Gepostet vor 3 Tagen

Guten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht finden

Hallo Gemeinde,
ich bin auf der Suche nach einem kompetenten Rechtsanwalt in der Umgebung von Karlsruhe und würde mich über eure Empfehlungen freuen. Gibt es eine Plattform, auf der Rechtsanwälte bewertet oder empfohlen werden? Bei Google habe ich den Eindruck, dass viele Bewertungen gekauft wurden bzw negative gelöscht wurden.
Es geht um den Bereich Verkehrsrecht
Vielen Dank für eure Unterstützung
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78 Kommentare

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  1. DolceVita24's Profilbild
    du suchst auf einer kommerziellen "schnäppchenseite" einen seriösen tipp zu einem "kompetenten" anwalt - von wildfremden usern, die sicher mit der materie nur wenig bis gar nichts zu tun haben? eigentlich disqualifizierst du dich selbst damit - gerade wenn du deinem sohn helfen willst.
    wenn deine versicherung "alles zahlt" wie du schreibst, hast du eine rechtsschutz, also ruft man dort an und lässt sich beraten - alles andere ist unfug.
    in aller regel wird man aber immer einen anwalt in eigener nähe suchen, einfach weils bequemer ist und gerichtskosten spart. verkehrsrecht macht quasi jeder anwalt so mit (massengeschäft) - und gut oder schlecht gibts da nicht. gewinnt der ra ist er gut - verliert er, wird ihn der mandant schlecht nennen. beides ist blödsinn - es kommt immer auf den einzelfall an und wie seriös dein sohn bei gericht auftritt - wenns überhaupt soweit kommt. und auch die tageslaune des amtsrichters kann entscheidend sein :-)
    dass eltern einen "tunnelblick" auf ihre kinder haben ist bekannt - "vertrauen + gutes verhältnis" kannst du da vergessen - du wirst doch nicht selbst -innerlich- glauben, dass der filius nicht telefoniert hat.......und ich hab schon wirklich so ziemlich alles an schutzbehauptungen gehört in 30 jahren bearbeitung von unfällen. (bearbeitet)
    MR.Rip's Profilbild
    Autor*in
    1. Ich habe mich über meine Rechtsschutzversicherung informiert und auch mit einem von ihr empfohlenen Rechtsanwalt gesprochen.
    2. Es kommt nicht selten vor, dass man auch seinem eigenen Kind nicht vertraut und die Beziehung zu dem Kind nicht sehr eng verläuft.
    3. Natürlich gibt es Rechtsanwälte, die mehr für ihr Geld leisten oder die sich mehr Gedanken darüber machen als andere.

    Ob Sie 30 Jahre Erfahrung gesammelt haben, ist mir ehrlich gesagt egal und hat auch nichts mit meiner Diskussion zu tun, denn ich wurde in einigen Themen, die recht wenig mit Schnäppchen zu tun hatten und die relativ tief in manche Materie eingingen, sehr gut beraten.
    Wenn Sie nicht wirklich etwas beizutragen haben, außer dass eh alle Rechtsanwälte gleich sind und ich meinem Kind nicht vertrauen darf, weil man ja eh immer alles blind glaubt, dann bitte ich Sie, sich hier einfach fernzuhalten.
  2. derbeste's Profilbild
    Da gibt es nur den Hexer... Der Hexer: Der Hexer

    Und ja, persönlich bekannt und die Tassen sind auch nice...


    Grüße (bearbeitet)
    Chuck_Norris's Profilbild
    Der scheint ja sympathisch.
  3. UrbanIbarras's Profilbild
    Grunsätzlich schuldet kein Anwalt einen Erfolg.
    Entsprechend vollmundig sind die Aussagen zur Qualität der eigenen, anwaltlichen Vorgehensweise.

    Bildhaft gesprochen zahlst du für jeden "Pfurz" oder "Rülpser", mithin jede "Absonderung", die dein Anwalt in der Sache von sich gibt.

    Hast du eine Verkehrsrechtschutzversicherung, suchst du dir einen Anwalt in der Nähe des Gerichts, vor das die Angelegenheit geht bzw. läßt dir von der V-RSV einen empfehlen.

    Ohne V-RSV wird bei solch popeligen Verkehrsrechtsfällen idR über Stundensatz zzgl. Auslagen und USt. abgerechnet.
    Die zu erwartenden Kosten läßt du dir für den kompletten Instanzenzug darlegen und rechnest nach, ob und wie weit du dir deine "Rechtsunternehmung" leisten kannst/willst.

    Leider teilst du nicht mit, ob du dich noch im Verwaltungsverfahren ggü. der Bußgeldbehörde, dem Rechtsmittelverfahren (Widerspruch), befindest oder die Sache bereits beim zuständigen VG liegt, ggfls. erfolgte bereits Einleitung eines Verfahrens zum Entzug deiner Fahrerlaubnis durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde, Führerscheinstelle?

    Wenn es für dich um den einen Punkt geht, den du "zwingend" vermeiden mußt, wird deine KBA-Abfrage, die du online selbst vornehmen kannst, bereits entsprechend kritisch aussehen.

    Deine KBA-Informationen solltest du einem zu beauftragenden Anwalt nicht vorenthalten.
    KBA-Abfrage ist das Erste, das durch die Behörde online über dich eingeholt wird.
    Dein Anwalt sollte nicht erst bei Gericht von einer KBA-Abfrage zu deiner Person überrascht werden, die dich als Serientäter der in Rede stehenden (oder anderer) OWi'n ausweist.
    Ichwillmehr's Profilbild
    Bist du ein Bot? Hast du den Sachverhalt überhaupt gelesen?
  4. Hellhunter123's Profilbild
    Verkehrsrecht ist ein weites Feld.

    Gib uns doch einen kleinen Einblick, worum es geht, sonst ist eine Empfehlung eher schwierig. 
    MR.Rip's Profilbild
    Autor*in
    weil ich nicht über die Rechtslage mit euch diskutieren möchte, komme ich dir doch nicht dumm. Spar dir deine Empfehlung ich komme mir grad wie im Kindergarten vor
  5. HaPe45's Profilbild
    Ich finde es bedenklich, dafür seine Rechtsschutzversicherung einzuschalten. Die sind bekannt dafür, unliebsame Kunden loszuwerden indem sie den Vertrag kündigen.
    Ich würde die nur nutzen, wenns um etwas geht, z.B. Führerscheinentzug über Monate, große Schäden usw.

    Dazu ist der Ausgang hier sehr unsicher. Auch wenn Richter neutral sein sollen, kann der Richter es ähnlich sehen, dass die Strafen zu hoch sind und den Sohnemann freisprechen, oder er Richter hat vor 4 Wochen seinen Sohn verloren, weil ein Autofahrer "kurz" abgelenkt war, dann sicher nicht. Fakt ist aber, dein Sohn wurde sicherlich von 2 Polizisten beobachtet und wenn die sagen "Der hat das Handy bedient" und dein Sohn behauptet "Ich habs nur in die Handyhalterung getan" wird der Richter tendenziell eher den Polizisten glauben. Die haben weniger Grund, die Unwahrheit zu sagen, als jemand dem das vorgeworfen wird.
    Dazu scheint das "Strafmaß" fast schon das Minimum zu sein, wenn der Richter ihn also nicht komplett freispricht, wird er da nicht viel reduzieren können. A-Verstoß in der Probezeit ist nun mal eine Verlängerung + Aufbauseminar.

    Und du darfst deinem Sohn natürlich vertrauen, aber man nimmt das selbst oft anders wahr als "Selbstschutz", da ist man sich 100%ig sicher, dass man beim abbiegen geblinkt hat, nicht rechts überholt oder sich an das Tempolimit gehalten hat bis man das Video vom ProViDa-Fahrzeug sieht. Evtl. hat er es unbewusst entsperrt und die beiden Benachrichtigungen weggewischt, das aber verdrängt.

    Und das alle Anwälte den Fall übernehmen würden liegt einfach daran, dass sie daran verdienen, egal ob sie verlieren oder gewinnen. Das Anwälte nur Fälle übernehmen, die sie gewinnen, ist ein hartnäckiges Gerücht. Sie müssen dich zwar über die Risiken aufklären, aber das unterschreibst du als erstes, das es keine Garantie gibt und du auch verlieren kannst.
  6. baerry's Profilbild
    Was ist denn die Strafe dafür?

    Ich finde das ganze ja zunehmend lächerlich geregelt. Jeder zweite Neuwagen funktioniert nur noch mit Touchscreens und da hat niemand was dagegen aber wenn man am Smartphonedisplay ein Lied weiter drückt ist es verboten.

    Dabei gibt es noch genug deppen die mit Handy am Ohr durch die Gegend fahren und wirklich eine Gefahr darstellen.
    MR.Rip's Profilbild
    Autor*in
    Genau so kann man alles Mögliche machen, wie zum Beispiel essen oder sich ne Kippe anzünden. Da greift man ja auch zum Feuerzeug und ist kurz abgelenkt. MMn ist das kurze Handy in der Hand einfach zu stark bestraft

    er bekommt nun wohl ein Punkt in Flensburg, eine Geldstrafe von ca 124euro, die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert und er muss eine Nachschulung (laut google ca. 300 bis 550euro)mit 4x 130Min Theorie sowie eine 30Minütige Fahrt mit drei anderen die solch einen Kurs absolvieren müssen und einem Fahrlehrer ableisten. Die drei anderen sollen dann nach der Fahrt die Fahrt meines Sohnes bewerten (bearbeitet)
  7. junkman's Profilbild
    Ein Bewertungsportal ist anwalt.de
    Eine Empfehlung kann ich Dir nicht aussprechen, finde aber, dass dein Fall nicht kompliziert ist.
    Der Anwalt schreibt das, was Du hier geschildert hast in einen Schriftsatz, schmückt das etwas aus und fertig.

    Ansonsten:
    Die Strafen für Handynutzung sind nicht zu hoch, das Gegenteil ist der Fall.
  8. habekeinnick's Profilbild
    Meine Empfehlung: Better Call Saul
  9. El_Pato's Profilbild
    Anwälte die Bewerbungen faken. Das gibt es nicht. Der Anwalt der hier im Forum unterwegs ist hat 5 Sterne glatt bei Google und hunderte Bewertungen. Das ist ganz normal. Und ich habe auch nicht immer wieder negative gesehen die dann verschwinden sind.
    MR.Rip's Profilbild
    Autor*in
    Wochenende, yeah! Montag geht die Schule wieder los. Du solltest echt nicht fehlen
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