Gepostet 27 Februar 2024

Versicherung bei Versand per Einschreiben Kleinanzeigen

Hallo,
ich habe im Rahmen einer Aktion eine Freikarte für ein Schigebiet bekommen. Leider kann ich diese nicht benutzen und würde die über Kleinanzeigen verkaufen wollen. Es ist eher unwahrscheinlich dass jemand bei mir vorbeikommt und die abholt, deswegen würde ich die gerne verschicken (per Sicher bezahlen). Meine Frage wäre nun: Falls die Karte abhanden kommt, bekomme ich dann das Geld erstattet? Weil es könnte beim Nachweisen des Wertes Probleme geben (steht 0 Euro drauf).
Hat da wer Erfahrung? Vielen Dank.
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21 Kommentare

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  1. TheOldJoke's Profilbild
    Wenn du es genauso "Schigebiet" bei Kleinanzeigen eingibst wirst wahrscheinlich eh keinen Käufer finden.
    Miaslbuam's Profilbild
    Autor*in
    Laut Duden legitime Schreibweise
  2. Joker71's Profilbild
    Ist die Google-Bedienung erschwert worden?

    " Im Falle von Verlust oder Beschädigung Ihrer Sendung haftet die Deutsche Post bis zur Höhe des unmittelbaren Schadens, jedoch max. bis zu einer Höhe von 25,00 € bei EINSCHREIBEN STANDARD (inkl. Zusatzoption Eigenhändig und Rückschein) beziehungsweise 20,00 € bei EINSCHREIBEN EINWURF. Es dürfen keine wertvollen Gegenstände und kein Bargeld verschickt werden. Ausnahmen sind Briefmarken, einzelne Fahrkarten und einzelne Eintrittskarten.

    Wertvolle Inhalte der Valorenklasse II (z.B. Schmuck, Edelsteine, Münzen, Tickets oder wichtige Dokumente) bis zu einem Wert von 500 € pro Brief oder Bargeld und andere Zahlungsmittel bis zu einem Wert von 100 € pro Brief dürfen als EINSCHREIBEN Wert (ehml. Wertbrief) verschickt werden. Im Falle von Verlust, Teilverlust oder Beschädigung einer EINSCHREIBEN Wert (ehml. Wertbrief) Sendung haftet die Deutsche Post bei Wertgegenständen für den nachgewiesenen Wert maximal bis 500 €, bei Bargeld maximal bis 100 €.


    Ersatzleistungen sind nur gegen Vorlage des Einlieferungsbelegs möglich oder wenn die Sendung in unserem Sendungsverfolgungssystem nachweisbar ist. Im Verlustfall einer EINSCHREIBEN Wert (ehml. Wertbrief) Sendung ist die Vorlage des Einlieferungsbeleges zwingend erforderlich.

    Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post BRIEF NATIONAL in der jeweils gültigen Fassung."
    Miaslbuam's Profilbild
    Autor*in
    Das erklärt jetzt aber nicht, wie (und ob) der Nachweis zu führen ist, was tatsächlich im Brief war. Und wie es sich damit verhält wenn Wert 0€ auf der Karte steht.
  3. Geheimagent2702's Profilbild
    Ein Einschreiben ist eh nur bis 25€ versichert Brief kommt weg und du das Geld egal was drin ist.
    Miaslbuam's Profilbild
    Autor*in
    gut zu wissen, danke. Also muss man nicht irgendwie nachweisen?
  4. 41812's Profilbild
    Von der Versicherung von DHL sicher nicht, denn der aufgedruckte Wert ist = Null. Was soll die Karte denn kosten? Ich würde mir das sicher verkaufen schenken und mir jemanden suchen, der entweder überweist, oder via paypalfriends bezahlt. Dann per Einschreiben versenden und fertig. Das Versandrisiko geht übrigens auf den Käufer über. 
    chrhiller187's Profilbild
    In dem Fall dürfte der Verkaufserlös und nicht der aufgedruckte Wert entscheidend sein. 
  5. Oli4's Profilbild
    Wertbrief oder halt als 2kg Paket  
  6. Bklioo33's Profilbild
    Also eigentlich übernimmt das Risiko eh der Käufer, bei Kauf/Versand von Privat zu Privat. (bearbeitet)
  7. Chatham's Profilbild
    Eine Freikarte hat keinen Wert, deshalb heisst sie ja so. Und was dein Käufer dafür bezahlt hat, ändert daran auch nichts. Die Post kann nur ersetzen, was verloren gegangen ist. Das Geld des Käufers hast du ja und ist nicht Bestandteil des Versandes. 
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