der VDE hat ein neues Positionspapier zum Thema Balkonkraftwerke herausgebracht: positionspapier-data.pdf (vde.com) Hier gibt es nochmal nähere Erläuterungen dazu: Paukenschlag: VDE fordert vereinfachte Regeln für Balkonkraftwerke | heise online
Die größte Änderung betrifft meines Erachtens nach die Freigabe rückwärts laufender Zähler und die Anhebung auf 800 Watt.
Ich frage mich daher gerade, ob es noch lohnt, beim Kauf eines Balkonkraftwerks abzuwarten? Zum einen, um einen Wechselrichter nutzen zu können, der dann auch 800 Watt kann. Zum anderen, um ggf. den Vorteil des rückwärts laufenden Zählers mitzunehmen? Wobei ich hier noch nicht ganz verstanden habe, ob man das grundsätzlich erlauben möchte (und damit auch bei neueren, digitalen Zählern oder bei Smart Metern) oder, ob es nur darum geht, dass man auch mit momentan noch analog, rückwärts laufenden Zählern ein Balkonkraftwerk installieren darf, die rückwärts laufende Funktion aber mit einem Zählertausch nicht mehr möglich ist.
Man weiß ja auch nicht, was von dem Positionspapier dann am Ende tatsächlich in Gesetze übernommen wird.
Wie seht Ihr das?
Danke und VG","comment":[{"@type":"Comment","@id":"https://www.mydealz.de/comments/permalink/40021555","author":{"@type":"Person","name":"rtzui"},"datePublished":"2023-01-30T19:07:17.000Z","text":"Kabinett beschließt Beschleunigung für Windenergieausbau
Die Bundesregierung will den Ausbau der Windenergie an Land und auf See voranbringen. Dazu soll eine Notfallverordnung des Energieministerrats der Europäischen Union (EU) umgesetzt werden. Der Bundestag muss noch zustimmen.
Die EU-Notfallverordnung enthält außerdem weitere Regelungen. Dazu gehören eine Beschleunigung des Repowering von erneuerbaren Anlagen,
der Installation von Solarenergieanlagen
sowie des Wärmepumpenausbaus. Diese Regelungen sind laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unmittelbar anwendbar und müssen deshalb nicht in nationales Recht umgesetzt werden.
golem.de/new…tml
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Den bisher notwendigen Wechsel des Stromzählers will der VDE ebenso loswerden: Bis zur Bagatellgrenze sollen auch alte, rückwärtsdrehende Ferrariszähler erlaubt sein.
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