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Shop fordert in FAQ Geld für Bearbeitung von Paypal-Fällen

Hallo zusammen,

Man denkt ja irgendwann, das man im Onlinehandel alles gesehen und erlebt hat, aber vor kurzem bin ich über einen Passus in den FAQs eines Shops gestoßen, der doch nochmal recht abenteuerlich anmutet.

Der Shop bietet PayPal an, gibt in seinen FAQs jedoch seit neustem an, dass für die Bearbeitung von PayPal-Fällen eine Gebühr von 76€/Stunde berechnet wird.

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Konkret war es bei mir so, dass der Shop Artikel, die bereits im September erschienen sind und in jedem anderen Shop auch schon problemlos zu kaufen waren, im Dezember noch immer nicht geliefert hatte(bei anderen Bestellungen wartete ich zum Teil über 1 Jahr nach voraussichtlichem Lieferdatum immer noch auf Lieferung), so dass ich beschlossen habe die Artikel woanders zu kaufen und zu stornieren. Mehr als 2 Wochen später kam darauf weder Rückzahlung, noch Rückmeldung, telefonisch war ebenfalls nie jemand erreichbar, so dass ich bei PayPal einen Fall eröffnet habe, der zu meinen Gunsten entschieden wurde. Die anderen Artikel, auf die ich mitunter über ein Jahr gewartet habe, der Shop nur sparadisch und zuletzt gar nicht mehr geantwortet hat und von sich aus nie über Verschiebungen informiert hat, habe ich dann ebenfalls storniert, woraufhin der Shop mir nach mehreren Wochen Wartezeit Gutscheine ausgestellt hat, die ich schon im Rahmen der Stornierung klar abgelehnt habe. Die FAQs wurden zum Jahreswechsel, also lange nach meinen Bestellungen, geändert.

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Das habe ich dann mehrfach abgelehnt und letzte Woche nach ca 1,5 Monaten hin und her, endlich meine Rückzahlung bekommen. Die fiel jedoch zu hoch aus, da der Händler offensichtlich seine Mails nicht (vernünftig) liest und die Gutschrift via PayPal nicht eingeplant hat. Auf die Überzahlung habe ich dann direkt hingewiesen und bekam gestern die Rückmeldung, dass derzeit keine Notwendigkeit besteht aktiv zu werden, da der Vorgang an die Anwälte des Shops übergeben wurde.

Nun warte ich mal was da kommt und überlasse die Bearbeitung dann der Rechtsschutzversicherung, aber schon spannend, mit welcher Selbstverständlichkeit man als Shopbetreiber offensichtlich Mist bauen und jede Verantwortung auf den Kunden abschieben können will.

Habt ihr solche Fälle schon erlebt?

Falls sich jemand wundert, warum ich überhaupt so lange gewartet habe: die Artikel waren woanders nur noch deutlich teurer verfügbar und die ersten Bestellungen im Shop liefen noch problemlos. Ich würde den Shop prinzipiell auch nennen, aber man weiß ja nicht, was aus so einem Erfahrungsbericht am Ende gedreht wird.

Edit: da der Name in den Kommentaren schon gefallen ist: hunter-collectors.de/
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40 Kommentare

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  1. JNK's Profilbild
    Bitte den Namen nennen, vor diesem Shop sollte man öffentlich warnen und dann folgt sicher auch zeitnah eine Abmahnung. Das kann der Shop dann an seine Anwälte abgeben

    Habe es selbst gefunden, nur ein Shop hat sowas absurdes auf seiner Website. Der Shop heißt hunter-collectors.de (bearbeitet)
    headhunter74's Profilbild
    Genau der war es
  2. noname951's Profilbild
    Der Name des Shops wäre sehr interessant.

    Bei dieser Vorgehensweise sollte man diesen Shop auf die Blacklist setzten.
  3. headhunter74's Profilbild
    Das gab es vor etlichen Monaten schon mal als Hinweis. Wenn dein Anwalt das geklärt hat, wäre es sehr hilfreich, wenn du das Ergebnis inkl. Urteil hier teilst. Danke.
    CrowleyX1's Profilbild
    Autor*in
    Findest du das Thema zufällig noch? Ich hatte vor ein paar Wochen mal danach gesucht, aber die scheinen rigoros gegen jede negative Erfahrung vorzugehen. Bei Facebook wird auch jede Kritik oder negative Nachfrage gelöscht. Ansonsten sind sie bei ShopVote.de, wo ebenfalls alle negativen Bewertungen rigoros gelöscht werden und positive Bewertung irgendwie fabriziert aussehen.
  4. zoeck's Profilbild
    Wow... da sind ja ganz schlaue Betreiber am Werk!
    Ich kann mir irgendwie kaum vorstellen, dass das rechtens ist.

    Abgesehen davon ist ein Hinweis in den Frequently Asked Questions (FAQ) nicht rechtlich bindend, wenn dann müsste das in den AGB stehen. Und da steht natürlich nichts davon, wäre aber sehr sicher sowieso nichtig.

    Die Gebühr ziehen wir von der zu erstattenden Gutschrift ab, die Gutschirft selbst erstatten wir "Für Freund und Familie", da hierüber keine weiteren Kosten für Sie anfallen.
    Omg... da sollte man mal Paypal einschalten (bearbeitet)
    CrowleyX1's Profilbild
    Autor*in
    Man könnte es ja noch verstehen, wenn die Fälle nicht selbstverschuldet wären, aber nicht proaktiv über Verschiebungen informieren, Anfragen und Stornierungen ignorieren, nicht ans Telefon gehen und dann Kunden für nötig gewordene PayPal-Fälle zur Rechenschaft ziehen zu wollen fand der Anwalt von der Rechtsschutzversicherung "maximal unterhaltsam". Ebenso den Passus über Gutscheine bei Stornierungen und Geltendmachung von Gewinnverlust.
  5. El_Pato's Profilbild
    Habe ich schon öfter gelesen. Glaube das kommt irgendwo anders her und wird nur dumm übernommen.
  6. headhunter74's Profilbild
    Hatte damals der Verbraucherzentrale den Sachverhalt geschrieben. Die hatten mich dazu tatsächlich auch zurück gerufen. Dunkel erinnere ich mich daran, dass die Rede davon war, dass das nur in den FAQ steht, entscheidend ist was in den AGB steht und ob das rechtens ist. Eigentlich müsste man das nochmal melden.
  7. bastmast89's Profilbild
    Shopname? Den passus der Internetseite würde ich dann gleich mal an Paypal schicken und nachfragen ob das ok ist.
    Sie hatten dann sicherlich die längste Zeit Paypal…
  8. Bilocan38's Profilbild
    Welcher shop? Um ihn bei mir zu blacklisten
    Btw ich würde die im fall wohl auslachen. Kann mir nicht vorstellen dass es bei paypal so erlaubt ist. Das würde ja deren geschäftsmodell schädigen (bearbeitet)
  9. headhunter74's Profilbild
    So. Paypal direkt mal informiert. Mal sehen, was da kommt
    bastmast89's Profilbild
    Das hab ich gerade auch gemacht.
  10. El_Pato's Profilbild
    Es gibt doch schon längst Urteile to Paypal. Wer einen Fall aufmacht und gewinnt wird sofort wieder Zahlungspflichtig gegenüber dem Händler. Der kann dann Inkasso ballern und der Fall hat nichts gebracht. Man muss selber klagen auf Mängelbeseitigung. Der Shop wird immer vor Gericht gewinnen. Die Kosten für Paypal trägt der Kunde natürlich nicht weil der Shop ja Paypal anbietet und der Vertrag nicht mit dem Kunden besteht. Aber die Kosten für die Bearbeitung zahlt der Kunde natürlich trotzdem. Bei kleinen Sachen nutze ich das auch. Aber bei großen Sachen sollte man schon zum Anwalt damit es sauber läuft. Einer Rechnung muss man doch auch förmlich wiedersprechen und nicht ignorieren oder eine Lastschrift holt man nicht zurück wegen einem Mangel.
    Multion's Profilbild
    Ja ist korrekt, PayPal findet das aber gar nicht lustig wenn man als Händler das riskiert
  11. Chefarzt's Profilbild
    What the FAQ?
  12. derbeste's Profilbild
    Mal beim zuständigen Finanzamt nachfragen, ob die Einkünfte daraus auch ordentlich versteuert wurden/werden...

    Aaaaaber:

    Mitglied der Initiative "Fairness im Handel".
    Informationen zur Initiative: fairness-im-handel.de

    ist klar... (bearbeitet)
    CrowleyX1's Profilbild
    Autor*in
    Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: ec.europa.eu/odr

    "Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit."
  13. Verifizierter_Skeptiker's Profilbild
    Mal schauen was dazu sagt.
    OneMoneysaver's Profilbild
    Genau, den belebst du jetzt plötzlich wieder (bearbeitet)
  14. dopaya's Profilbild
    bin mir relativ sicher das diese agb inhalte rechtsunwirksam sind. alles was (bearbeitet)
  15. Krokodigel's Profilbild
    Das klingt nach ner ganz feinen Klitsche, die auf solch halbseidene Art versucht, ihre Kunden einzuschüchtern und abzuziehen. Mglw. illegal. (bearbeitet)
  16. headhunter74's Profilbild
    Unfassbar! Erste Reaktion von Paypal: Vielen Dank für die Information! Nur zur Bestätigung, haben Sie einen Konflikt eröffnet oder haben Sie Probleme mit einer bestimmten Transaktion?

    Ernsthaft? Entweder ist das ein Bot der geantwortet hat oder irgendein unterbezahlter armer Schlucker, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist und nicht checkt worum es geht. Naja, mein Fehler zu erwarten, dass da jemand sitzt, der kapiert worauf man hinaus will.
    satosato's Profilbild
    Kapieren wird es derjenige schon, aber bei US-Unternehmen ist es doch üblich, dass der Typ am PC wenig Einfluss hat und wohl nur Textbausteine anklickt.
  17. headhunter74's Profilbild
    Hier die nächste Antwort von Paypal. Klingt sehr nach Google-Übersetzer:
    Vielen Dank für die Information! Wir haben Ihre Kommentare berücksichtigt und verfolgen die Aktivität des Verkäufers. Wenn es bewiesen ist, dass der Verkäufer schmutzige Geschäfte macht, würden wir auf jeden Fall entsprechende Maßnahmen ergreifen, da wir ein solches Verhalten nicht tolerieren.
    CrowleyX1's Profilbild
    Autor*in
    Zumindest die Rückzahlung kam definitiv über PayPal Freunde und Familie, wobei ich mir sicher bin, dass beides nicht zutrifft. Aber gut, dass der Verkäufer zusätzlich zu seinem selbstverschuldet verlorenen PayPal-Anteil für die stornierten Bestellungen nicht nochmal Gebühren zahlen will, ist nachvollziehbar. Er hätte aber durchaus auch meine zur Verfügung gestellte Kontonummer für die Rückzahlung nutzen können.
  18. Krakrana's Profilbild
    Einfach an Paypal melden und die werden beim Händler professionell anklopfen. Doch beim Paypal-Endkundensupport kommt man mit komplexeren Themen nicht durch.
    Lieber im Paypal-Community-Forum ein Thema eröffnen (als Frage formuliert: "wie soll ich mich bei diesen eigenartigen Händler-FAQ verhalten") und wir hier kommentieren dann fröhlich mit
    Oder ein Nutzer mit Business-Konto meldet das an den Business-Support. (bearbeitet)
    big_ed's Profilbild
    Was ist mit ?
  19. T_Jackson's Profilbild
    Bin kein Rechtsanwalt aber nur wenn etwas in den FAQ (und selbst wenn es in den AGB stehen würde) steht, heißt es nicht, dass es auch rechtens ist.

    Stundenlohn 76€?! Ist der Shopbetreiber etwa Oberarzt oder leitender Ingeneur? Außerdem hat der Händler ja Mist gebaut. Alles im allem unterliegt er der Beweispflicht (auch wie er auf Auslagen von 76€/h kommt, vor Gericht, also entspannt sehen. (bearbeitet)
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