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Gepostet 18 Februar 2024

Wie lange muss ich auf eine Reparatur warten?

Hallo, am 24.11.23 habe ich eine Playstation 5 bei Expert Viersen gekauft, am 22.01.24 habe ich sie zur Reparatur abgegeben, weil ich erst nach 2 Monaten festgestellt habe, dass das Laufwerk nicht funktioniert. Ich habe eine Woche lang zu verschiedenen Zeiten versucht, die Serviceabteilung anzurufen, aber niemand hat geantwortet. Es sind jetzt 4 Wochen vorbei, wie lange muss ich noch warten? Habe ich das Recht und wann auf eine neue Konsole/Erstattung? Ich möchte in den nächsten Tagen zu ihnen gehen, aber vorher möchte ich wissen, was ich beanspruchen kann.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.
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18 Kommentare

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  1. levces's Profilbild
    Frist setzen, nach Ablauf Geld komplett zurück verlangen. Im Zweifel zum Anwalt. Anders lernen es die Händler nicht.
    eM0ne's Profilbild
    Autor*in
    Was ist die Frist? Per Mail oder Brief? Auf welcher Grundlage sollte ich Geld zurückverlangen? Ich habe das Gesetz nicht gefunden. (bearbeitet)
  2. simme_1993's Profilbild
    Hatte das gleiche Problem, die Black Friday PS5 hatte nen Laufwerksschaden. Hab ich dann direkt am Montag drauf zurück geschafft.
    Am 10.01 war dann das Austauschgerät da. Nagelneu.

    Also 6 Wochen kannste rechnen. Hat mich auch tierisch angekotzt. Aber jetzt is super.
  3. Hans_WurstSxb's Profilbild
    Bist du dir sicher, dass du die Disk richtig herum eingelegt hast?
    Das ist schon so oft vorgenommen, dass PS5 genau deswegen eingesendet wurden...
    eM0ne's Profilbild
    Autor*in
    Bin sicher
  4. .Oz.'s Profilbild
    Frist setzen.
    2 Wochen ist wichtig fürs Gericht.
    Danach nochmal 2 Wochen.
    Ersatz- bzw. Ausfallansprüche anmelden.

    Persönlich vorbeischauen und erstmal nicht auf den Tisch hauen, sondern leicht drängen auf ein neues Ersatzgerät.
    eM0ne's Profilbild
    Autor*in
    Noch 4 Wochen warten? Wenn das so weitergeht, ist die PlayStation 6 schon bald auf dem Markt)
  5. PonyPisse's Profilbild
    Wichtigste Frage - Reparatur über Gewährleistung oder hat der Händler sie angenommen zur Abwicklung über die Herstellergarantie?

    Garantie - kannst du wenig machen, da freiwillige Leistung des Herstellers

    Gewährleistung - selbst wenn du dich für eine Reparatur entschieden hast, kannst du jetzt vom Händler auch ein Ersatzgerät verlangen. Verweigern könnte er das nur in bestimmten Fällen. Du hast aber grundlegend die Wahl. Ansonsten wie von anderen schon erwähnt schriftlich eine Frist setzen - eine Woche wäre da auch vertretbar.
    eM0ne's Profilbild
    Autor*in
    Im Service-Auftrag steht: Leistungsart - Antrag auf Gewährleistung
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