Ja, Du kannst nach dokumentiertem Versuch, das mit dem Händler zu klären, ein Chargeback bei der Hanseatic Bank veranlassen, wenn Du das alles so gut dokumentiert hast wie hier aufgeschrieben und das beigefügst hast ist das schonmal eine gute Voraussetzung.
Der Acquirer des Händlers wird das dann vsstl. auch erstatten müssen (Insolvenz seines Händlers ist dessen Risiko), aber es gibt in den Regularien festgelegte Fristen, die der Acquirer für eine Rückmeldung oder Erstattung hat.
Ob der normale Kundenservice diese Fristen kennt? Eher nein, Disputebearbeitung ist meist eine Spezialabteilung. Wenn Du dort aber so polternd und mit Abmahnung drohend aufgeschlagen bist wie hier, hätte ich Dich am Telefon vermutlich auch loswerden wollen.
Eine Gutschrift der Hanseatic Bank bekommst Du dann, wenn das Chargebackverfahren mit seinen Fristen durchgelaufen ist und diese das Geld vom Acquirer erhalten hat."},{"@type":"Comment","@id":"https://www.mydealz.de/comments/permalink/45325933","author":{"@type":"Person","name":"Eric_iHv"},"datePublished":"2023-12-18T23:40:26.000Z","text":"Das Chargeback ist für missbräuchliche Zahlungen da, die der Kunde nicht getätigt oder freigegeben hat.
Typisches Beispiel jemand hackt ein Kundenkonto bei einem Versandhändler und bestellt dort mit der bereits hinterlegten Kreditkarte irgendwas.
Oder man hat im Restaurant mit der Karte bezahlt und später wird eine weitere Zahlung abgebucht, die das Restaurant eigenmächtig durchgeführt hat.
Wichtig ist zu verstehen, dass Chargeback kein Käuferschutz ist. Das ist nicht dafür da eine durchgeführte Kreditkartenzahlung deswegen zu reklamieren, weil man hinterher mit der Leistung des Unternehmens unzufrieden ist, in Streit gerät, keine Lieferung erfolgt ist, usw.
Entscheidend für Chargeback ist ausschließlich, ob der Kunde zum Zeitpunkt der Zahlung diese Zahlung auch getätigt hat und diese so, in dieser Höhe und an diesen Empfänger, tätigen wollte.
Wenn eine Bank selbst irgendwelchen Käuferschutz bewirbt dann ist das deren Sache, das hat mit Chargeback aber nichts mehr zu tun.
Ein schiefer, aber in Punkto Insolvenz gar nicht so falscher Vergleich ist vielleicht die Rücklastschrift. Nur, dass man die ohne Diskussionen einfach veranlassen kann. Sie befreit aber nicht von der Zahlungspflicht.
Das Problem ist halt bei einer Insolvenz, dass die bereits getätigte Zahlung, Kreditkartenzahlungen sind eine Form der Vorkasse, genauso Teil der Insolvenzmasse wird wie die bestellte Ware. Selbst wenn man es irgendwie TECHNISCH schafft die Zahlung hinterher zurück zu ziehen, RECHTLICH ändert das nichts.
Einziger Unterschied: sofern man vollständige und wahre Angaben macht und trotzdem die Bank einer Rückbuchung vorbehaltlos zustimmt und dem Kunden eine Erledigungsmitteilung schickt, dann hat man gewisse Chancen, dass das ab dann das Problem der Bank ist. Diese Art Vorgehen meint manche Bank vielleicht mit dem Begriff Käuferschutz.
Damit es am Ende nicht noch teurer wird (Inkasso o. ä.) würde ich jedem raten in so einer Klemme zumindest die Verbraucherzentrale hinzuziehen."},{"@type":"Comment","@id":"https://www.mydealz.de/comments/permalink/45031784","author":{"@type":"Person","name":"88888888"},"datePublished":"2023-12-03T22:53:46.000Z","text":"Das Wichtige ist: als Fristen zählen die Tage, an denen du die Unterlagen nachweislich an die Hanseatic übermittelt hast.
Die Santander hat mir mal in einem anderen Fall durch Chargeback auch aus der Klemme geholfen.
Ich bekam hier das Geld auch erst nach Monaten. Warum? Ein Händler hat bei Eröffnung eines Verfahrens auch wieder eine Antwortfrist. Dies muss geprüft werden usw.
Es soll auch Leute geben, die solchen Dingen Betrug begehen.
Diese Prozesse benötigen nun einmal Zeit. Die Leute warten nicht den ganzen Tag nur auf deinen Anruf."},{"@type":"Comment","@id":"https://www.mydealz.de/comments/permalink/45030820","author":{"@type":"Person","name":"Aushilfsmafiosi"},"datePublished":"2023-12-03T21:31:11.000Z","text":"Primär stellt sich mir die Frage, ob das Verfahren des Spediteurs oder des Händlers rechtmäßig war / ist. Die Bedingungen des Visa-Käuferschutzes kenne ich nicht. Wenn der Schaden (Rückholung der Lieferung) aber schon vor der Insolvenz eingetreten ist, müsste Visa imho dafür einstehen."},{"@type":"Comment","@id":"https://www.mydealz.de/comments/permalink/45265996","author":{"@type":"Person","name":"Yr4th"},"datePublished":"2023-12-15T14:59:53.000Z","text":"Hatte letztens ein erfolgreiches Chargeback und aktuell noch eins in der Schwebe. Bearbeitungszeit beim erfolgreichen waren ca. 8 Wochen. Steht aber auch auf der Homepage.
Und mit Nachfragen erreichst du logischerweise nix, weil die nach Prüfung der Unterlagen alles wegschicken und selbst warten müssen.
Also gedulde dich einfach...."}],"commentCount":23,"interactionStatistic":3,"articleSection":"Shops: Erfahrungen"}