Gepostet vor 19 Stunden

Kärcher Cashback bei Wiederverkauf?

Guten Tag,
Ich kaufte mir ein Kärchergerät und beantragte das Cashback von 70€.
Beim Auspacken dachte ich mir "boah ne, viel zu groß"
Und dachte mir ich verkaufe es evtl. Wieder. Ich wollte es zum selbstkostenpreis schnell loswerden also 400€ - 70€ einfach schnell weg für 330€ um bei 0€ zu landen.

Aber wie sieht es aus wenn der Käufer einfach selbst Cashback beantragt? Werde ich da als erster bevorzugt oder wie sieht das da aus?
Will kein Minus machen... Gewinn habe ich nicht vor.

Lieber warten bis das Cashback da ist? Ist der Wertverlust groß wenn es einen Monat alt ist aber unbenutzt?

Danke schonmal
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5 Kommentare

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  1. levces's Profilbild
    Er wird bei einem Privatkauf aller Voraussicht nach keinen Cachback beantragen können. Die Rechnung ist ja auf Dich geschrieben.
    Angelpimper's Profilbild
    So und nicht anders, die Prämie steht schließlich den Erstkäufer mit der Händlerrechnung zu. Was du am Ende mit dem Produkt machst, sollte für die Prämie egal sein.
    Genaueres findet man übrigens immer beim Lesen der Aktionsbedingungen heraus. (bearbeitet)
  2. Geheimagent2702's Profilbild
    Kauf Widerrufen und das cashback richtigen Käufern lassen (nicht persönlich nehmen aber manche wollen ja Gewinn machen)
    dieter.mann's Profilbild
    Autor*in
    Würde ich gern wurde aber vor ort gekauft.
  3. jannie911's Profilbild
    Der Kärcher-Cashback ist eh bereits durch. Das gerät hätte bis gestern ja bei einem Händler gekauft werden müssen. Hier ginge es dann ja um einen Privatverkauf. Und Rechnungen von Privatverkäufen wird Kärcher kaum beim Cashback akzeptieren.
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