Gepostet 22 September 2023

Deckt die DKB Reiseversicherung auch SB beim Mietwagen?

Hi Leute,

bei der DKB kann man eine Reiseversicherung abschließen, die auch eine Mietwagen-Vollkasko enthält.

Frage: deckt diese auch die Selbstbeteiligungder Mietwagenfirma, wenn der Anbieter mir eine Beschädigung ankreidet?
dok.dkb.de/pdf…pdf

Bei der DKB sprechen sie von einer "CDW".

Wenn die DKB Versicherung hier gleichwertig zu einer carassure wäre, dann würd sich das ganze ja schon lohnen. Ich miete idR 1x im Jahr einen Wagen im Urlaub, sprich es fallen immer so rund 100 € Mietwagenversicherung an. Also etwas preisgleich zum DKB Travel Paket mit KK, aber dafür sind dort ja auch noch jede Menge andere Versicherungen wie Krankheit, Reiserücktritt, Gepäck usw enthalten.

Danke
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33 Kommentare

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  1. SyndiC's Profilbild
    Ja sie deckt die Selbstbeteiligung ab, schon mehrmals in Anspruch genommen.
  2. membersound1's Profilbild
    Autor*in
    Ich habe die AXA hinter dem DKB Vertrag kontaktiert, und sie schreibt folgendes.
    Für mich liest sich das so, als wäre der Selbstbehalt der Mietwagenversicherung dann über die DKB abgedeckt!

    Bemerkenswert ist, dass es in dem Vertrag kein Selbstbehalt bei Mietwagenschäden gibt.

    Mitdem DKB Versicherungspaket Travel haben Sie eine Mietwagenvollkaskoversicherungüber max. 75.000 EUR ohne Selbstbehalt, wenn Sie den Mietwagen vollständig mit der DKB Visa Kreditkarte oder dem DKBAbrechnungskonto bezahlen.

    DieVersicherung wird weltweit gewährt für das Mietfahrzeug bei Verlust, derBeschädigung, der Kollision mit einem anderen Gegenstand oder den Umsturz des Mietfahrzeugs.

    Betriebs-,Verschleiß- oder Bremsschäden sind nicht versichert.
    Überdie Mietwagenvollkaskoversicherung sind nur Personenkraftwagen versichert.
    Carsharing ist nicht versichert.

    Wirverweisen auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter:
    2.4. Ausschlüsse

    Grundsätzlichkönnen Sie die Differenz, die sich aus den Versicherungsleistungen einesSchadensfalles bei einer bestehenden Versicherung über den Mietwagenanbieter ergibt, bei uns über IhreMitwagenvollkaskoversicherung geltend machen.

    Gleichesgilt bei einem bestehenden Selbstbehalt über den Mietwagenanbieter.

    Wirverweisen auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter:
    2.8. Subsidiarität
    (bearbeitet)
  3. flofree's Profilbild
    Was sagt denn der Support dazu? Da hast du ja bestimmt schon nachgefragt.
  4. besserweisser's Profilbild
    Wenn dir die Antwort wichtig wäre, warum würdest du dich dann auf eine Aussage von irgendjemandem aus einem Schnäppchen Forum verlassen?

    Ich sag Mal ja.
  5. michael638's Profilbild
    Du bist echt der Gipfel der Evolution. Verlinkst die Leistungs PDF und sagst "sucht mal". Mal sehen ob du einen nützlichen Idiot findest.
    membersound1's Profilbild
    Autor*in
    Nein, ich habe die Versicherungsbedingungen gelesen und nicht verstanden, ob jetzt die Mietwagen-SB mit abgedeckt ist, oder nicht.
    Deshalb hoffte ich hier jemand mit Erfahrung zu finden. Scheinbar aber niemand unterwegs...
  6. Clinuvel_Pharma_147's Profilbild
    Da ich gerade in Thailand unterwegs bin und jmd einen Parkrempler verursacht und Fahrerflucht begangen hat, werde ich wohl oder übel die SB für die cdw Versicherung von Hertz zahlen müssen. Dann werden wir sehen, ob die DKB die SB problemlos übernimmt
    membersound1's Profilbild
    Autor*in
    Oh shit. Bitte berichte unbedingt wie sich dkb dazu verhält.
  7. Clinuvel_Pharma_147's Profilbild
    Finde das Thema valide und interessiert mich auch - denn tatsächlich kommt nur die Nachrangigkeit der DKB Versicherung in den AGBs explizit heraus - aber nicht eineindeutig der Umgang offener Forderungen in Form von SB.
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