Gepostet 10 November 2023

E-Roller (45km/h) freiwillig zugelassen wieder rückgängig machen

Habe einen Roller freiwillig angemeldet, möchte ihn nun verkaufen. Die „16-jährigen Kaufinteressenten“ möchten ihn mit Versicherungskennzeichen versichern, da günstiger für Sie. Wie mache ich die freiwillige Zulassung rückgängig ( bringt ja auch nix mehr, da THg durch…). Abmelden - und was passiert mit Brief (Teil II)? Keine Ahnung… vielleicht kann da jemand Licht ins Dunkel bringen. Versicherung weiss es auch nicht so richtig und Zukassungsstelle quasi unerreichbar…
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10 Kommentare

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  1. Mike19XX's Profilbild
    Versicherung weiss es auch nicht so richtig und Zukassungsstelle quasi unerreichbar

    Es ist das gleiche wie beim Auto aka 125er Roller, Quad u.s.w.

    Termin Zulassungsstelle (mit Fahrzeugbrief) > Abmelden, der Käufer kann das Teil dann anmelden, wo und wie er will.
    appelsupp's Profilbild
    Autor*in
    Kann ich auch online  abnelden und Käufer dann Versicherungskennzeichen nehmen? (bearbeitet)