Gepostet 27 September 2023

Millionenstrafe für Steam: Geoblocking bei Spielen unzulässig

Im Streit über eine Millionenstrafe hat der Betreiber der Spieleplattform Steam eine Niederlage vor dem EU-Gericht erlitten. Die Richter wiesen eine Klage des Unternehmens Valve heute in Luxemburg ab und bestätigten, dass Valve und die Spieleverleger Bandai, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben.

Die EU-Kommission hatte 2021 eine Strafe von 7,8 Millionen Euro verhängt. Die Brüsseler Behörde warf den Unternehmen illegale Absprachen vor. Sie sollen Verbraucherinnen und Verbraucher daran gehindert haben, Videospiele auch in anderen EU-Ländern zu nutzen.

Aktivierungscodes, die zum Freischalten von Spielen benötigt werden, haben nur innerhalb bestimmter Landesgrenzen funktioniert. Seit Dezember 2018 ist Geoblocking untersagt, das beim Verkauf etwa von PC-Spielen auf CDs und DVDs die Nutzung geografisch beschränkt.

Einspruch erfolglos
Valve klagte gegen die Strafe – ohne Erfolg. Die Kommission habe ausreichende Nachweise für die Vereinbarung von Geoblocking vorgelegt, urteilten die Richter nun. Es sollte verhindert werden, dass Verbraucher oder Vertriebshändler Videospiele womöglich in anderen Ländern zu niedrigeren Preisen kaufen, was unter anderem Verluste für die Vertreiber und Verleger bedeutet hätte.

Es ging dem Gericht zufolge also nicht um den Schutz des Urheberrechts, sondern um die zu erzielenden Gewinnmargen. Gegen die Entscheidung kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden.
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13 Kommentare

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  1. Hank_Scorpio's Profilbild
    Hast du ne Quelle für mich? Möchte das firmenintern einmal weiterleiten. (bearbeitet)
    DeckChecker's Profilbild
    Autor*in
  2. headhunter74's Profilbild
    Richtig so. Diese GEIER!
    Multion's Profilbild
    Bei Software und Urheberrecht sollte Geoblocking ganz verboten sein. Warun kosten Spiele in Türkei nur die hälfte der Aufwand ist der selbe.
  3. hooked81's Profilbild
    Das Urteil ist wohl erst heute ergangen,

    EuG, Rechtssache T-172/21, Urteil vom 27.9.2023 (ECLI:EU:T:2023:587)

    Besserer Link zum Verfahren

    Der Urteilstext ist noch nicht eingestellt, bisher nur gelistet. (bearbeitet)
  4. Li-La-Launebär's Profilbild
    Und für diese News war der Hauptaccount zu schade?
  5. lax214's Profilbild
    Interessantes Urteil. Definitiv wegweisend.
  6. ColbY's Profilbild
    Welche möglichen Auswirkungen kann das Urteil bzgl. Geoblocking in Zukunft haben?
    Kann ich dann immer entspannt ein Spiel als Gift kaufen und das einem deutschen Account schenken ohne dass es zu Problemen führen kann?
    -Dealalarm's Profilbild
    Gar nichts.
    Gab auch vor Jahren mal ein Urteil in Frankreich, dass digitale Spiele auf Steam handelbar sein müssen.
    Geändert hat sich nichts.
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