Leider ist diese Diskussion mittlerweile abgelaufen
Gepostet vor 8 Stunden

Monitor defekt nach dem Kauf über Kleinanzeigen und Versand

Am 21.04.2024 habe ich über Kleinanzeigen von einem Privatperson einen gebrauchten Eizo 2795 Monitor erworben. Der Verkäufer bestätigte, dass der Monitor neuwertig und fehlerfrei sei, und ich zahlte ihm 165,00€ inklusive Versand per PayPal (als Waren und Dienstleistungen). Wir vereinbarten, dass der Monitor sicher an eine Postfiliale geliefert wird, was der Verkäufer bestätigte. Die Sendungsnummern für den Monitor und den Monitorständer wurden mir übermittelt. Beide Pakete wurden mit einem Zeugen von der Postfiliale abgeholt. Nach dem Auspacken bemerkte ich zu Hause, dass der Monitor nicht ausreichend verpackt war und beim Anschließen vertikale bunte Streifen auf der einen Seite aufwies. Ich habe den Verkäufer bisher nicht kontaktiert.

Da die Zahlung über PayPal für Waren und Dienstleistungen erfolgte, stellt sich die Frage, welche rechtlichen Schritte ich nun unternehmen kann. Sollte der Verkäufer einen Schaden bei DHL melden? Das könnte dauern, bis eine Lösung gefunden wird, und bis dahin könnte die Frist für den PayPal-Käuferschutz abgelaufen sein. Kann ich versuchen, über Eizo Garantieansprüche geltend zu machen? (Habe keine Rechnung über das Gerät erhalten) Was gibt es noch für Möglichkeiten in dieser Situation?
Zusätzliche Info
Sag was dazu

58 Kommentare

sortiert nach
's Profilbild
  1. flofree's Profilbild
    Privatverkauf. Risiko liegt beim Käufer.
    Du kannst bei DHL überhaupt nix melden da Du nicht der Vertragspartner bist.
    OneMoneysaver's Profilbild
    Das ist falsch, es muss eine ausreichende Verpackung den Versand gewährleisten. Das wäre ja lustig wenn es anders wäre.

    Jedenfalls -> PayPal regelt.
  2. Krakrana's Profilbild
    Der erworbene Artikel kam bei Dir nicht im beschriebenen Zustand an. Wieso weshalb warum erstmal irrelevant, denn Käufer & Verkäufer haben den Geschäftsbedingungen von Paypal zugestimmt und die versichern Dich gegen Mängel. Das gilt grundsätzlich, nur hat man ohne Paypal meist ein Problem, es durchzusetzen.

    flofree & Co reden hier am Thema vorbei. Jeder Käufer hat Anspruch auf mängelfreie Ware. (bearbeitet)
    tscherub's Profilbild
    Das ist falsch.

    Die Geschäftsbedingungen von paypal haben mit dem Kaufvertrag und den gesetzen in Deutschland absolut nichts zu tun.

    Bei Kauf von Privat (und wenn der Verkäufer einen passenden Mustertext in der Anzeige hatte) haftet (erstmal*) immer der Käufer für Versandschäden. Ob man sich dann vielleicht das Geld über Paypal zurückholen kann hat keinen Einfluss auf den Kaufvertrag und eine gegebenenfalls bestehende Zahlungspflicht.
    Entstandene Gebühren durch eine unrechtmäßige Rückbuchung + den eigentlichen Kaufpreis kann der Verkäufer weiterhin einfordern und ggf. einklagen.

    * Wenn, wie im vorliegenden Fall behauptet, der Gegenstand unzureichend Verpackt war, verhält sich das natürlich anders.

    Immer wieder lustig, wie Paypal es geschafft hat, dass jeder denkt die ständen über deutschem Recht. (bearbeitet)
  3. Narfnarf's Profilbild
    Der Verkäufer soll sich an DHL wenden und falls er sich weigert oder das zu lange dauert machst du einfach kurz vor Ablauf des Käuferschutzes einen Paypal Fall auf. Rechtlich hast du wohl Pech gehabt aber von Paypal wirst du trotzdem dein Geld wieder kriegen. Hauptsache du dokumentierst alles gut.
    OneMoneysaver's Profilbild
    DHL ist fein raus, die Verpackung des Monitors war unzureichend. Er kann sich das Geld einfach per PayPal Fall zurückholen (bearbeitet)
  4. MrBrightside's Profilbild
    Hatte das mal bei nem AVR ging zurück und wurde erstatten, weil er Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hatte.

    War eine Tipp vom Anwalt das so zu thematisieren, da er sonst gerichtlich wenig Chancen hätte (ohne mir jetzt deinen Beitrag bis zum Ende durchgelesen zu haben...
  5. von_nichts_kommt_nichts's Profilbild
    Autor*in
    dass hat der VK als Schlusstext:

    Als Privatverkäufer übernehme ich keine Garantie oder Rückabwicklung.
    blackbirdy's Profilbild
    Der scheint wirklich richtig inkompetent zu sein.
  6. Slowman's Profilbild
    Mit Paypal Friends bezahlt
    131cui's Profilbild
    Schau nochmal in den Spiegel
  7. rangeranover's Profilbild
    47336396-e8mej.jpg
    Der hier, nä?
    SaPu's Profilbild
    Bist du der Verkäufer?
  8. mrfindus's Profilbild
    Grundsätzlich gilt:
    "§ 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf
    (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat."

    Also Trägt der Käufer das Transportrisko (und müsste bei DHL eine Schadensmeldung öffnen)

    Allerdings gelten ebenso die Frachtbedindungen von DHL, die eine ausreichend sichere Versandverpackung vorsehen (siehe hier Paragraph 3.2)
    Sollte der Verkäufer hier keinen angemessenen Transportschutz gewährleistet haben, so hat der Verkäufer grob fahrlässig gehandelt. In diesem Fall würde ich das Beweismaterial (Bilder und Zustand der Verpackung) sichern und damit einen PayPal-Case eröffnen.

    Wurde die Ware allerdings gemäß DHL-Vorschriften korrekt verpackt, so obliegt es dem Käufer eine Mängelanzeige bei DHL einzuleiten. (Am besten beim Verkäufer mal nach Beweisen fragen, dass das Gerät vor Transportweg schadenfrei war)

    So wäre mein Verständnis der Rechtssituation des geschilderten Falls. (bearbeitet)
's Profilbild