Gepostet 22 November 2023

Frage zum Sonderkündigungsrecht (zu welchem Datum kündigen?)

Hi,

ich bin gerade dabei meinen Stromtarif zu kündigen.

Mir ist bewusst, dass ich durch die Preissenkung genauso wie bei einer Steigerung dazu befähigt bin, aus dem laufenden Stromvertrag rauszukommen. Lustigerweise ist die Senkung mit 39,73c statt 44c bzw. 40c Bremse) nur eine Ersparnis von 5€ pro Jahr, wohingegen die Grundgebühr um 20€ pro Jahr steigt.
Es ist also am Ende eine als Senkung getarnte Steigerung. Beschiss; ist sowas eigtl. legal?

Meine Frage:

Ich habe 14 Tage Zeit zu kündigen, aber auf welches Datum darf ich kündigen?
a) Zum "Start des neuen Preises" was laut dem Brief ab dem 01.01.2024 so wäre?
b) Oder zum 28.11 (was ich aus Briefdatum: 14.11 + 14 Tage Kündigungszeit) errechne.
(Ich nehme mal a) an?)

Generell hätte ich geschrieben: "aufgrund der Preisänderung, die mir am 14.11 per Email/Brief mitgeteilt wurde mache ich hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige folgenden
Stromvertrag bei Ihnen zum nächstmöglichen Termin."

Wäre das so am besten?
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10 Kommentare

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  1. Nobe86's Profilbild
    Ich denke googeln wäre schneller gegangen als die Frage hier zu stellen, aber du kannst innerhalb von 14 Tagen zum Zeitpunkt der Änderung kündigen, also zum 31.12.2023 wenn die Erhöhung ab 01.01.2024 beginnt.
    Shinobin's Profilbild
    Autor*in
    Ja, ich hatte es auch bereits selbst gelöst nach der/den Spaßantworten.
    Musste die Suchworte bissel jonglieren, da genau das Thema "ZU welchem Zeitpunkt" dort auf den Seiten nie angesprochen wurde. Von daher, danke für die Info/Bestätigung nochmal.

    PS: Der Typ von Mainova hatte behauptet, dass es zum 28.11 anzugeben wäre, aber der war absolut unkompetent, daher habe ich hier auch einfach nochmal zusätzlich gefragt. (bearbeitet)
  2. Bedman's Profilbild
    Man kann immer zum Zeitpunkt der Erhöhung/Senkung kündigen. Da muss man keine 14 Tage einhalten. Kannst also auch am 31.12. zum 31.12. kündigen.
    Da macht dir nur die GPKE Frist einen kleinen Strich durch die Rechnung. Du wirst dann paar Tage mit dem neuen Tarif leben müssen.
    Shinobin's Profilbild
    Autor*in
    Bei den 14 Tagen, die man definitiv einhalten muss bei Stromverträgen, ging es um die Reaktionszeit zwischen Info über die Erhöhung/Senkung und dem Ablauf des Sonderkündigungsrechts. 14 Tage.

    "Möchten Sie beispielsweise aus einem Versicherungsvertrag aussteigen, haben Sie in der Regel vier Wochen Zeit. Wollen Sie dagegen nach einer Preiserhöhung Ihren Stromanbieter wechseln, muss die Sonderkündigung innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Informieren Sie sich daher, welche Frist für Ihren konkreten Fall gilt."

    Sagt u.a. auch die Allianz: allianz.de/rec…ge/
  3. jens_kolle's Profilbild
    jep, läuft
    Shinobin's Profilbild
    Autor*in
    Auf meine Email/Formulierung gezogen?
  4. schwarzer_kaffee's Profilbild
    hiermit kündige ich den Vertrag zum (… konkretes Datum zum Textende….), hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt/Termin.
    KartoffFail's Profilbild
    Hiermit mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch und kündige damit zum….
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