Gepostet vor 1 Tag

Darf ich als Bürgergeldempfänger Payback Punkte sammeln?

Benutze diese um Lebensmittel zu kaufen
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40 Kommentare

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  1. g0ssipguy's Profilbild
    Ja und du darfst auch arbeiten
    cald's Profilbild
    Das ist ja das Schlimme: 3 Jobs und es darf trotzdem mit Bürgergeld aufgestockt werden.
  2. njet's Profilbild
    Also hier nochmal für alle: ihr wisst nicht, ob er arbeitet oder nicht. Und falls nicht, aus welchem Grund nicht...

    Das geht euch auch nichts an und zum Glück entscheiden da andere Stellen darüber, ob er das Bürgergeld bekommt oder nicht...

    Du darfst nicht nur Punkte bei Payback, Deutschland-Card & Co sammeln, du darfst auch bei Cashback Anbietern wie Marktguru mitmachen, dir die Erstattungen der Krankenkasse (z.B. für die PZR) ausbezahlen lassen und deine Sachen, die du nicht mehr brauchst, verkaufen (natürlich keine kaufen um sie gewinnbringend zu verkaufen, das wäre gewerblicher Handel).

    Also alles, bei dem du bereits Geld ausgeben musstest, um Geld zu bekommen.

    Die Aussage des Jobcenters, bei dem wir übersetzt haben: "Das ist so erwünscht."
  3. El_Pato's Profilbild
    Geh bitte arbeiten.
    kittyf's Profilbild
    Ohne den Hintergrund zu kennen, einfach mal urteilen? Ganz toll.

    Was, wenn er aufstockt?
    Oder 78 Wochen Krankengeld überschritten hat? Hab genügend Leute mit metastasierten Tumoren kennengelernt, die im Bürgergeldbezug sind, weil sie noch kein Anrecht auf bzw. eine zu geringe Erwerbsminderungsrente haben. 78 Wochen sind schnell rum bei ner Krebserkrankung, ich hatte nicht-metastasierten K, geh ab April wieder arbeiten und bin dennoch bereits bei 44 Wochen. Da kommen dann später nochmal ca. 12 Wochen drauf wegen noch anstehender OPs. Und dann heißt es vier Jahre zittern, denn erst dann nullt sich der Bezugszeitraum wieder.

    Das nur als Beispiel. Sowas kann jeden treffen.
  4. njet's Profilbild
    Ich verstehe nicht, wieso er als Bürgergeldbezieher kein Elektroauto fahren oder nicht zu irgendeiner Messe gehen sollte... Habe aber die Kommentare darin nicht gelesen, nur den Eröffnungspost... (bearbeitet)
  5. njet's Profilbild
    Ich lese gerade: "Benutze diese um Lebensmittel zu kaufen" - na dann ist doch alles in Butter... Du sammelst die Punkte und löst sie in den Supermärkten ein - wer soll da irgendwas machen?
  6. DerHesse29's Profilbild
    Warum sollte das nicht zulässig sein. Es handelt sich ja nicht um ein " Zusatzeinkommen " sondern um einen Rabatt / Rückvergütung für einen Einkauf den man bezahlt. Trotzdem sollte jeder der kann auch Arbeiten gehen das ist ja wohl selbstverständlich.
  7. Lukoo's Profilbild
    Da dürfte man auch keine Pfandflaschen sammeln(da ist deutlich mehr zu holen als Payback). Oder tut da jemand Buch führen und jede Einnahme(mtl. Pfand gesammelt) beim Jobcenter melden. Kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen. (bearbeitet)
    Yayfirst's Profilbild
    Das kommt auf das Jobcenter/Wohnort an. Manche Bürgergeldempfänger müssen regelmässig komplette Kontoauszüge vorlegen, in anderen Regionen lediglich einmal beim Erstantrag, danach allerhöchstens mal die einzelne Buchungsposition ausdrucken als Nachweis.
  8. Thomas2601's Profilbild
    Vielleicht besser Pfandflaschen sammeln, dass ist ganz im Sinne der Regierung
    Lukoo's Profilbild
    Da kloppen die sich teilweise jetzt schon drum.
  9. Vasili90's Profilbild
    Die meisten hier arbeiten anscheinend für den Staat wie Lemminge
    njet's Profilbild
    Ja wasch denn schonscht...
  10. EXTdream's Profilbild
    Nein
  11. Yayfirst's Profilbild
    Ja kannst du sammeln und dir mit den Punkten auch Gutscheine kaufen. Dann landet es nicht auf dem Girokonto
  12. Oli4's Profilbild
    Kann kein Amt nicht ohne weiteres nachprüfen. Problematisch wird es, wenn die Auszahlung auf deinem Konto sichtbar ist.
    Da da das Amt bei Antrag nur die letzen drei Monate vom Konto prüft, kannst du das Geld bei Antragsgenehmigung auszahlen lassen, wenn diese länger als 4 Monate ist. (bearbeitet)
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