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Gepostet 6 April 2023

Bahncard 25 vergessen zu kündigen / übertragbar?

Hi,
Habe letztes Jahr die Bahncard 25 durch die Gutscheinaktion günstig bekommen ( aber nie benutzt)

Jetzt habe ich vergessen sie zu kündigen ..

Nun meine Frage, habe eine E-Mail geschickt mit bitte um Kündigung aber die lassen mich erst nächstes Jahr kündigen.

Ist die Karte übertragbar? Wenn ja könnte ich sie ja verkaufen .

Oder habt ihr welche Iden?
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36 Kommentare

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  1. Vermouth28's Profilbild
    Vllt hat jemand den gleichen Namen wie du
  2. schopper2's Profilbild
    die einizige Möglichkeit,den Frust halbwegs in Grenzen zuhalen, besteht wohl darin, die Bahncard möglichst oft zu nutzen.
    jens_kolle's Profilbild
    bahnfahren kann hinterher frustrierender sein, als die karte ungenutzt rumliegen lassen. späte, zu volle , übelriechende züge, stressige mitmenschen, usw können das 'erlebnis' bahnfahren sehr schmälern.
  3. Mike19XX's Profilbild
    OT:

    Zitat "Habe letztes Jahr die Bahncard 25 durch die Gutscheinaktion günstig bekommen ( aber nie benutzt). Jetzt habe ich vergessen sie zu kündigen"

    Damit sollte die Frage "warum so günstig oder lohnt es sich für den Anbieter" geklärt sein.
    Johann-Johannes's Profilbild
    Reiht sich in die vergessene Kündigung bei den Zeitschriftenabos ein.
  4. maxii's Profilbild
    Was sagt denn der DB Support dazu?
  5. barbagianni's Profilbild
    Ich bin auch reingefallen. Hatte dazwischen eine reguläre bahncard25 erworben. Die Probe Card 25 habe ich vergessen zu kündigen. Und ab den 25 Mai übergeht in einer Jahres carte 25.
    D.h. ab Juni habe ich 2 Bahncard 25... Support Tel sehr nett. Kündigung schriftlich wird verweigert.

    Aktuell Verbraucherschutzer haben eine Klage gege die db eingereicht.
    Mehr Details hier
    Turaluraluralu's Profilbild
    Das ist schon schräg, wie DB agiert und argumentiert. Da wird die Probe-Bahncard systematisch als ungewollter Einstieg in anschließende 12 Monate Bahncard missbraucht. Schon, daß die Probe-Bahncard nur während der ersten 4 Wochen der 3 Monate Laufzeit gekündigt werden kann, dürfte einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten. Daß man anschließend ein ganzes Jahr drinhängt statt der gesetzmäß monatlichen Kündigung, krönt das dann sogar noch.

    Ist doch vollkommen wumpe, ob die Beförderungsbedingungen behördlich genehmigt sind. Gegebenenfalls kann die Staatsbahn ja die Staatsbehörde auf Regress verklagen. Gerade als Staatsunternehmen ist DB ja zur Vorbildlichkeit gehalten und eben nicht zu bürger- und kundenbenachteiligenden, juristischen Winkelzügen.
  6. 1cast's Profilbild
    Eine Bahncard ist nicht übertragbar, steht ja auch dein Name drauf. Denke da wird sich nichts machen lassen wenn du die Kündigung verpasst hast. (bearbeitet)
  7. ssucher's Profilbild
    Ist nicht übertragbar.
  8. Exodusxera's Profilbild
    Autor*in
    ja das dachte ich mir schon, schade das es nicht auf das 49 Euro Ticket gültig ist oder allgemein Tickets im Nahverkehr
    1cast's Profilbild
    DIe BC lässt sich auch im Nahverkehr nutzen, nur nicht auf allen Strecken und in jedem Verbund.
  9. admin's Profilbild
    Leider, leider ist die Bahn da nicht kulant
    Elomat's Profilbild
    Warum auch
  10. blumenhund's Profilbild
    Schreib doch dem Support, vielleicht sind sie mit dem 49€ Ticket jetzt kulanter (glaube es nicht, aber würde es probieren)
    Immerhin hat die BC jetzt für viele weniger Nutzen...
  11. 1cast's Profilbild
    Welche Gutschein Aktion war das eigenltich ? Die mit der ProbeBc ?
  12. barbagianni's Profilbild
    Ich verstehe nicht, warum nur auf Paragrafen hinge Weisen wird. Wenn jemand vergessen hat zu kündigen aber eine Reguläre BahnCard 25 mit gleichem Service bestellt hat, warum kann man nicht menschlich bleiben und auf Kulanz die Kündigung akzeptieren? Da ist wirklich ein Fehler unterlaufen. Was soll man dann mit 2 BahnCards 25 machen.
    Ich habe das Gefühl, dass die Bahn mit Absicht agiert. Ich habe eine E-Mail bekommen: .... Ihrem Wunschtermin können wir leider nicht entsprechen: Eine Kündigung ist nur mit einer Frist von 6 Wochen zum Gültigkeitsende möglich. Wir bitten dafür um Verständnis.
    Wir bestätigen daher die Kündigung zum 24.05.2025.

    Mittlerweile bin ich mir sicher, eine KI hätte sich mehr um eine Lösung bemüht als ein Mensch der Kündigungsabteilung.

    Ich kündige jetzt vorerst meine DeutschlandCard für einen Monat, und fahre nur mit Fahrrad und Roller in der Arbeit. So habe ich das Geld wieder drin ;-)

    Dann kündige ich, bzw. habe es gerade getan, die BahnCard ab den 12. Juni 2024. So bleibt mir die BahnCard 25 die automatisch umgewandelt wurde.
    Hoffe allerdings, dass die Klage gegen die DB erfolgreich für die Verbraucherschützer läuft. (bearbeitet)
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