Gepostet 23 November 2023

Stromrechnung Grundversorger anfechten

Hallo zusammen!

Ich habe aktuell den Fall, dass ich vom Grundversorger (EON) eine Rechnung für das vergangene Jahr bekommen habe. Eingestiegen bin ich am 01.04.2023.
Jetzt habe ich eine Rechnung mit erhöhtem Arbeitspreis ab dem 01.06.2023.
Es geht hier um ein paar Euro also ... rein aus Interesse!
Ich hab damals schon direkt widersprochen und jetzt kam tatsächlich ein Brief mit Preiserhöhung zum 01.01.24 - dem darin enthaltenen Satz mit meinem Arbeitspreis bis zum 31.12.23 hab ich natürlich auch direkt widersprochen.

Dazu habe ich zwei Fragen:
- Ich habe nie ein Schreiben erhalten, dass der Arbeitspreis erhöht wird zum 01.06.2023. Das hat mir der Grundversorger auch schriftlich bestätigt. Verweist jedoch auf die Regionalzeitungen - Reicht das? Ist das wirklich gesetzlich richtig so? Ich kenne nur 6 Wochen vorher per Brief.
- Zudem hat der Grundversorger den Verbrauch geschätzt. Ich kann aber in den Sommermonaten nie so viel verbraucht haben, weil PV Anlage. Wahrscheinlich ein Fall von "selber Schuld". Ein Smart-Meter wird mir nicht helfen, weil nicht geeicht (mit Datensammlung direkt beim Hersteller)?

Danke für eure Antworten!

Grüße,
Wiq
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4 Kommentare

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  1. wiqqle's Profilbild
    Autor*in
    Bei dem Willkommensschreiben war die StromGVV ja mit dabei. StromGVV §5 Abs. 2 beschreibt es ja eindeutig.
    Ich widerspreche mal wieder und schau was passiert. Wahrscheinlich muss ich aber über den Verbraucherschutz gehen.
  2. Multion's Profilbild
    Beschwerde nach P111
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