Gepostet 17 November 2023

Beschädigtes Paket und mangelhafter Artikel, Frist zur Reklamation?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Vorab: Es geht hier um 7€ Paketgebühr. Wer dies für so unwichtig hält, dass er mir nicht helfen möchte, kann gerne aufhören zu lesen, ich möchte nicht eure Zeit mit meinem langen Text verschwenden. Mich würde jedoch interessieren wie hier die Rechtslage ist und freue mich, wenn jemand helfen kann.

Ich habe etwas online bestellt und vor einer Woche bei der DHL-Packstation abgeholt. Dort nahm ich einen komischen Geruch wahr (nicht krass ekelerregend, aber so chemisch-medizinisch, ein bisschen wie Hustenbonbons, könnte auch irgendein Duschgel o.ä. sein). Da ich mich draußen an der Packstation befand hatte ich irgendeinen Geruch von der Straße vermutet und nicht daran gedacht, dass es das Paket sein könnte, es war auch schon dunkel. Zuhause nahm ich den Geruch dann sehr deutlich wahr und sah, dass das Paket an einer Ecke nass war und der Geruch dadurch verursacht wurde. Leider habe ich es erst dann gemerkt und außerdem ist es meines Erachtens sowieso schwierig, die Annahme eines beschädigten Pakets an der Packstation zu verweigern, selbst wenn ich es schon an der Packstation gemerkt hätte.

Nun wollte ich kein großes Theater draus machen und habe das Paket geöffnet und glücklicherweise festgestellt, dass die Verpackungsfolie des Artikels und der Artikel selber (Textilie) nicht nass waren, jedoch roch der Artikel auch nach dem komischen Geruch. In der Hoffnung, dass sich der Geruch verflüchtigt, behielt ich erstmal den Artikel, benutzte ihn aber nicht. Nun riecht es nach einer Woche aber immer noch und ich würde den Artikel daher gerne zurücksenden.

Jetzt könnte ich einfach mein Widerrufsrecht nutzen und den Artikel zurücksenden. Der Artikel ist unbenutzt und der Geruch nicht extrem stark, dem Verkäufer würde es nicht mal auffallen, wenn er nicht explizit an dem Artikel riecht. Das Problem daran: ich müsste die Rücksendekosten tragen, und das möchte ich nicht, da ich den Artikel ja nicht aus Spaß zurückschicke, sondern weil er einen Mangel hat, den ich nicht verursacht habe. Daher würde ich dies gerne dem Verkäufer erklären und um ein kostenloses Retourenlabel bitten, jedoch ist wie gesagt bereits eine Woche vergangen. Gut möglich, dass dies problemlos klappt. Ich frage mich aber, ob ich mir dadurch nicht noch größere Probleme einhandeln könnte, weil der Verkäufer sagen könnte, dass ich das Paket sofort hätte reklamieren müssen und ich nachher auf der Ware sitzen bleibe, da ich womöglich "schlafende Hunde" wecke und der Verkäufer den Artikel nicht mehr zurücknimmt, der er ja komisch riecht. Wie sieht da die rechtliche Lage aus? Bin ich nach knapp einer Woche zu spät dran mit dem Reklamieren und wäre es besser, einfach in den sauren Apfel zu beißen und die Rücksendekosten selbst zu tragen?

Vielen Dank.
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36 Kommentare

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  1. brokz's Profilbild
    Wenn du den Händler wegen Gewährleistung kontaktierst würde ich das mit dem Transportschaden weg lassen. Einfach den Geruch als Mangel nennen und zur Mängelbehebung auffordern.
    Ich weiß nicht ob ein Transportschaden andere rechtliche Folgen hätte aber allein die Diskussion mit dem Händler, in wieweit das hätte direkt für DHL gemeldet werden müssen, würde ich so umgehen
    kwyjibo9's Profilbild
    Autor*in
    Ich glaube das ist wohl die vernünftigste und einfachste Vorgehensweise. Hätte ich auch von alleine drauf kommen können, aber manchmal hat man ein Brett vor dem Kopf und deswegen habe ich hier auch Hilfe gesucht. Vielen vielen Dank für deine Hilfe!
  2. Vasili90's Profilbild
    Soetwas direkt melden. Nach einer Woche kannst du es nicht mal mehr bei DHL reklamieren wegen der 7 Tagesfrist
    Tomtom69's Profilbild
    DHL ist nicht sein Vertragspartner, und im B2C-Geschäft hat der Verbraucher 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung, mit der entsprechenden Beweislastumkehr. Inwiefern der Verkäufer z.B. durch entsprechende Ausgestaltung seiner AGB verlangen kann, Transportschäden innerhalb einer gewissen Frist zu melden, aber tendenziell eher nicht. Aber je schneller, desto weniger Ärger ist wahrscheinlich.

    Muss der Empfänger nach dem Gesetz den festgestellten Transportschaden innerhalb einer Frist anzeigen oder kann dieses zumindest vertraglich vereinbart werden?

    [...] Verbraucher sind bei Lieferung nicht verpflichtet, die Lieferung sofort auf etwaige Schäden hin zu überprüfen. Erst recht nicht müssen diese sofort gegenüber dem Transportdienstleister oder Verkäufer gemeldet werden oder gar die Annahme verweigert werden. Die bisweilen in Online-Shops zu findenden Hinweise wie „Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und ggf. die Annahme zu verweigern“ sind deshalb nicht zulässig.
  3. jannie911's Profilbild
    Den Verkäufer mit dem Vorfall zu konfrontieren ist keine Option?
    PlasmaBruzzler's Profilbild
    Wäre zu einfach. Lieber hier was posten...
  4. Turaluraluralu's Profilbild
    Eine kurze Frist (mindestens 14 Tage) gibt's nur für den Widerruf, also die nicht begründungspflichtige Rückgabe. Der Verkäufer bestimmt, wer für den Rückversand zahlt.

    Eine Reklamation/Mängelrüge ist jederzeit möglich innerhalb der zwei Jahre gesetzlicher Gewährleistung. Der Verkäufer hat den Rückversand zu tragen. Trotz prinzipiellen Kundenwahlrechts hat effektiv der Verkäufer die Freiheit, ob Nachbesserung (Austausch oder Reparatur) oder Rückzahlung erfolgt. (bearbeitet)
    brokz's Profilbild
    "Trotz prinzupiellen Kundenwahlrechts hat effektiv der Verkäufer die Freiheit, ob Nachbesserung (Austausch oder Reparatur) oder Rückzahlung erfolgt."

    Das stimmt so nicht. Du hast das Wahlrecht Austausch/Reparatur. Eine Reparatur kann er nur unter Verweis auf zu hohen Aufwand ablehnen. Dann schuldet er aber den Austausch. Wenn er den nicht liefern kann wäre er sogar shadenersatzpflichtig.
  5. project-hellfire's Profilbild
    Du willst die Rechtslage wissen und fragst bei einer Community nach mit tausenden Nutzern mit Halbwissen?

    Eh ja.

    Hat noch keiner gesagt, also sag ich es: Rechtsanwalt einschalten.
    kwyjibo9's Profilbild
    Autor*in
    Ich wollte hier keine Rechtsberatung, das ist doch wohl klar. Natürlich gibt es hier viel Halbwissen, aber genauso gut auch viele intelligente Leute. Es ging auch nicht ausschließlich um die Rechtslage, sondern wie ich als Käufer, der unverschuldet ein mangelhaftes Produkt bekommen hat, hier am sinnvollsten agieren kann. Habe hier ja auch genug hilfreiche Antworten bekommen, genauso wie ich auch versuche, anderen hilfreiche Antworten zu geben. Dafür sind wir doch am Ende hier.
  6. besserweisser's Profilbild
    Danke für deine einleitenden Worte. 7€...
    Eisthomas's Profilbild
    Da lohnt sich das Lesen wirklich. Hab nicht weiter gelesen:D
  7. ruaid0r's Profilbild
    Hab mal ein neues Mauspad bekommen - sah zumindest noch OVP aus. Das roch so dermaßen ekelhaft, dass ich das reklamiert hab. Gab anstandslos ein neues. Das alte stank trotz waschen und auslüften eine Woche später immer noch.

    Kürzlich hab ich mir bei Beyerdynamic einen Kopfhörer als B-Ware gekauft. Beide Kabel riechen nicht penetrant, aber unangenehm. Also eine Mail geschrieben, ob man mir Tipps zur Beseitigung geben kann. Bekommen jetzt beide Kabel neu zugesendet.

    Bei sowas würde ich also gar nicht warten, egal wie teuer/günstig etwas war. (bearbeitet)
  8. Tobias's Profilbild
    Wenn es ein Mangel ist, kannst du doch einfach die Gewährleistung nutzen. Händler anrufen, Sachverhalt schildern und um einen Austausch bitten. Das wäre dann kostenlos, weil du ja eine Nachbesserung forderst.

    Es könnte natürlich sein, dass der Artikel einfach immer so chemisch riecht und auch ein Austausch nichts ändert. Wenn du da also sehr empfindlich bist, besser widerrufen und doch für 7 Euro zurückschicken.
  9. headhunter74's Profilbild
    In jeden Fall den Händler kontaktieren. Den Sachverhalt so schildern, wie es war und ist. Du dich jetzt erst meldest, weil du gehofft hast, dass sich das Geruchsproblem von alleine regelt. Da dem nicht so ist liegt ein Mangel in der Sache vor.

    Um welchen Artikel, Händler, Summe des Artikels handelt es sich denn? Wie hoch wären die Rückversandkosten?

    Lies dazu auch mal hier unter römisch 2.

    it-recht-kanzlei.de/mae…tml
    kwyjibo9's Profilbild
    Autor*in
    Vielen Dank für die Hilfe, der Link ist auch interessant. Ich nehme an dass ich den Rückversand selbst zu organisieren hätte, und da der Artikel keine Übergröße hat, wären es "lächerliche" 7€ für das Standard-DHL-Paket. Das hatte ich ja auch direkt in die erste Zeile geschrieben, damit es nachher nicht heißt "Für 7€ habe ich mir die Mühe gemacht dir zu helfen"... Es ging mir eher ums Prinzip. Aber es könnten beim nächsten Mal auch höhere Rücksendekosten sein, z.B. bei besonders wertvollen und/oder großen Artikeln und mich hat einfach interessiert, wie man hier am sinnvollsten agieren kann. Vielleicht hilft es jemand anderem auch nochmal weiter.
  10. Skelektor's Profilbild
    Wenn Du das in der Bucht gekauft hast, würde ich den Verkäufer genauso informieren, wie es Du uns geschildert hast. Würde mich nicht wundern wenn er per Paypal Dir die Versandkosten sogar auslegt oder über das Bucht Retourenprogramm Dir ein Retourenlabel kostenfrei zur Verfügung stellt. Wenn nicht, also sollte er uneinsichtet sein oder eine größere Firma würde ich trotzdem eine Retoure probieren bzw. einen Austausch der Ware. Auch wenn ich den Warenwert nicht kenne, meistens wer hartnäckig bleibt, vielleicht auch mal dort anruft und das Problem persönlich schildert am Telefon, kann Hilfe vom Verkäufer erwarten. Wenn nicht, hast Du zumindest alles probiert. Vielleicht hilft das Schicksal Dir auf eine andere Weise, man weiß nie was das Karma für einem bereit hält. Ehrlichkeit siegt am Ende des Tages. Auf die ein oder andere Weise. (bearbeitet)
  11. HaPe45's Profilbild
    Erst ist der Geruch "nicht extrem stark" und wenn man dich fragt, warum du nicht wäschst ist er plötzlich "ziemlich penetrant".


    Wenn du explizit retournierst, musst du die Rücksendekosten tragen, das steht so im Vertrag, punkt. Nur wenn du ihn reklamierst und Nachbesserung forderst, muss der Händler den Rückversand übernehmen.


    Und ob du schlafende Hunde weckst und der Händler dich bei einer Retoure auf den Geruch anspricht und ggf. die Rückname verweigert kann dir hier niemand sagen. Vor allem da du nichtmal den Händler nennst. Dann könnten dir die Leute wenigstens sagen, ob der Händler sehr genau auf Fristen achtet und pingelig bei Retouren ist oder halt nicht.
    kwyjibo9's Profilbild
    Autor*in
    Das war wohl etwas missverständlich. Der Geruch an sich ist extrem stark. So stark, dass der Artikel, obwohl er zumindest bei Öffnen des Pakets gar nicht nass war und daher wohl nicht mit der verursachenden Flüssigkeit am Karton in Verbindung gekommen ist, offensichtlich den Geruch aufgenommen hat und immer noch danach riecht. Der Karton, an dem die Flüssigkeit ist, stinkt immer noch (nach einer Woche) aus mehreren Metern. Der Artikel an sich hat den Geruch aber nur "aufgenommen" und riecht nicht so stark, stört aber trotzdem.
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