Gepostet 24 Februar 2024

Sky Account-Sharing Mail: Infos zur AGB-konformen Nutzung von Sky

Hat hier schon jemand eine Mail mit "Infos zur AGB-konformen Nutzung von Sky" bekommen?

"wir haben erneut festgestellt, dass der Multiscreen Service mit deinem Kundenkonto außerhalb deines Haushalts* genutzt wird.

Wie in einer ersten E-Mail angekündigt, ist die Sky Nutzung gemäß unserer AGB auf den eigenen Haushalt beschränkt.Wenn du Sky weiter außerhalb des eigenen Haushalts (z. B. in einer Ferienwohnung) sehen möchtest, ergänzen wir dein aktuelles Sky Abo gerne um die Berechtigung, Sky auch in deinem 2. Haushalt auf einem TV-Gerät zu sehen.

Dieses Erweiterungsangebot nimmst du an, indem du nach einer Übergangsfrist von 14 Tagen (Stichtag: 23.02.2024) Multiscreen weiter außerhalb deines Haushalts nutzt.**"


Heißt, das ganze würde bald 15€ mtl. zusätzlich kosten.

Hat wer schon ähnliche Mails erhalten?
Zusätzliche Info
Sag was dazu

40 Kommentare

sortiert nach
's Profilbild
  1. past_tense's Profilbild
    Einfach das Abo kündigen und selbst Sport machen statt nur Anderen bei Pseudosport zuzusehen.
    Trabulos's Profilbild
    Super Idee. Ich gehe jetzt auch einfach direkt raus um geistig fragwürdige Kommentare in die Welt hinaus zu posaunen anstatt das auf MyDealz zu tun
  2. sin4711's Profilbild
    Was sagt denn Sky dazu? Der Sky Kundenservice hier hat leider Wochenende
    bayernbochum's Profilbild
    Autor*in
    Naja, was Sky dazu sagt wird ja aus der Mail deutlich
  3. Trabulos's Profilbild
    Dieses Erweiterungsangebot nimmst du an, indem du nach einer Übergangsfrist von 14 Tagen (Stichtag: 23.02.2024) Multiscreen weiter außerhalb deines Haushalts nutzt.
    Ich glaube nicht, dass das rechtens ist
  4. tobiwan80's Profilbild
    So ein Blödsinn, wenn man Wochenpendler ist hat man auch 2 eigene Haushalte an unterschiedlichen Standorten. Desweiteren ist die "automatische" Annahme des Angebotes genauso Blödsinn. Wenn dann könne sie dir den Vertrag Kündigen wegen verstoß gegen die AGB aber nicht einseitig erweitern, ohne das du aktiv zustimmst.
    Dodgerone's Profilbild
    Die Anzahl deiner Wohnsitze interessiert Sky 0. Da gelten die AGB.

    Das das Vorgehen hier nicht zulässig ist, da bin ich aber bei dir. Kündigen dürfen die dir aber bzw. auch Stream einschränken.
  5. Skelektor's Profilbild
    direkt kündigen und gut is
    bayernbochum's Profilbild
    Autor*in
    Habe aktuell einen guten Vertrag (25 € für Komplett + monatlich kündbar)
  6. besserweisser's Profilbild
    Die mögen es nicht, wenn man gegen die AGB verstößt? Ich bin schockiert...
  7. ssucher's Profilbild
    Da ich kein Sky habe nein, allerdings halte ich die Zustimmung durch Nutzung für rechtlich recht fragwürdig. Bei Banken z.b. ging eine solche Art der Zustimmung ja schon in die Hose.
  8. Aushilfsmafiosi's Profilbild
    ** hast Du nicht zitiert.
    Wenn an dem Vorwurf nichts dran ist, solltest Du das mit dem Anbieter klären oder die Verbraucherzentrale fragen, sofern die eigenmächtig irgendwelche Vertragsumstellungen durchführen.
  9. Kalajdo's Profilbild
    1. Ziehen die durch
    2. Ja, Vertrag kündigen.
    3. Nein
  10. Dolph's Profilbild
    Hallo.
    Seit heute das Problem
    FEHLER 42020 leider konnte keine Verbindung zwischen deinen Geräten hergestellt werden…

    Wie nutzen wir Sky:
    - in Gartenhütte steht der Sky Q Sat Receiver- hier ist kein WLAN verfügbar
    Wird für BuLi am Samstag verwendet

    - im Wohnzimmer steht die Apple Box mit Sky App - hier schauen wir Serien und Filme

    Ich verstoße mMn nicht gegen die AGB. Dass WLAN nicht verfügbar ist, lässt sich bauartbedingt nicht ändern.

    Kontakt mit Sky suchen oder drehen die mir hier was zurecht…?
    Wegen Bundesliga will ich Kunde bleiben.
    Und da ich für die Serien / Filme ja auch zahle will ich die auch schauen
    schaltzentrum's Profilbild
    Du musst höchstwahrscheinlich beide Geräte für kurze Zeit im gleichen Netzwerk haben. Würde einfach Mal testen ob es reicht den Sky q Receiver alle paar Wochen in die Wohnung zu stellen.
  11. TheDealer's Profilbild
    Zur Frage: Nein, ich habe diese Mail noch nicht bekommen.

    Meine Frage an dich, um die Zielgruppe dieser Mail einzugrenzen: Wie nutzt du Sky? Nutzt du mehrere Receiver an unterschiedlichen Standorten? Oder nutzt du z.B. einen Receiver zu Hause und Sky Go in einem anderen Netz?

    Ich persönlich würde die Mail an die Verbraucherzentrale weiterleiten mit der Hoffnung, dass sie Sky abmahnen, wenn sich noch mehr Verbraucher melden. Denn dieses Vorgehen war schon in der Vergangenheit oft abgemahnt worden.
    Ggf. macht dann auch ein Widerspruch gegenüber Sky Sinn, damit man das zu viel gezahlte Geld nach erfolgreicher Abmahnung bzw. Klage zurückfordern kann.

    Es gibt natürlich das Risiko einer Kündigung seitens Sky wegen Verstoß gegen deren AGB.

    Bitte halte uns auf dem Laufenden, ob Sky wirklich den Vertrag anpasst und das Geld einzieht oder es eine leere Drohung ist.
    bayernbochum's Profilbild
    Autor*in
    Ich glaube, ich würde erst einmal abwarten und schauen, ob die das wirklich umsetzen. Aber die "Androhung" (bereits 2. Mail) klingt schon sehr konkret.

    Zur Nutzung: An einem Standort Receiver mit Sky Q drauf und am anderen Standort Sky Q über die Apple TV App. Darüber hinaus hin und wieder mal Sky Go, aber das wird nicht ausschlaggebend sein.
  12. Rasenmaehermann's Profilbild
    Würde denen (sofern wirklich ausschließlich selbst in anderer Wohnung genutzt wird) einfach mal mitteilen, dass zu keinem Zeitpunkt eine Nutzung außerhalb des eigenen Haushalts stattgefunden hat.

    Die Definition eines Haushaltes Quelle statistisches Bundesamt):

    Als (Privat-)Haushalt zählt/zählen
    jede zusammen wohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personen­gemeinschaft (Mehr­personen­haushalte) sowiePersonen, die allein wohnen und wirtschaften (Einpersonen­haushalte, zum Beispiel auch Einzel­untermieter). Es werden Hauptwohnsitzhaushalten ausgewiesen. Hauptwohnsitzhaushalte sind die Teilmenge der Haushalte, in welchen mindestens eine Person dieses Haushalts dort mit Hauptwohnsitz lebt und 16 Jahre oder älter ist.

    desweiteren schreibt das statistische Bundesamt:

    Als Privat­haushalt gelten Personen, die zusammen­wohnen und gemeinsam wirtschaften, die in der Regel ihren Lebens­unterhalt gemeinsam finanzieren bzw. die Ausgaben für den Haushalt teilen. Zu einem Privat­haushalt gehören auch die vorüber­gehend abwesenden Personen, beispiels­weise Berufs­pendler/-innen, Studierende, Auszu­bildende, Personen im Kranken­haus und im Urlaub. Entscheidend ist, dass die Person nur vorüber­gehend abwesend ist und normaler­weise im Haushalt wohnt und lebt beziehungs­weise mit ihrem ersten Wohnsitz an der Adresse des Haushalts gemeldet ist. Personen, die in einem Haushalt nur für sich selbst wirt­schaften (Allein­lebende oder Wohn­gemein­schaften ohne gemeinsame Haushalts­führung), gelten als eigen­ständige Privat­haushalte. Personen zur Unter­miete, Gäste und Haus­angestellte gehören nicht zum Haushalt.

    Es findet somit eine Nutzung innerhalb des eigenen Haushaltes, jedoch eben nicht am Hauptwohnsitz statt. Die AGB von Sky spricht allerdings nicht von einer Einschränkung der Nutzung außerhalb des eigenen Hauptwohnsitzes/Wohnortes, sondern lediglich außerhalb des eigenen Hauhalts, was hier nicht vorliegt.

    1.4.1 Berechtigte Nutzung
    Der Kunde ist ausschließlich zur privaten Nutzung der vereinbarten Leistungsinhalte be-
    rechtigt. Soweit nicht anderweitig vereinbart oder gesetzlich gestattet, ist die Nutzung
    auf den im Vertrag angegebenen Haushalt beschränkt. Dies gilt auch für den Fall, dass
    dem Kunden die Nutzung des Programms mittels einer TV-App (z.B. Sky Q App) auf wei-
    teren TV-Empfangsgeräten vertraglich gestattet ist.
    Soweit eine Nutzung auch außerhalb des Haushalts gestattet ist (Online-Inhaltedienste,
    z.B. Sky Go), ist eine Nutzung nur durch Mitglieder des Haushalts des Kunden zulässig.
    Der Kunde darf Online-Inhaltedienste, soweit nicht gesetzlich gestattet, nicht außer-
    halb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky (Deutschland und Österreich) nutzen.
    Im Rahmen der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährlei-
    stung der grenzüberschreitenden Portabilität im Binnenmarkt können Kunden auf Sky
    Online-Inhaltedienste zugreifen und sie nutzen, solange sie sich vorübergehend in einem
    anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten.

    Das Erweiterungsangebot stellt einseinseitige Vertragsänderung dar. Sky darauf hinweisen und der einseitigen Änderung widersprechen, da unzulässig. Sky mitteilen, dass definitionsgemäß keine Nutzung außerhalb der AGB stattgefunden hat und weiterhin die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (bzw. letzter zugestimmter Änderung) gelten.
    Noch paar passende Paragraphen zum Vertragsrecht rein und weg damit.
    MD-Andi's Profilbild
    Habe gestern ebenfalls Post bekommen. Wie verhält es sich wenn der Zugang über Sky Go erfolgt? Das scheint doch erlaubt zu sein laut AGB von Sky, oder?
  13. freewilly's Profilbild
    Der Laden hat fertig
  14. wukno's Profilbild
    Keine E-Mail erhalten. Wie genau teilst du es?
  15. ulrich008's Profilbild
    Hi, ich bin Sky Kunde und habe von Sky eine E-Mail bekommen, dass wenn ich weiterhin Sky Q auf Geräten schaue, die sich nicht in meinem Haushalt befinden, sie mir zusätzlich 15€ im Monat abbuchen werden.

    Nun die Frage an euch:
    1. Ziehen die das wirklich durch oder ist dies eine leere Drohung?
    2. Kann man etwas dagegen tun? Dürfen die das überhaupt?
    3. Kann man evtl das Sky Q Gerät, dass sich nicht im heimischen Haushalt befindet per VPN mit der heimischen Fritzbox verbinden um das Streamen aus dem eigenen Haushalt zu simulieren?

    Vllt. hat ja jemand das gleiche Problem wie ich und wir können uns hier gegenseitig helfen
  16. motorrad123's Profilbild
    Geht es um einen zusätzlichen Receiver oder nur Sky Go bzw. Q Mini?

    Beim Receiver ist es klar, der darf nur im gleichen Haushalt genutzt werden und bemerkt auch sofort das er woanders ist.

    Bei Sky q ist es komplizierter, der sucht nicht Aktiv nach anderen Geräten im Heimnetz.

    Wir haben zwei normale Sky Q Receiver die in zwei Haushalten sind, jedoch sind sie über Richtfunk verbunden (damit sparen wir uns in der Familie einen Internet Vertrag), zusätzlich sind zwei Sky q Accounts wo anders, einen verkauft als Slot und einen bei meiner Oma.

    Habe noch nie eine Email von Sky bekommen, hab auch noch das alte Paket mit all inklusive.
  17. bayernbochum's Profilbild
    Autor*in
    Also bei mir ist es wie gesagt so:
    - Sky Q Receiver in einem Haushalt
    - Sky Q App auf dem Apple TV am anderen Standort
  18. schaltzentrum's Profilbild
    Gelten die 15€ insgesamt oder pro fremde ip Adresse? (bearbeitet)
  19. hasslach's Profilbild
    Ich wurde nun auch freundlich von Sky angeschrieben. Hat denn inzwischen schon jemand tatsächlich die Konsequenz 'gespürt'?
    Und hat jemand ne Idee, wie ich ggf. in meiner Ferienwohnung auf der Playstation evtl per VPN weiter die q App nutzen kann?
  20. Dirk_BBP9's Profilbild
    Also ich habe heute sogar Briefpost bekommen... Das erste Mal aber ehrlich gesagt gab es nur ein Familienmitglied der in einer Stadt gewohnt hat, aber nur auf einem Gerät geschaut hat..

    Wenn ich woanders beruflich arbeite... Dann muss es mir doch erlaubt sein an diesem Ort Sky auch zu schauen und das ist für mich nicht so ganz rechtlich verständlich.

    Auch wenn ich den Hintergrund verstehe..

    Ich weiß nicht ob es extrem auffällig ist wenn mein Bruder woanders Sky schaut... Das ist kein Teil in meinem Sinne das ist eine Familie..

    Na gut die Post war da und ja... Man fühlt sich schon so ein bisschen drangsaliert.
    47043208-7AOyq.jpg
    mar4777's Profilbild
    Genau dieses Schreiben habe ich heute auch bekommen
  21. niiggo.exe's Profilbild
    Mein Vater hat das Schreiben auch heute erhalten. Er wird das aussetzen. Wenn die ihn die 15€ aufdrücken, wird er kündigen. Bin gespannt wie es sich weiter entwickelt.
  22. Ob8's Profilbild
    Heute den selben Brief bekommen..

    Musste schon jemand 15€ mehr bezahlen?
    Turaluraluralu's Profilbild
    "Im Falle einer nicht konformen Nutzung behalten wir uns vor, die weitere Nutzung von der Zahlung einer zusätzlichen Abogebühr in Höhe von 15 Euro pro Monat abhängig zu machen." würde zur Durchsetzung einer vorherigen, expliziten Zustimmung des Kunden bedürfen. Die fristgemäße, nicht begründungsbedürftige Kündigung steht ja auch denen selbstverständlich zur Verfügung, ein Anspruch auf obige Zusatzzahlung aber eben nicht.

    Bangemachen gildet nich!
  23. Kmirf's Profilbild
    Verstehe ich nicht. Ich habe einen Zweitwohnsitz im Ausland und nutze dort Sky per VPN und ATV. Ich nutze es ausschließlich alleine aber an unterschiedlichen Orten. Was soll das
  24. King187's Profilbild
    Ich habe diesen Brief ebenfalls erhalten.

    Was ich nicht verstehe ist wie die drauf kommen dass man es an unterschiedlichen Orten nutzt.
  25. sili1999's Profilbild
    Habe heute ebenfalls den Brief per Post bekommen... Abwarten und falls die 15 EUR abgebucht werden kündigen. Bei allem Verständnis aber Sky bietet immer weniger, wird immer teurer und will jetzt noch 15 EUR extra, wenn ich an einem Zweitwohnsitz mein Sky Account nutze. Die spinnen komplett
's Profilbild