Gepostet 5 Dezember 2023

Bahn, Fahrgastrechte bei Verspätung

Ich kenne die 20-Minuten-Regel (freie Zugwahl) und die Erstattungslösung und seit neuestem die "Kulanz"regelung. Aber welche Rechte habe ich, wenn eine Verbindung nach Auslaufen der Kulanzregelung (vermutlich morgen oder übermorgen) von vornherein nicht oder mit mehr als 20 Minuten Verspätung stattfindet? Gibt es da die Möglichkeit, die Reise auf einen anderen Tag zu verschieben?
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10 Kommentare

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  1. Günther4711's Profilbild
    MrBrightside's Profilbild
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  2. keeeeeevin's Profilbild
    Auf wann ist dein Ticket gebucht?
    Auf morgen oder auf heute?!
    Welche Strecke?
    Fragen über Fragen.
    tom7-29's Profilbild
    Autor*in
    Die Frage betrifft "eine Verbindung nach Auslaufen der Kulanzregelung" und im Grund alle Strecken.
    Ich habe jedenfalls fast überall wegen Verspätungen der Bahn den dringenden Wunsch verspürt, eine erwartungsgemäß kaputte Tagesplanung auf einen anderen Zeitpunkt zu schieben.
    Stell dir vor, eine Abfahrt verschiebt sich um 30 Minuten, den Anschlußzug erreichst du nicht - da könnte ein Switch eine gute Lösung sein.
  3. PlasmaBruzzler's Profilbild
    Sämtliche Regelungen sind klar kommuniziert, veröffentlicht und nachzulesen, meist sogar zudem gesetzlich geregelt.
    Eigentlich muss man da in einem Deal-Forum nichts fragen.

    Und falls man etwas nicht versteht, bietet die Bahn einen kostenlosen Kundenservice...
    tom7-29's Profilbild
    Autor*in
    Hübsche Theorie. Andere Theorien sind nicht so hübsch und besagen, die von der Bahn veröffentlichten Fahrgastrechte wären nicht EVO konform.
    Hätte sein können, daß sich schon jemand intensiver damit befaßt hat und sein Wissen bzw. Ergebnisse teilt.
  4. 1cast's Profilbild
    Welche Kulanzregelung ?
    tom7-29's Profilbild
    Autor*in
    Im Ernst? Das wurde hier als Megatrick gefeiert.
    Inzwischen ist die Kulanzregelung auch auf der Bahnseite bahn.de/ser…ell etwas nach unten gerutscht, dort steht

    Regelung für vom Wintereinbruch betroffene Reisende:


    Alle Fahrgäste, die ihre vom 02.12.2023 bis einschließlich 05.12.2023 in Süddeutschland geplante Reise aufgrund des Wintereinbruchs in Süddeutschland verschieben möchten, können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben. Das Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.

    Daneben gelten selbstverständlich die weiteren tariflichen bzw. gesetzlichen Fahrgastrechte, sodass z. B. auch eine Ticketerstattung unter den entsprechenden Voraussetzungen möglich ist.

    Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.

    oder bahn.de/inf…anz
    dort reicht der Zeitraum aktuell bis zum 06.12.
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