Gepostet 9 November 2023

Abmeldung eines Leasingfahrzeuges

Hallo Zusammen,

ich habe am 28.10.2023 mein Leasingfahrzeug zurückgegeben. Das Vertragsende war der 31.10.2023. Da das Fahrzeug auf das Autohaus zugelassen war, konnte ich dieses nicht bei der Versicherung abmelden. Diese teilte mir mit, dass das Autohaus dafür zuständig ist. Wir bezahlen also Stand jetzt weiterhin die Versicherung (Steuer nicht, die übernimmt im Angebot das Autohaus).
Ich habe mit der Versicherung telefoniert, dass das Auto noch nicht abgemeldet ist und wir daher weiterhin zahlen müssen. Was ist denn eine angemessene Frist für die Abmeldung durch den Händler? Der Händler reagiert natürlich nicht auf Telefonate oder die Mail.

Ich danke euch für die Hilfe. Liebe Grüße
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17 Kommentare

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  1. Günther4711's Profilbild
    Angemessen ist der 31.10.2023
  2. mai_dealz's Profilbild
    Auf jeden Fall solltest du hilfsweise schon mal ordentlich kündigen, denn wer weiß, wie lange der Händler noch trödelt. Den Überbetrag kannst du dann später als Schaden geltend machen.
  3. flofree's Profilbild
    Steht in der Regel in den AGB.
  4. motorrad123's Profilbild
    Normalerweise sollte dir ein Sonderkündigungsrecht zustehen wenn du nicht mehr besitzer des Autos bist. Ab dem Zeitpunkt ist der Halter wieder für eine Versicherung verantwortlich. Einfach einen Brief und Email an die Versicherung mit einem Zweizeiler, dem Leasingvertrag und das Übergabeprotokoll.
    Unwissenderhoch10's Profilbild
    Autor*in
    Das werde ich morgen probieren, vielen Dank! Bin gespannt. Bisher waren sie am Telefon nicht so tolerant.
  5. Jzu_Demo's Profilbild
    Muss der leasinggeber das Auto überhaupt abmelden? Kann es nicht sein, dass das geleaste Auto direkt wieder als Gebrauchtwarenleasing angeboten wird und daher einfach angemeldet bleiben kann? Vielleicht verstehe ich aber auch etwas falsch
  6. wothi's Profilbild
    Sende die Übergabebestätigung an Deine Versicherung und kündige, da ein Wagniswegfall eingetreten ist. Meine Versicherung HUK 24 hat das bei Abschluss meines Leasingvertrages bestätigt, habe ebenfalls Dritthalter und gebe demnächst zurück. Natürlich muss man das auch dem Leasinggeber mitteilen, denn der muss dann das Fahrzeug nach Erlöschen des Versicherungsschutzes irgendwie zu sich holen, mit Versicherungsschutz durch Fahrer ansonst durch Transport ohne Versicherungsschutz.
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