Gepostet vor 2 Stunden

Abmahnung wg. Filesharing erhalten

Hallo,

ich habe Bockmist verzapft, den ich nun auch selbst ausbaden werde. Manchmal fasst man sich wegen seiner eigenen Dummheit an den Kopf. Ich habe im vergangenen Jahr über einen Torrent ein Spiel geladen, um zu sehen - ja, richtig gelesen - ob es etwas für mich ist. Kurz angespielt, gelöscht und anschließend für die PS5 gekauft. Dumm, aber ich stehe zu meinem Fehler. Ich habe nun einen Brief der RKA Rechtsanwälte erhalten - Vergleich i. H. v. 2.200,00 EUR wird angeboten.

Frage:

1. Zahlen und als Dummheit abheften? Ist es mit der Zahlung dann auch erledigt, oder ist das eine Art Schuldeingeständnis?

2. Nichts tun und es darauf ankommen lassen? Nicht mein Favorit, da ich es wirklich getan habe und ich keinen weiteren Ärger möchte.

3. Anwalt nehmen. Könnte das die Summe etwas drücken? Gibt es hierzu Empfehlungen aus dem Internet?

Steinigt mich, teert mich, ich hab's verdient.

Beste Grüße
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41 Kommentare

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  1. krokodeal1's Profilbild
    Gibt doch ne Deckelung von 1000.-
    wbs.legal/urh…87/
    arabidopsis's Profilbild
    Da steht jetzt, Streitwert 1000€, Gebühr 160€…..
  2. doubdoub_'s Profilbild
    Option 3. Anwalt einschalten asap. Bis dahin: Schreiben genau prüfen ob alles plausibel ist und korrekt. Unterlassungserklärung nicht (ohne anwaltliche Rücksprache) unterschreiben. Keinen eigenmächtigen Kontakt zur Abmahnkanzlei herstellen. Tatvorwurf nicht eingestehen.
    Rest in Absprache mit dem Anwalt. Kannste über RSV versuchen, die sind bei Vorsatz aber eigentlich raus, können dir aber ggf. wen empfehlen. Ansonsten spezialisierten Anwalt nehmen, Standort ist potenziell egal, außer dir ist ein persönlicher Kontakt lieber.

    Edit: Typo (bearbeitet)
    levces's Profilbild
    This
  3. AllYourBase's Profilbild
    Viel zuviel! Lass dich von Christian Solmecke beraten. Das erste Gespräch ist immer kostenlos und man bekommt ein gutes Gefühl. Und lass die Antwort bleiben, darum kümmert sich dann Solmecke. Ist viel günstiger, man geht NIE auf sowas ein. (bearbeitet)
    woliver23's Profilbild
    Autor*in
    Okay, danke. Ich werde das bei WBS mal hochladen.

    Und um die Frist - hier zum 24.03.2024 - muss ich mich dabei erstmal nicht sorgen?
  4. phloo's Profilbild
    Wie setzen sie die Summe denn zusammen?
    Und ja klar, sobald du eine Abmahnung annimmst und bezahlst ist das eine Schuldbekänntnis.

    Hier ist ein guter Ablauf und Empfehlung für dich:
    e-recht24.de/art…tml

    (Inkl. kostenloser Einschätzung am Telefon/per Mail)
    AllYourBase's Profilbild
    "Bekenntnis" (von "kennen") nicht "Bekänntnis" (von "Kanne") ;-)
  5. gampl's Profilbild
    Modifizierte Unterlassungserklärung mit Einwurf Einschreiben schicken. Ab diesem Zeitpunkt keine weitere Kontaktaufnahme mehr. Nicht durch weitere Briefe einschüchtern lassen. 10 Jahre aussitzen.

    Zum Einlesen:
    abmahnwahn-dreipage.de/for…=17 (bearbeitet)
    admin's Profilbild
    Das wäre natürlich auch eine schlaue gangweise, aber empfinde ich schon etwas riskant ganz ohne anwaltliche Beratung. (bearbeitet)
  6. admin's Profilbild
    Bitte gerne berichten, was am Ende rauskam.

    Ich rate mal, dass man bei 1000€ inkl. dem gegnerischen Anwalt + 250€ für WBS landet.


    Super ärgerlich, aber gut, dass Du es so "locker" wegsteckst, lohnt sich leider nicht drüber zu ärgern und macht nur mehr Stress. (bearbeitet)
    woliver23's Profilbild
    Autor*in
    Ärgerlich ist es allemal. Auch 1.000,00 EUR sind eine Stange Geld. Da ich aber mit absoluter Sicherheit sagen kann, dass ich es gewesen bin, stecke ich es so weg und zahle das Lehrgeld. Dennoch lasse ich mich bei WBS beraten, um die Summe etwas zu drücken.

    Es später der Frau erklären wird um einiges unheilvoller als dieser anwaltliche Brief.
  7. jannie911's Profilbild
    Steinigt mich, teert mich, ich hab's verdient.
    Wo bleibt die mydealz-Meute?
    AllYourBase's Profilbild
    Sind auf dem Gästeklo
  8. Jim.Bimm's Profilbild
    "Dummheit"

    Die Dummheit ist nur, dass du kein VPN genutzt hast. (bearbeitet)
    levces's Profilbild
    Wäre interessant zu wissen, ob er einen genutzt hat oder einer genutzt hätte.
  9. woliver23's Profilbild
    Autor*in
    An alle einen großen Dank für die Antworten bis hierhin! Ich habe mich bei der Kanzlei WBS zu einer telefonischen Erstberatung eintragen lassen. DASS ich etwas zahlen muss, steht außer Frage, aber über die Höhe würde ich gern noch entscheiden lassen.

    Ich werde das Ergebnis hier mitteilen. Wie lange dauert sowas Eurer Erfahrung nach? Kann sich sowas über Monate oder gar Jahre hinziehen, oder ist das eine Sache von wenigen Wochen?
  10. NickyL's Profilbild
    Ich brauche mehr Kaffee!
    habe hier echt etwas grübeln müssen, warum Du jetzt einen Wohnberechtigungsschein benötigst
    woliver23's Profilbild
    Autor*in
    Jetzt musste ich aber auch überlegen was Du meinst.

    Nein, den brauche ich in der Tat nicht. ^^
  11. DeltaC's Profilbild
    1.
  12. Streuselkuchen's Profilbild
    Bin auf den Ausgang gespannt.
    jannie911's Profilbild
    Ob er vom Knast nochmal heimkommt?
  13. arabidopsis's Profilbild
    Kann man die überhöhte Forderung nicht irgendwo anzeigen?
  14. Leviathan69's Profilbild
    2.
    Einfach aussitzen. Und natürlich keine Fehler machen, sprich auf irgendeine Weise Schuld eingestehen. Die Summen werden sich ändern, die Drohgebärden auch. Zahlen kann man ja immer noch, es wird mit der Zeit nur günstiger. Bei mir kam nach zwei, drei Jahren einfach keine Post mehr. Ist jetzt einige Jahre her.
    fly's Profilbild
    so habe ich es vor einigen jahren auch gemacht, aber mit der mod. unterlassungserklärung. (bearbeitet)
  15. Koxxi89's Profilbild
    Ich finde gut das du dazu stehst! Chapeau!


    Nur zu meinem Verständnis... hast Du ein Schreiben für das illegale Downloaden oder illegale anbieten (uplaoden) erhalten?


    "Das Anbieten von Liedern, Spielen oder Filmen über sogenannte Tauschbörsen ist ohne Zustimmung der Rechteinhaber immer illegal. In vielen Fällen ist in den Tauschbörsen voreingestellt, dass Dateien, die Du herunterlädst, von Deinem Computer aus auch automatisch für andere Nutzer zum Download freigegeben werden. Viele Nutzer sind sich nicht im Klaren darüber, dass aus einem Download schnell ein illegaler Upload wird. Dieses Recht steht aber allein dem Urheber zu."
    Rechtsanwälte mahnen regelmäßig das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Inhalten ab, den sogenannten (Upload). Der Download selbst wird kaum verfolgt. Wichtige Anbieter von Tauschbörsen sind zum Beispiel*******."
  16. lelei's Profilbild
    Hattest du nicht ein WLAN, was irgendwer benutzt hat zu der Zeit?

    verbraucherzentrale.de/wis…261

    Vielleicht hilft das ja ...
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