Gepostet 11 Januar 2023

Balkonkraftwerk - neues Positionspapier des VDE

Hallo,

der VDE hat ein neues Positionspapier zum Thema Balkonkraftwerke herausgebracht: positionspapier-data.pdf (vde.com) Hier gibt es nochmal nähere Erläuterungen dazu: Paukenschlag: VDE fordert vereinfachte Regeln für Balkonkraftwerke | heise online

Die größte Änderung betrifft meines Erachtens nach die Freigabe rückwärts laufender Zähler und die Anhebung auf 800 Watt.

Ich frage mich daher gerade, ob es noch lohnt, beim Kauf eines Balkonkraftwerks abzuwarten? Zum einen, um einen Wechselrichter nutzen zu können, der dann auch 800 Watt kann. Zum anderen, um ggf. den Vorteil des rückwärts laufenden Zählers mitzunehmen? Wobei ich hier noch nicht ganz verstanden habe, ob man das grundsätzlich erlauben möchte (und damit auch bei neueren, digitalen Zählern oder bei Smart Metern) oder, ob es nur darum geht, dass man auch mit momentan noch analog, rückwärts laufenden Zählern ein Balkonkraftwerk installieren darf, die rückwärts laufende Funktion aber mit einem Zählertausch nicht mehr möglich ist.

Man weiß ja auch nicht, was von dem Positionspapier dann am Ende tatsächlich in Gesetze übernommen wird.

Wie seht Ihr das?

Danke und VG
Zusätzliche Info
Sag was dazu

17 Kommentare

sortiert nach
's Profilbild
  1. rtzui's Profilbild
    Kabinett beschließt Beschleunigung für Windenergieausbau

    Die Bundesregierung will den Ausbau der Windenergie an Land und auf See voranbringen. Dazu soll eine Notfallverordnung des Energieministerrats der Europäischen Union (EU) umgesetzt werden. Der Bundestag muss noch zustimmen.

    Die EU-Notfallverordnung enthält außerdem weitere Regelungen. Dazu gehören eine Beschleunigung des Repowering von erneuerbaren Anlagen,
    der Installation von Solarenergieanlagen
    sowie des Wärmepumpenausbaus. Diese Regelungen sind laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unmittelbar anwendbar und müssen deshalb nicht in nationales Recht umgesetzt werden.

    golem.de/new…tml

    40021555-L9bPS.jpg
    Kloeffer1's Profilbild
    Finde ich zwar gut, aber hat absolut nichts mit dem Positionspapier des VDE zu Balkonkraftwerken zu tun.
  2. Winds's Profilbild
    Mega
  3. hurrdurr's Profilbild
    Wirklich mega! Hoffentlich resultiert auch etwas Konkretes zeitnah daraus. Dass die Energieversorger rückwärtsdrehende Zähler zulassen, kann ich mir kaum vorstellen.
    Kloeffer1's Profilbild
    Das kann ich mir auch nicht vorstellen...
  4. Nobe86's Profilbild
    Das ist doch mal ein Fortschritt. Gerade die Sache mit dem Stecker ist ja kein Gesetz sondern eine Empfehlung des VDE. Habe mit dem Gedanken gespielt im Frühjahr ein Balkonkraftwerk in Betrieb zu nehmen. Da werde ich wohl mal noch die Entwicklung abwarten. Denke da kommt schnell etwas ins Rollen.
  5. platin's Profilbild
    Der 1.April ist noch zu weit weg... bin gespannt.
  6. OE42's Profilbild
    Beim Rückwärtsdrehen geht es nur um alte Zähler, vor allem, wenn der Betreiber beim Zählertausch nicht in die Pötte kommt.

    Den bisher notwendigen Wechsel des Stromzählers will der VDE ebenso loswerden: Bis zur Bagatellgrenze sollen auch alte, rückwärtsdrehende Ferrariszähler erlaubt sein.
    werbungadresse5804e's Profilbild
    Autor*in
    So kann man das interpretieren - muss es aber meines Empfindens nach nicht unbedingt. Zweirichtungszähler wissen ja, was eingespeist wurde, d.h. technisch wäre es durchaus möglich, auch hier den Zähler quasi rückwärts zählen zu lassen. Ich würde es für etwas fragwürdig halten, wenn ich aufgrund des Einbaus einer Wärmepumpe (und damit mehr als 6.000kWh Stromverbrauch) einen digitalen Zähler haben muss und dann den Zähler nicht rückwärts laufen lassen darf, während mein Nachbar, der sein Balkonkraftwerk nicht anmeldet, noch bis 2032 mit seinem alten Zähler schön rückwärts laufen lassen darf.

    Lassen wir uns mal überraschen. Wenn alle rückwärts laufen lassen dürften wäre das schon wirklich eine feine Sache :-)
's Profilbild