Gepostet 4 November 2023

Gewährleistungsfall Vereinbarung Eigenverschulden

Hallo zusammen, wir haben eine Couch gekauft im September 2022 und haben jetzt ein Problem mit dieser. Da ist wohl irgendwas durch gebrochen, weshalb die Couch so laut ist.

Jetzt haben wir das Möbelhaus kontaktiert und die haben uns ein Formular geschickt, was wir unterschreiben müssen, damit der Fall geprüft werden kann. Ist sowas rechtskräftig? Ist das erste Mal, dass ich da irgendwas schriftlich im Rahmen einer Gewährleistung unterschreiben muss. Da ist auch die Rede von Kostenübernahme durch den Kunden. Finde ich nicht gerade kundenfreundlich. Anbei das Formular:


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34 Kommentare

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  1. DealerXXL's Profilbild
    Das Formular ist nicht mehr aktuell. Seit 1. Januar 2022 kommt es 12 Monate nach der Warenlieferung zur sogenannten Beweislastumkehr, nicht nach 6 Monaten
    d1vaDav1d's Profilbild
    Autor*in
    Danke, bringt mir aber auch Nix, da es 14 Monate her ist.

    Aber der Hinweis ist super, damit lohnt sich gebrauchte Elektronik. ;-) offtopic
  2. d1vaDav1d's Profilbild
    Autor*in
    Vielleicht verstehe ich es falsch. Kostenübernahme von 130€ - ist das nur die Prüfung der Couch oder schon die Reparatur im Falle von Eigenverschulden? Das Formular ist etwas doof
    blackbirdy's Profilbild
    Ich würde das so sehen, dass die ca. 130€ nur die Anfahrt + die Überprüfung sind. Wären bei dem Kostenrahmen auch realistisch.
  3. MrBrightside's Profilbild
    Hatte das mal bei nem Premium Sessel. Wurde Termin vereinbart und anstandslos getauscht.

    Weiß aber nicht mehr, ob ich damals vorab ein Formular auffüllen musste. Glaube nicht. War vom XXXLutz

    Denke hängt auch davon ab welches Möbelhaus
  4. Schnapperfuchs's Profilbild
    Die müssen sich ja auch irgendwie absichern.
    Und wenn Du sicher bist, es nicht verschuldet haben, weil Du keine 300kg wiegst und mit Anlauf auf die Couch gesprungen bist, ist Dein Risiko doch nahe Null.
    d1vaDav1d's Profilbild
    Autor*in
    Danke, verstehe ich. Kundenfreundlich ist das aber nicht, dass alleine die Prüfung schon 130€ kostet.
  5. blackbirdy's Profilbild
    Erscheint mir extrem kundenunfreundlich zu sein - aber ja fast standard heutzutage.
    Damit versuchen sie es halt so unangenehm wie möglich für den Kunden zu gestalten, so dass der sich eher einschüchtern lässt und letztendlich vielleicht sogar sagt: ach komm, dann kaufen wir lieber gleich neu.
    brokz's Profilbild
    Wäre es kundenfreundlicher die Info nicht vorher zu geben und nach Begutachtung und Festestellung eines unsachgemäßen Gebrauchs 130€ in Rechnung zu stellen (was rechtlich möglich und geboten wäre)?
  6. besserweisser's Profilbild
    Ja, ist rechtskräftig.

    Mfg
    Ihre Rechtsberatung
    MrBrightside's Profilbild
    Du weisst es auch immer nur besser
  7. Multion's Profilbild
    gute Frage ich denke nicht sonst was wollen die machen Inkasso schicken?
    d1vaDav1d's Profilbild
    Autor*in
    Ich will einfach dass die den Artikel prüfen und ich sehe da nicht ein 130€ zu zahlen
  8. ddeeff's Profilbild
    Einfach den Hersteller kontaktieren, falls Garantie länger als ein Jahr vorhanden. (bearbeitet)
    project-hellfire's Profilbild
    Was soll man dem Hersteller garantieren?
  9. d1vaDav1d's Profilbild
    Autor*in
    Danke allen

    Thema ist geklärt: Ist ein Standard Formular und bisher war das noch nie der Fall, dass ein Kunde das zahlen musste. Ich muss es nicht mal unterschreiben. Anhand unserer Bilder sieht man, dass die Couch gut behandelt wurde und das ein Garantie Fall ist. Es gibt aber auch andere Kunden … (bearbeitet)
  10. Oli4's Profilbild
    Gabs in letzter Zeit wieder Nutella-Deals?
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