Gepostet 10 April 2018

Sparpreis Bahntickets mit Hilfe von Paypal zurückgeben?

Die Bahntickets kann man per Paypal bezahlen. Für die Sparpreis-Tickets bietet DB keine Stornomöglichkeiten. Aber wäre eine Rückbuchung über Paypal in der Praxis möglich? Natürlich vor der Fahrt.

Die Fahrkarten sind durch Paypal-Käuferschutz abgedeckt und durch Verkäuferschutz nicht abgedeckt. Meiner Meinung nach bedeutet das, dass die Bahn selbst den Betrag anfordern muss. Ich bezweifle, dass die es tatsächlich tun werden, wenn das Ganze vor der Fahrt passiert.

Hat jemand damit Erfahrung?
Zusätzliche Info
Sag was dazu

26 Kommentare

sortiert nach
's Profilbild
  1. mactron's Profilbild
    Meinst du das ernst? Betrügen wollen, aber nicht die Eier dazu haben. Lusche!
  2. Bernare's Profilbild
    Diverses enttäuscht bezüglich dämlicher Fragen wirklich nie...
  3. Punxsutawney_Phil's Profilbild
    JohnDoe222vor 13 m

    Wow... DB ist nicht gleich ein normales Unternehmen oder ein …Wow... DB ist nicht gleich ein normales Unternehmen oder ein Privatverkäufer.1. Deutsche Bahn ist Monopol (98%)2. Die AGB von 199 Seiten kann kein Mensch lesen3. Der Normalpreis (Flexpreis) für eine direkte 2 Stunden Strecke mit ICE liegt bei 113 Euro wenn man ein Monat im Voraus kauft 4. +4,50 Euro PlatzreservierungDafür habe ich persönlich Null Verständnis und will mindestens das übliche Widerrufsrecht haben.Ja, Storno zu ermöglichen. Wie wird die Bahn die Auslieferung nachweisen, wenn es elektronisch ist? Man könnte auch ohne Paypal (und Käuferschutz) mit Lastschrift zahlen und dann später widerrufen. Interessant ist, was die Bahn in solchem Fall macht.


    Bist Du überhaupt schon geschäftsfähig? Kommst gerade nicht so rüber.

    Dass ich mal auf Seiten der Deutschen Bahn stehe hätte ich nie gedacht.
  4. cilius's Profilbild
    JohnDoe222vor 26 m

    Wow... DB ist nicht gleich ein normales Unternehmen oder ein …Wow... DB ist nicht gleich ein normales Unternehmen oder ein Privatverkäufer.1. Deutsche Bahn ist Monopol (98%)2. Die AGB von 199 Seiten kann kein Mensch lesen3. Der Normalpreis (Flexpreis) für eine direkte 2 Stunden Strecke mit ICE liegt bei 113 Euro wenn man ein Monat im Voraus kauft 4. +4,50 Euro PlatzreservierungDafür habe ich persönlich Null Verständnis und will mindestens das übliche Widerrufsrecht haben.Ja, Storno zu ermöglichen. Wie wird die Bahn die Auslieferung nachweisen, wenn es elektronisch ist? Man könnte auch ohne Paypal (und Käuferschutz) mit Lastschrift zahlen und dann später widerrufen. Interessant ist, was die Bahn in solchem Fall macht.


    Dir ein Inkassounternehmen auf den Hals hetzen und im richtig dummen Fall Dich wegen Betruges anzeigen. Dafür ist übrigens egal ob du mit PayPal zahlst oder per Lastschrift. In beiden Fällen wird gegen Dich vorgegangen auch bei geringen Beträgen. Läuft über Inkasso und da wird dann neben einer Anschriftermittlungsgebühr (rechtens) gern auch noch einiges andere draufgeschlagen was zumindest fragwürdig ist. Ich würde das unter keinen Umständen empfehlen. (bearbeitet)
  5. HouseMD's Profilbild
    JohnDoe22210.04.2018 20:54

    2. Die AGB von 199 Seiten kann kein Mensch lesen


    Inhaltsverzeichnis und Textsuche sagt dir etwas?
    Aber wenn du ein Telefonbuch siehst, sagst du bestimmt auch "das ist so dick, da kann doch kein Mensch eine Telefonnummer finden".
  6. maxl1231's Profilbild
    JohnDoe222vor 21 m

    Hast du Inhaltsverzeichnis in den AGB von DB gesehen? Nur 10 Einträge …Hast du Inhaltsverzeichnis in den AGB von DB gesehen? Nur 10 Einträge sollen für 200 Seiten reichen? Da gibt es nicht mal Seitennummern. Viel Spaß: https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt_2018/mdb_269657_befoerderungsbedingungen_der_db_ag_ab_09_04_2018.pdf


    Mach dich doch nicht zum Affen!

    Du wusstest, dass du nicht stornieren kannst.
    Du hast mit deinem Kauf nicht nur die AGB bestätigt, sondern auch sie gelesen zu haben.

    Und wenn du betrügen willst, dann mach es doch, aber rechtfertigte dein pubertäres Verhalten nicht mit fadenscheinigen Argumenten.

    Und noch ein Tipp: Hilfestellungen zum Betrug erhälst du hier ohnehin nicht. (bearbeitet)
  7. schmidti111's Profilbild
    17054093-6SZvX.jpgSteht vor dem buchen da, ohne zig Seiten lesen zu müssen.... ansonsten.... kein Kommentar
  8. ibex's Profilbild
    Mögich ist alles, aber dafür gibt es ja AGB´s die man vor Kauf liest und dann den Kaufbutton drückt Da steht genau sowas drinne. Im Endeffekt kannst du stornieren, musst nur die Gebühren dafür übernehmen...es steht auch auf der Bahnseite, dass du Sparprestickets stornieren kannst.

    bahn.de/p/v…tml
  9. redsupp's Profilbild
  10. delpiero223's Profilbild
    Klar kannst du das Ticket zurückbuchen. Dann aber nicht wundern, wenn ne Nachforderung kommt.
  11. JohnDoe222's Profilbild
    Autor*in
    ibexvor 16 m

    Mögich ist alles, aber dafür gibt es ja AGB´s die man vor Kauf liest und da …Mögich ist alles, aber dafür gibt es ja AGB´s die man vor Kauf liest und dann den Kaufbutton drückt Da steht genau sowas drinne. Im Endeffekt kannst du stornieren, musst nur die Gebühren dafür übernehmen...es steht auch auf der Bahnseite, dass du Sparprestickets stornieren kannst. https://www.bahn.de/p/view/service/buchung/erstattung.shtml



    Die AGB sind 199 Seiten lang Während der Buchung steht, dass keine Storno (z. B. Super Sparpreis Partner) möglich ist. Ich werde es nachlesen.
  12. JohnDi's Profilbild
    Aber sonst alles gut bei dir? Machst du wohl auch bei Kleinanzeigen so?
  13. jamann's Profilbild
    Hau ab...
  14. Eisthomas's Profilbild
    Funktioniert bestimmt 1x. vor diesem krassen Trick fürchten sich alle Firmen!! (bearbeitet)
  15. J0rd4N's Profilbild
    also bei der umstrittenen paypal "Kunde ist GOTT" philosophie kann ich mir sogar vorstellen, dass du damit durch kommst :'D viel glueck!
  16. freewilly's Profilbild
    Richtig dumme Idee, sag aber ob es geklappt hat
  17. cilius's Profilbild
    Ich habe noch nicht so recht den Zweck der Frage verstanden, geht es darum Storno zu ermöglichen wo eigentlich keins vorgesehen ist? Der Käuferschutz tritt ja nur bei Nichterhalt der Ware ein. Das wird in diesem Fall aber nicht zu Deinen Gunsten entschieden, da die Bahn ja die Auslieferung beweisen können wird.
  18. Turaluraluralu's Profilbild
    So ein Gschmarri! Daß ein Dienstleistungsvertrag eine Rückgabe ausschließt, bedeutet ja nicht, daß man das einfach mittels Stornierung bei seinem Zahlungsdienstleister doch erreichen kann. Bei Paypal bräuchte man schon einen unaufmerksamen Mitarbeiter, aber selbst bei eigenhändig möglichen Zahlungsstornierungen (Kreditkarte) ist man damit natürlich weder im Recht, noch wird der Vertragspartner es dabei bewenden lassen. Am Ende hat man den vereinbarten Betrag doch wieder zu bezahlen und obendrauf noch den Zusatzaufwand beim Vertragspartner.
  19. JohnDoe222's Profilbild
    Autor*in
    Wow... DB ist nicht gleich ein normales Unternehmen oder ein Privatverkäufer.

    1. Deutsche Bahn ist Monopol (98%)
    2. Die AGB von 199 Seiten kann kein Mensch lesen
    3. Der Normalpreis (Flexpreis) für eine direkte 2 Stunden Strecke mit ICE liegt bei 113 Euro wenn man ein Monat im Voraus kauft
    4. +4,50 Euro Platzreservierung

    Dafür habe ich persönlich Null Verständnis und will mindestens das übliche Widerrufsrecht haben.

    cilius10.04.2018 20:35

    Ich habe noch nicht so recht den Zweck der Frage verstanden, geht es darum …Ich habe noch nicht so recht den Zweck der Frage verstanden, geht es darum Storno zu ermöglichen wo eigentlich keins vorgesehen ist? Der Käuferschutz tritt ja nur bei Nichterhalt der Ware ein. Das wird in diesem Fall aber nicht zu Deinen Gunsten entschieden, da die Bahn ja die Auslieferung beweisen können wird.


    Ja, Storno zu ermöglichen. Wie wird die Bahn die Auslieferung nachweisen, wenn es elektronisch ist? Man könnte auch ohne Paypal (und Käuferschutz) mit Lastschrift zahlen und dann später widerrufen. Interessant ist, was die Bahn in solchem Fall macht.
  20. HouseMD's Profilbild
    Follow
  21. JohnDoe222's Profilbild
    Autor*in
    HouseMD10.04.2018 21:01

    Inhaltsverzeichnis und Textsuche sagt dir etwas?Aber wenn du ein …Inhaltsverzeichnis und Textsuche sagt dir etwas?Aber wenn du ein Telefonbuch siehst, sagst du bestimmt auch "das ist so dick, da kann doch kein Mensch eine Telefonnummer finden".



    Hast du Inhaltsverzeichnis in den AGB von DB gesehen? Nur 10 Einträge sollen für 200 Seiten reichen? Da gibt es nicht mal Seitennummern. Viel Spaß: bahn.de/p/v…pdf
  22. HouseMD's Profilbild
    JohnDoe222vor 6 m

    Hast du Inhaltsverzeichnis in den AGB von DB gesehen? Nur 10 Einträge …Hast du Inhaltsverzeichnis in den AGB von DB gesehen? Nur 10 Einträge sollen für 200 Seiten reichen? Da gibt es nicht mal Seitennummern. Viel Spaß: https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt_2018/mdb_269657_befoerderungsbedingungen_der_db_ag_ab_09_04_2018.pdf



    Oh man, Strg+F kennst du?
  23. AS1287's Profilbild
    JohnDoe222vor 19 m

    Hast du Inhaltsverzeichnis in den AGB von DB gesehen? Nur 10 Einträge …Hast du Inhaltsverzeichnis in den AGB von DB gesehen? Nur 10 Einträge sollen für 200 Seiten reichen? Da gibt es nicht mal Seitennummern. Viel Spaß: https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt_2018/mdb_269657_befoerderungsbedingungen_der_db_ag_ab_09_04_2018.pdf


    Ich habe den Passus in ca. 10 Sekunden gefunden und sogar ohne Suche.
    Und unter dem Punkt "Bedingungen für Teilnehmer am bahn.bonus-Programm" wird sich der Punkt sicherlich nicht befinden. So schrumpfen die 200 Seiten sehr schnell auf deutlich weniger Seiten zusammen.
  24. CrowleyX1's Profilbild
    Kannst du gern testen, Die Bahn fackelt da aber nicht lang, schreibt dir vielleicht noch eine Mahnung und danach geht es in die Rechtsabteilung, die ebenfalls nicht sehr geduldig ist.
  25. Turaluraluralu's Profilbild
    Nicht aufhalten lassen. Vielleicht können wir ja auch noch was dazulernen. (bearbeitet)
  26. BeCool's Profilbild
    Tue es, im schlimmsten fall zahlt du 10 Euro Rückbuchungsgebühren, das wars, was die anderen erzählen ist reines KopfKino mehr nicht.
's Profilbild