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Gepostet vor 1 Tag

Neukunde werden durch EU-DSGVO ?

Hey liege ich mit folgendem gedankenspiel falsch?:

Wenn ich jetzt Neukunden Vorteile genießen will obwohl ich einen Anbieter schon genutzt habe.

Ich lösche das Konto, jedoch haben die ja oft weiterhin meine Daten sodass man nicht als Neukunde gilt.
Aber durch die EU-DSGVO habe ich ja das Recht darauf zu bestehen, dass alle meine personenbezogene Daten gelöscht werden.

Somit müsste Anbieter X doch "eigentlich" garnicht wissen dass ich alter bestandskunde bin oder?
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37 Kommentare

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  1. Protesio's Profilbild
    Gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Rechnungen: 10 Jahre. Sollte als Antwort reichen.
  2. Barney's Profilbild
    Nächster Thread dann "Vorstrafen loswerden durch EU-DSGVO ?"
    deals321's Profilbild
    Autor*in
    Wie dumm kann ein Vergleich sein?

    Du: Ja!
  3. tomsan's Profilbild
    Gedankenspiel: bei manchen Anbietern ist man nach einem Tag schon Neukunde, bei anderen nach 6 Monaten, bei anderen nach einem Jahr. Wieder andere niemals.

    DSGVO kann nun nicht die gesetzliche Aufbewahrungspflicht aushebeln.
    Ob Du nun hier was tricksen kannst: Probiere es!

    Aber sowas wie Neukundenbonus und Co sehe ich immer als Bonus. Wo es dann nicht fatal wäre, wenn ich den nicht bekommen würde.
    deals321's Profilbild
    Autor*in
    Aber alte Kundenbeziehungsdaten wenn Accounts aufgekündigt sind unterliegen keiner Gesetzlichen Aufbewahrungsfrist außer ein paar Ausnahmen wie Steuern und sowas.

    Und dementsprechend würde die Notwendigkeit der Daten (welche gem. DSGVO vorhanden sein muss) fehlen.
  4. admin's Profilbild
    Aufbewahrungsfristen wurden schon genannt. Auch um sich gegen Betrug zu schützen, dürfen Daten teilweise länger gespeichert werden. Also gerade bei Banken und Co. kannst Du es so nicht "umgehen". Allerdings weiß man jetzt auch nicht welche Firma es wie handhabt.
  5. kbh01's Profilbild
    "durch die EU-DSGVO habe ich ja das Recht darauf zu bestehen, dass alle meine personenbezogene Daten gelöscht werden."
    So einfach ist das nicht. Du hast dieses Recht nicht pauschal immer. Wenn der Anbieter begründen kann, warum er diese Daten braucht (z.B. Aufbewahrungspflicht von Abrechnungen, Betrugsprävention (hier fällt dein mehrfaches Neukunde sein drunter) ,...) muss er eben nicht immer löschen. (bearbeitet)
  6. bastmast89's Profilbild
    Könnte nicht auch einfach ein Hash der Daten aufbewahrt werden? Dadurch sind die Daten an sich nicht gespeichert, können aber ziemlich einfach abgeglichen werden?!
    Oder ist der Hash auch schon PbD🤷‍♂️
    dschamboumping's Profilbild
    Hash sollte ok sein, aber natürlich wenig hilfreich, da es dann reicht die Adresse von Straße in Strasse zu ändern. Oder sonst eine winzige Anpassung. 
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