hätt nen Gartenhaus zu streichen, machen die das auch kostenfrei für mich?Die machen das natürlich nicht kostenfrei, die holen sich die Kohle halt nur von der gegnerischen Versicherung (wie alle Anwälte in so einem Fall).


    ja ist ja selbstredend so

    KomT28.04.2022 12:37

    Dachte ich mir schon. Ist ein Service wie Unfallhelden schlechter als ein …Dachte ich mir schon. Ist ein Service wie Unfallhelden schlechter als ein freier Anwalt? Denn den finde ich auch nur über Google Maps und kann nicht wirklich was zur Qualität seiner Arbeit sagen.


    Habe auch schon Schäden mit einer freien Anwaltskanzlei reguliert. War von der Qualität her ähnlich. Bei Unfallhelden sind es Anwälte die sehr oft mit dem Theme zu tun haben und dementsprechend routiniert sind. Der Fall bei Unfallhelden war für mich schneller reguliert als der bei der Kanzlei aus meiner Nähe. Gibt btw. nicht nur unfallhelden sondern auch andere anbieter da würde ich einfach mal recherchieren. qam-qam.com/erf…en/ hier ist ein vergleichsportal (bearbeitet)
  21. Trapper's Profilbild
    Ich würde es auch erst einmal ohne Anwalt mit der Versicherung zu regeln versuchen, wenn die Versicherung sich sich dann quer stellt, kannst du den Schadensfall ja immer noch einem Anwalt übergeben.
  22. DieBratpfanne's Profilbild
    Würde auch erstmal zur Werkstatt damit. Wenn die dort sagen wir mal 500€ prognostizieren ist es für den Halter des anderen KFZ sicherlich günstiger selbst zu zahlen. Sollte das Ganze natürlich andere Maßstäbe annehmen, kann man noch immer einen Anwalt einschalten. (bearbeitet)
  23. KomT's Profilbild
    Autor*in
    DieBratpfanne28.04.2022 12:57

    Würde auch erstmal zur Werkstatt damit. Wenn die dort sagen wir mal 500€ pr …Würde auch erstmal zur Werkstatt damit. Wenn die dort sagen wir mal 500€ prognostizieren ist es für den Halter des anderen KFZ sicherlich günstiger selbst zu zahlen. Sollte das Ganze natürlich andere Maßstäbe annehmen, kann man einen Anwalt einschalten.


    Ich habe überhaupt keine Kontaktdaten außer der Anschrift des Verursachers (ich war ja nicht vor Ort). Daher muss ich den Schaden sowieso der Versicherung melden und der Verursacher kann diese dann wiederum der Versicherung abkaufen. Soweit zumindest mein Verständnis.
  24. ɢноѕтΘпе's Profilbild
    _Grav1ty_28.04.2022 13:10

    Naja. Wegfahren ist eine Straftat. Also dankbar sein, dass die Person …Naja. Wegfahren ist eine Straftat. Also dankbar sein, dass die Person keine Straftat begangen hat. ^^ Ist das Mindestmaß was man erwarten kann.Und natürlich Anwalt einschalten. Hast du nur Vorteile. Sehe da keinen Grund, den nicht zu holen.


    Das sag mal denen, die das 2x bei mir gemacht haben
  25. _Grav1ty_'s Profilbild
    ɢноѕтΘпе28.04.2022 13:18

    Das sag mal denen, die das 2x bei mir gemacht haben


    Schon klar was du meinst. Man freut sich, dass da eine Nachricht abgegeben wurde. Aber dankbar bin ich dann dennoch nicht.
  26. nishikitoto's Profilbild
    therealpink28.04.2022 13:23

    Die Versicherungen erzwingen es so.Ich kann euch ganz genau sagen, wie der …Die Versicherungen erzwingen es so.Ich kann euch ganz genau sagen, wie der Schaden von @KomT falsch abgerechnet wird, wenn er keinen Anwalt einschaltet.Ich hatte exakt den Fall letztes Jahr durch. Erst vor ein paar Wochen habe ich die letzte Zahlung erhalten. Nur durch viel eigene Recherche und noch viel mehr Schriftverkehr bin ich halbwegs ok raus gekommen. Ohne mich zu informieren hätte ich etwas mehr als die Hälfte des Schadens bezahlt bekommen.


    Was wurde denn falsch berechnet/bezahlt?

    Hast du den Schaden auszahlen lassen?

    Wenn der Schaden von der Vertragswerkstatt repariert wird, was hält die Versicherung dann zurück?
  27. dusel's Profilbild
    Stell dich aber schonmal auf 8-10 Monate ein bis die Kohle da ist falls Auszahlung gewünscht. Bei Abtretungserklärung haben andere die Sorgen das Geld zubekommen du nicht mehr. (bearbeitet)
  28. mai_dealz's Profilbild
    therealpink28.04.2022 15:28

    Ja war fiktive Abrechnung. War genauso ein Parkschaden an einem älteren …Ja war fiktive Abrechnung. War genauso ein Parkschaden an einem älteren Auto wie bei @KomT.Es wurde ein Gutachten erstellt, Schaden netto 2.386,22€.Dann wurde erstmal ein anderer Restwert als im Gutachten ermittelt, indem das Auto von der Versicherung bei einem Ankaufsportal inseriert wurde (cartv.eu) und irgendeine Fähnchenklitsche in 100en KM Entfernung angeblich drauf geboten hat.Ich hatte aber überhaupt kein Interesse das Auto zu verkaufen, ich wollte es weiter fahren.Das Auto wurde als Totalschaden an die HIS gemeldet und anstatt der mir zustehenden Reparaturkosten hat die Versicherung den Wiederbeschaffungsaufwand +25€ Unkostenpauschale (= Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) in Höhe von 1181,10€ überwiesen. Weiterhin wollten Sie keine Ausfallentschädigung bezahlen.Diese Vorgehensweise ist legitim bei einem echten Totalschaden, d.h. wenn das Auto verkauft wird / gar keinen Wert mehr hat.Da ich das Auto aber selbst repariert habe und weiter nutzen wollte (was ich der Versicherung auch von Anfang an so kommuniziert hatte), hatte ich aber Anspruch auf die Auszahlung des Schadens in Höhe der Nettoreparatur.Die HUK berief sich auf die 6-Monatsfrist. D.h. der Wille, ein Fahrzeug weiter nutzen zu wollen (Integritätsinteresse) muss dokumentiert werden, indem man das Auto noch mindestens 6 Monate nach dem Unfall weiter hält. Diese Frist ist aber keine Anspruchsgrundlage, sondern darf laut Rechtssprechung lediglich im Nachhinein als Indiz von der Versicherung überprüft werden.Hier verhielt sich die HUK trotz eindeutig vorliegenden Wissens schonmal widerrechtlich. An dieser Stelle habe ich dann versucht einen Anwalt einzuschalten. Die lehnten aber alle ab, da der restliche Streitwert nicht hoch genug war bzw. weil sie grundsätzlich keine Schäden übernehmen, bei denen man vorher schon selbst in die Abwicklung eingetreten ist.Da es sowieso keine Zinsen gibt und ich auch keine weitere Möglichkeit hatte, habe ich die 6 Monate abgewartet. Nach weiterer Korrespondenz und den Nachweis der weiteren Zulassung des Autos auf mich erhielt ich weitere 883,50€.Weiterhin beharrt die HUK auf ihrer eindeutig falschen Rechtsauffassung, dass die 6-Monatsfrist eine Anspruchsbedingung ist.Das Gutachten wurde noch durch eine Prüfung durch die Dekra zusammengekürzt und auch der Nutzungsausfall wurde nicht bezahlt. Ich hatte ursprünglich noch den Nutzungsausfall, eine höhere Unkostenpauschale (die 25€ sind längst überholt) sowie Zinsen verlangt. Erhalten habe ich insgesamt 2064,60€, zugestanden wären mir 2581,22 (Reparaturkosten + 150€ Nutzungsausfall + 45€ Unkostenpauschale).An dieser Stelle habe ich dann aufgegeben / mich zufrieden gegeben. Mit Anwalt hätte ich jedoch wohl noch mindestens den Nutzungsausfall und die höhere Unkostenpauschale erhalten, evt. hätte er auch die Kürzung der Reparaturkosten noch erfolgreich vermindern können.Hätte ich nichts unternommen, hätte ich lediglich die 1181,10€ erhalten.TL;DR: Die HUK betrügt vorsätzlich und systematisch (das äußere ich auch gerne unter Eid vor Gericht) wieder geltender Rechtslage. Ich gehe davon aus, dass andere große Versicherer auch nicht viel besser sind.


    Aus meiner Erfahrung kann ich dir im Wesentlichen zustimmen. Die Versicherer versuchen IMMER die Schadenssumme zu drücken. Dabei nutzen Sie externe Firmen, die darauf spezialisiert sind, Schäden mit Reparaturwerkstätten, welche die Reparaturen (angeblich) bei vergleichbarem oder sogar besserem Standard deutlich günstiger erledigen können, kleinzurechnen. Gerade bei fiktiven Abrechnungen kommt das zum Einsatz. Meines Wissens nach nutzen fast alle Versicherer (> 95%) diese externen Schadensberechnungsdienstleister.
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