Ansetzen kann man 36 EUR pro Jahr die (falls das Verfahren in einigen Monaten / Jahren) erfolgreich sein sollte) ggf. rückwirkend gezahlt werden müssen.
Darf ein Streaming-Anbieter einfach so die Preise erhöhen oder die Leistung verschlechtern? Aufsehen erregt hatte in dieser Hinsicht der Fall von Amazon Prime Video: Ein werbefreies Prime Video sollte plötzlich extra kosten. Die Stiftung Warentest ermunterte betroffene Kunden seinerzeit zum Protest und der vzbv klagte gegen Amazon. Die Verbraucherzentrale Sachsen plante seit Februar darüber hinaus eine Sammelklage. An dieser können sich Betroffene nun beteiligen.
Zustimmung der Verbraucher hat gefehlt Die Juristen der Verbraucherzentrale Sachsen teilen heute mit, dass das Klageregister zur Sammelklage gegen Amazon Prime nun eröffnet wurde. Wer vor dem 5. Februar ein Abo bei Amazon Prime hatte, könne sich seit heute für die Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen anmelden. "Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich", sagte Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Wir halten sie deshalb für rechtswidrig. Andere Streamingdienste machen vor, wie es richtig geht und fragen ihre Kunden vorher." Amazon hingegen zog es laut der heutigen Mitteilung aber vor, "die Änderungen einseitig und eigenmächtig vorzunehmen". Die sächsischen Verbraucherschützer entschieden sich deshalb für die Einreichung einer Schadensersatz-Sammelklage. Auf diesem Weg sollen die angemeldeten Verbraucher im Erfolgsfall ihr Geld aufs Konto zurückerhalten.
Der Klage anschließen - so gehts Der Sammelklage können sich laut der Mitteilung alle Nutzer anschließen, die vor dem 5. Februar ein Amazon-Prime-Abo hatten und es bezahlt haben. Das gelte sowohl für Amazon-Kunden, die das Zusatz-Abo abgeschlossen haben, als auch für Kunden, die nichts getan hätten, erläutern die Experten. Man müsse den Video-Dienst nicht genutzt haben, das Abo müsse auch nicht mehr bestehen. Auf ein Jahr gerechnet gehe es um etwa 36 Euro und man rechne mit einer Verfahrensdauer von mehreren Jahren. Am Ende könnten also mehrere Jahre zusammenkommen. Wer die Anmeldung nicht selbst vornehmen wolle, könne die Unterstützung der Verbraucherzentrale Sachsen in Anspruch nehmen. Die Anmeldung ist auf einer speziellen Webseite beim Bundesamt für Justiz möglich.
Wenn Musterfestellungsklage, aber hier ist es eine Verbandsklage...
Ich sehe schon all die geschlossenen Accounts der Personen, die Amazon als "unerwünscht" identifiziert, weil sie sich erdreistet haben sich einer solchen Klage anzuschließen
Autor*in
Ja, der VW Konzern wollte mir nach dem Vergleich auch kein Auto mehr verkaufen und verzichtet lieber auf Einnahmen. Nun muss ich Dacia fahren
Mal eingetragen, nutze Amazon sowieso kaum noch ...
bundesjustizamt.de/DE/…tml
Darf ein Streaming-Anbieter einfach so die Preise erhöhen oder die Leistung verschlechtern? Aufsehen erregt hatte in dieser Hinsicht der Fall von Amazon Prime Video: Ein werbefreies Prime Video sollte plötzlich extra kosten. Die Stiftung Warentest ermunterte betroffene Kunden seinerzeit zum Protest und der vzbv klagte gegen Amazon.
Die Verbraucherzentrale Sachsen plante seit Februar darüber hinaus eine Sammelklage. An dieser können sich Betroffene nun beteiligen.
Zustimmung der Verbraucher hat gefehlt
Die Juristen der Verbraucherzentrale Sachsen teilen heute mit, dass das Klageregister zur Sammelklage gegen Amazon Prime nun eröffnet wurde. Wer vor dem 5. Februar ein Abo bei Amazon Prime hatte, könne sich seit heute für die Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen anmelden. "Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich", sagte Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Wir halten sie deshalb für rechtswidrig. Andere Streamingdienste machen vor, wie es richtig geht und fragen ihre Kunden vorher."
Amazon hingegen zog es laut der heutigen Mitteilung aber vor, "die Änderungen einseitig und eigenmächtig vorzunehmen". Die sächsischen Verbraucherschützer entschieden sich deshalb für die Einreichung einer Schadensersatz-Sammelklage. Auf diesem Weg sollen die angemeldeten Verbraucher im Erfolgsfall ihr Geld aufs Konto zurückerhalten.
Der Klage anschließen - so gehts
Der Sammelklage können sich laut der Mitteilung alle Nutzer anschließen, die vor dem 5. Februar ein Amazon-Prime-Abo hatten und es bezahlt haben. Das gelte sowohl für Amazon-Kunden, die das Zusatz-Abo abgeschlossen haben, als auch für Kunden, die nichts getan hätten, erläutern die Experten. Man müsse den Video-Dienst nicht genutzt haben, das Abo müsse auch nicht mehr bestehen. Auf ein Jahr gerechnet gehe es um etwa 36 Euro und man rechne mit einer Verfahrensdauer von mehreren Jahren. Am Ende könnten also mehrere Jahre zusammenkommen. Wer die Anmeldung nicht selbst vornehmen wolle, könne die Unterstützung der Verbraucherzentrale Sachsen in Anspruch nehmen.
Die Anmeldung ist auf einer speziellen Webseite beim Bundesamt für Justiz möglich.