Gepostet vor 11 Stunden

Hitenergie - kein Sonderkündigungsrecht bei Todesfall?

Hallo zusammen,

ich habe einen kuriosen Fall im Bekanntenkreis. Der Ehemann ist vor kurzem unerwartet verstorben, die Ehefrau möchte den bestehenden Stromvertrag bei Hitenergie kündigen, da der Vertragsnehmer der Ehemann war.
Zudem ist der Arbeitspreis vergleichsweise unverschämt hoch (>65 cent / kWh), das ist im Moment aber nur zweitrangig.

Die Sonderkündigung wurde von Hitenergie nun abgelehnt, als Grund wurde § 1357 Abs. 1 BGB angeführt.
gesetze-im-internet.de/bgb…tml

Sonderkündigung durch Tariferhöhung ist leider nicht gegeben, da Hitenergie nicht erhöht hat.
Die Kündigungsfrist fiel leider genau in den Zeitraum des Sterbefalls.

Ich konnte das gar nicht glauben und wälze nun schon seit Tagen das Internet und auch die Hitenergie-AGB, kann aber nirgends so einen Passus finden, der sich auf den konkreten Fall bezieht.

Nun meine Frage: wird sie gerade von Hitenergie verarscht und lohnt sich ein erneuter Widerspruch oder gar ein Gang zum Anwalt? Oder hat das so tatsächlich seine Richtigkeit?
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40 Kommentare

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  1. Geizi's Profilbild
    Wann wurde denn der Stromvertrag abgeschlossen?
    "Strom- und Gasverträge, die ab dem 01. März 2022 abgeschlossen werden, können nach der Erstvertragslaufzeit jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall maximal einen Monat."
  2. schmidti111's Profilbild
    Also ich denke, man hat ein Sonderkünigungsrecht. Der Vertrag endet neiner Meinung nach mit dem Tod des Vertragsinhabers.
    Luke_keinplan's Profilbild
    Meiner Meinung nach... Ich denke...

    Warum meinen heute eigentlich so viele Leute, mitzuteilen, was sie denken? Wollen sie helfen? Wollen sie einfach auch etwas zum Thema beitragen? Man weiß es nicht

    Fakt ist: Par 1922 BGB regelt die Gesamtrechtsnachfolge. Der oder die Erben treten in die Fußstapfen des Erblassers, erben also auch Rechte und Pflichten aus Verträgen des Erblassers. Damit ist alles gesagt, wenn die AGB nichts anderes hergeben.
  3. sukarod's Profilbild
    Ich würde einfach probieren zunächst beim Grundversorger den Zähler auf den Namen der Frau neu anzumelden ( der Vertrag bei Hitenergie wird vom Grundversorger automatisch gekündigt) , und wenn das geklappt hat in einen guten Tarif woanders wechseln.
    Dodgerone's Profilbild
    Bist du volljährig?

    Hitenergie weiss doch das der Ehemann verstorben ist. Die Frau soll kündigen und die letzten Monate halt in den sauren Apfel beissen... nervig, aber kein Weltuntergang
  4. Tomtom69's Profilbild
    Wonach hast du im Internet gesucht? Zweiter Treffer bei mir, bei Octopus Energy steht es eigentlich ganz klar formuliert:

    Sonderkündigungsrecht Strom im Todesfall
    Verstirbt ein*e Angehörige*r, so kannst du als Erb*in den Stromvertrag per Sonderkündigung beenden, sofern du die Wohnung ebenfalls kündigst oder die Immobilie verkaufen willst. Wichtig dabei ist, dass du dich auf dein Sonderkündigungsrecht im Todesfall berufst und eine Kopie der Sterbeurkunde beilegst.


    Willst Du jedoch selbst in der Wohnung des*r Verstorbenen wohnen bleiben, besteht in der Regel kein Sonderkündigungsrecht und der Vertrag wird lediglich auf dich als Erb*in umgeschrieben.


    Gut zu wissen:
    Hat der*die Verstorbene Strom vom örtlichen Grundversorger bezogen, benötigst du gar kein Sonderkündigungsrecht. Der Grundversorgungsvertrag kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. In diesem Fall musst du lediglich nachweisen, dass du berechtigt bist, den Vertrag zu kündigen. Dies gelingt am besten mit einer Kopie der Sterbeurkunde oder einem Erbschaftsnachweis.
    Hintergrund: Laut §1922 BGB gehen im Todesfall alle Verträge auf die Erb*innen über. Auf Basis dieser Grundlage sind es demnach auch die Erb*innen, die im Todesfall den Stromvertrag kündigen dürfen. Ein Recht auf eine Sonderkündigung ergibt sich daraus jedoch zunächst nicht. Dennoch sind gerade bei einem Sterbefall viele Anbieter kulant und gewähren dir von sich aus ein Sonderkündigungsrecht. Ein Anruf beim Anbieter schadet also in keinem Fall.
    Ezekiel's Profilbild
    Autor*in
    Danke dir - hast du einen Link? Dann kann ich das weiterleiten.
    Ich habe diesen Artikel tatsächlich nicht gefunden.
  5. El_Pato's Profilbild
    Wieso soll ein Recht zur Beendigung bestehen? Man erbt doch gerade alle Rechte und Pflichten. Dafür kann man ja das Erbe ausschlagen. Sonst würde jeder der kurz vorm abnibbeln ist 20 S Klassen kaufen und dann bekommen die Erben die Karren und können die dann kostenlos zurückgeben? Die Frage ist nur ob der Versorger überhaupt merkt dass die Wohnung nicht aufgelöst wird…
    Ezekiel's Profilbild
    Autor*in
    Also dass man Verträge erbt, wäre mir neu...
  6. jannie911's Profilbild
    Sonderkündigungsrecht im Todesfall
    Sonderkündigungsrecht im Todesfall
    Wenn jemand verstirbt, sollten die Erben schnellst­möglich bestehende Verträge sichten und bei Bedarf kündigen. Für Strom- und Gasverträge steht Ihnen hier ein Sonder­kündigungs­recht zu, wobei die Kündigungs­frist oft zwei Wochen beträgt. Fügen Sie der Kündigung hierzu einfach eine Kopie der Sterbe­urkunde bei.Bleibt der über­lebende Partner oder die Partnerin in der gemeinsamen Wohnung und möchte er oder sie den Vertrag über­nehmen, schreiben viele Energie­versorger bestehende Verträge einfach um. Wollen entfernte Verwandte in die Wohnung einziehen, ist hingegen meist ein neuer Vertrag nötig. Lesen Sie hier am besten den aktuellen Zähler­stand ab und teilen Sie diesen dem jeweiligen Versorger mit. So stellen Sie sicher, dass Sie eine korrekte Schluss­rechnung erhalten.
    schwarzer_kaffee's Profilbild
    Sonderkündigungsrecht hat man als Erbe aber nur, wenn man das Mietverhältnis kündigt oder die Immobilie verkauft. Bleibt der Erbe darin wohnen, gibt es kein Sonderkündigungsrecht
  7. WozuBraucheIchDas's Profilbild
    Bei dem Preis sofort eine fette Solaranlage und Dieselgenerator hinstellen.
  8. therealpink's Profilbild
    Der Stromversorger hat recht.
    Kündige doch einfach regulär und fertig. Wenn das das größte Problem nach dem Todesfall ist passt es doch.
    Ezekiel's Profilbild
    Autor*in
    Ist ja nicht mein Vertrag

    Gut, dann gebe ich das so weiter.
    Da hast du natürlich Recht, das ist das geringste Problem.
  9. Dodgerone's Profilbild
    Gibt doch garkein Sonderkündigungsrecht... wäre ja auch noch lustiger.
    Ezekiel's Profilbild
    Autor*in
    Hm was wie? "wäre ja noch lustiger" - also wenn was ein Sonderkündigungsrecht triggern könnte, dann wäre es doch der eigene Tod?
  10. Leonice's Profilbild
    Meines Wissens braucht man da nix zu kündigen, da der Vertrag automatisch mit dem Tod des Vertragspartner endet. Man muss das aber mit der Sterbeurkunde nachweisen.

    EDIT: Ist wohl doch nicht so, nachdem ich mich eingelesen habe. (bearbeitet)
    HotPeperoni's Profilbild
    Alles andere ist doch unlogisch.
  11. ottinho's Profilbild
    Ich glaube nur !!!
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