Gepostet vor 21 Stunden

Vermieter fordert übertriebene Nachweise um Balkonkraftwerk zu erlauben

Hi liebe MyDealerz,

da die Energiewende in aller Munde ist und ich selbst einen Teil dazu beitragen möchte hab ich mich belesen, welche einfachen Möglichkeiten ich als Privatperson und Mieter habe, um meinen Energieverbrauch zu senken bzw. wie ich den Strom möglichst aus erneuerbaren Quellen beziehen kann. Zum einen natürlich den Stromanbieter wechseln, zum anderen gibt es die Möglichkeit ein Balkonkraftwerk aufzustellen um zumindest die Grundlast ein wenig abzufangen.
Vollkommen euphorisch habe ich recherchiert und festgestellt, dass es wirklich sehr einfach ist ein Balkonkraftwerk zu installieren und zu montieren. Da wir in unserer Wohnung gute Voraussetzungen haben und einen nach Süden ausgerichteten Balkon haben dachte ich mir: "Ein Balkonkraftwerk muss unbedingt her!".

Ich habe also meinen Balkon ausgemessen und recherchiert welche verschiedenen Möglichkeiten und Arten von Paneelen und Systemen es gibt. Meine Wahl viel ziemlich schnell auf flexible Module, da unser Balkon relativ klein ist und ein einziges Glas-Glas-Modul von den Abmessungen leider nicht wirklich passen würde. Durch unseren kleinen Balkon waren wir also schon mal beschränkt das volle Potential eines Balkonkraftwerks ausnutzen zu können, da wir nicht die vollen 600w (inzwischen dank Solarpaket I 800w) sondern nur um die 300W Gesamtleistung installieren können. Soweit so gut und nicht weiter schlimm. Dank verschiedener Anbieter von flexiblen Modulen sind wir auf 2 Firmen gestoßen die komplette Balkonkraftwerke anbieten, die genau an unseren Balkon passen würde und zusätzlich als Blickschutz dienen können.

Nun zum Knackpunkt der Geschichte:
Als ich völlig euphorisch und begeistert festgestellt habe wie leicht das ganze Thema umzusetzen ist habe ich meine Hausverwaltung kontaktiert und darauf hingewiesen, dass ich gern ein Balkonkraftwerk installieren möchte und die Erlaubnis benötige um eine Förderung beim Freistaat Sachsen zu beantragen (Zuschuss 300€). Nach ca. 2 Wochen bekam ich einen dicken Brief und die Euphorie hat mich sofort verlassen.

Die WEG verlangt von mir:
  • statischer Nachweis des Balkongeländers (Statiker kostet ca. 500€)
  • Windlastnachweis des Balkongeländers
  • Brandschutzgutachten der installierten Anlage
  • Nachweis der kompletten Hauselektrik (ob die Hauselektrik dafür Ausgelegt ist ein 300W Gerät zu betreiben)
  • Abnahme der Montage durch eine Fachfirma
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung, welche das Balkonkraftwerk einschließt
  • Nachweis der Feuerwehr, dass Sie im Falle eines Brandes die Drehleiter problemlos an den Balkon anlehnen können

Als ich das gelesen habe, ist mir ehrlich gesagt schlecht geworden.
Ich habe anschließend recherchiert ob die Forderungen rechtens sind. Leider zum Teil ja, obwohl die Forderungen natürlich komplett übertrieben sind, zumal man bedenken muss, dass die Solarpaneele um die es sich handelt pro Panel 1,5kg (in Summe 3 Paneele also 4,5kg) wiegen. Jeder Blumenkasten ist da schwerer und darf ohne Probleme montiert werden.
Meiner Meinung nach will die WEG es mir als Mieter nur so schwer machen, dass sich eine Montage wirtschaftlich nicht lohnt.

Nun zur Frage. Gibt es Jemanden der ähnliches durch hat und eine Lösung dafür gefunden hat? Darf die WEG solche Forderungen stellen? Wie kann ich argumentieren um diese Forderungen zu entkräftigen?

Vielen Dank im Voraus!
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28 Kommentare

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  1. docspengler's Profilbild
    Die Verwaltung muss die Unterlagen zur Statik beitragen. Wenn das Geländer nicht mal drei Flex-PV-Modul tragen kann, sollte man vielleicht mal das Bauaufsichtsamt auf die Bruchbude aufmerksam machen. Windlast muss auch die Verwaltung liefern können. Schließlich wurde der Kram ja irgendwann mal gebaut und abgenommen (Stichwort Baugenehmigung).

    Darüber hinaus ist dein Vermieter (!) verpflichtet, regelmäßig (alle 4 Jahre) die Hauselektrik zu prüfen und somit muss er selber feststellen können, ob eine Erzeugungsanlage von 300 Wp ein Problem darstellt. Als Mieter ist das NICHT dein Problem. Wenn ein 300-Watt-Gerät eine angeblich normgerechte Installation überfordert, sollte man sich auch eher Gedanken um einen Umzug machen.

    Zum Betrieb einer Stecker-PV ist man gesetzlich nicht verpflichtet, diese abnehmen zu lassen. Eine Installation durch einen Fachmann ist erst bei Festverdrahtung notwendig.

    Es dürfte wohl kaum noch eine Haftpflichtversicherung geben, die BKW nicht inkludiert. Dazu einfach nachfragen. Letztlich ist ein BKW nichts weiter als ein technisches Haushaltsgerät.

    Ein Anleitern ist für gewöhnlich kein Problem, das sagt selbst der Dt. Feuerwehr-Verband. Letztlich beschreibst du deinen Balkon als so klein, dass die Fw da wohl eh nicht hingeht.

    Alles, was du auflistest, ist nichts weiter als Hinhalte- und Salamitaktik. Aber als ich das Bundesland laß, hat mich das nicht verwundert. (bearbeitet)
    M.S.93's Profilbild
    Autor*in
    Danke für deine Mühe alles so ausführlich zu bewerten. Deine Aussagen decken sich mit den Aussagen die ich in anderen Foren, Beiträgen und Berichten gefunden habe. Das mit dem Hinhalten und absichtlich so schwer wie möglich machen ist auch meine Vermutung.
    Ich werde mit den Argumenten mal ins rennen gehen und einen Brief an die Hausverwaltung schicken, ich schätze mal danach werden wieder andere Nachweise etc. gefordert, oder es wird einfach nur gesagt "Nö, wir wollen das nicht, basta.."

    Ja, ich als geborener Sachse schäme mich leider bei so einigen Themen fremd für meine "Herkunft". Ich denke das sind alles noch Altlasten der DDR-Politik die in vielen Köpfen der neuen Bundesländer sind. Alles was neu und unbekannt ist, ist schlecht.
  2. besserweisser's Profilbild
    TL;Dr
    allgemeinunterhalter's Profilbild
    Zusammenfassung des Texts in 3 Sätzen:

    1. Der Mieter möchte ein Balkonkraftwerk installieren, um seinen Stromverbrauch zu senken und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

    2. Die Hausverwaltung verlangt jedoch für die Genehmigung der Installation zahlreiche Unterlagen und Gutachten, die der Mieter als überzogen und unzumutbar empfindet.

    3. Der Mieter fragt, ob die Forderungen der Hausverwaltung rechtens sind und wie er vorgehen kann, um die Genehmigung zu erhalten. (bearbeitet)
  3. nostre's Profilbild
    sehr gut! solange das nicht geklärt ist wie das mit Schäden an der Fassade /Geländer bzw. Personenschaden etc. ist wenn das ding nicht fachgerächt installiert ist und runterfällt oder ein Brand verursacht gehört das komplett verboten (bearbeitet)
    M.S.93's Profilbild
    Autor*in
    Schäden an der Fassade sind über die Gebäudeversicherung abgesichert. Personenschaden ist über meine private Haftpflicht abgedeckt. Schäden durch Brand ist über die Hausratversicherung abgedeckt. Das Brandrisiko einer PV-Anlage ist übrigens genau so hoch wie das Risiko das ein Kühlschrank oder irgendein anderes elektrisches Gerät in der Wohnung einfach so anfängt zu brennen. (bearbeitet)
  4. levces's Profilbild
    Wer soll das lesen? Nimm doch am besten die unwichtigen Teile raus
  5. macs27's Profilbild
    Installieren und fertig. Die Bundesregierung hat nicht umsonst vor kurzem das Gesetz geändert (zu gunsten des Mieters)
    M.S.93's Profilbild
    Autor*in
    Ja das habe ich auch ehrlich überlegt zu machen. Grundsätzlich darf der Vermieter ein Balkonkraftwerk nicht verbieten, allerdings darf er vorschreiben unter welchen Voraussetzungen montiert werden darf.
    Die Frage ist, was wäre die Konsequenz, wenn ich es einfach installier und es raus kommt? Wenn ich es nur demontieren soll hätte ich kein Problem damit. Wenn das n Grund zur fristlosen Kündigung der Wohnung wäre, würde ich das Risiko nicht eingehen wollen.. (bearbeitet)
  6. lax214's Profilbild
    Evtl noch hier in der Balkonkraftwerk-Diskussion schauen.

    Hört sich aber so an als würden die anderen das nicht wirklich wollen. Oder man hat Angst, dass man für irgendwas in Verantwortung gezogen werden könnte. (bearbeitet)
    M.S.93's Profilbild
    Autor*in
    Denke auch, dass Angst da ist vor dem Fall, wenn es mal brennen sollte oder der Wind ein Paneel abreißt etc. Ich denke es ist einfach zu wenig Wissen bei den Leuten die die Entscheidung treffen sollen vorhanden und deswegen werden solche Forderungen gestellt.
  7. LEZDUIT's Profilbild
    Die wollen das einfach nicht, das ließt man doch mehr als deutlich raus. Wenn du jetzt die Anlage trotzdem installierst, kriegst du wahrscheinlich die Kündigung, gegen die du klagen kannst. Am Ende hast du nur kosten und absolut nichts eingespart. Musst halt Abwegen ob dir das so wichtig ist. Ich würds lassen, aber ich wohne auch gerne in meiner Wohnung und zahle wenig Miete.

    Mal von alldem abgesehen, wenn plötzlich ein Brand auftritt durch die Anlage, Gott bewahre, dann hast du richtig krasse Probleme, da die Anlage illegal installiert wurde. (bearbeitet)
    M.S.93's Profilbild
    Autor*in
    Genau aus dem Grund hab ich bisher keine Anlage installiert und würde das auch erst tun, sobald ich alle "Auflagen" der WEG erfüllt habe. Wenn das allerdings nicht möglich ist und es wirtschaftlich für mich keinen Sinnergibt, dann muss ich in den sauren Apfel beißen und es lassen.
    Die Frage ist eben nur, ob die WEG solche Forderungen stellen darf oder ob die Forderungen teilweise zu überzogen sind oder gar nicht rechtens.
  8. TonyTonyChopper's Profilbild
    Ist doch verständlich aus deren Sicht. Was sollen sie dir sonst antworten als den Versuch sich rechtlich in jeder Hinsicht abzusichern?
    Eigentlich hast du dich durch die Anfrage in eine blöde Situation gebracht. Weil einfach machen und nachher sagen "Ah, wusste ich nicht das ich fragen/dies und das machen muss." geht halt nicht mehr. Du hättest lieber gar nicht fragen sollen und einfach machen wie schon vorgeschlagen.
    M.S.93's Profilbild
    Autor*in
    Das dachte ich mir im Nachhinein auch. Ich hätte nie Fragen dürfen, aber in der Hinsicht war ich zu gutmütig, weil man überall liest man soll die WEG informieren. Dachte auch nicht, dass das so ein Problem sein kann. Aus Fehlern lernt man.
  9. Lordii5's Profilbild
    Die WEG verlangt von mir:
    statischer Nachweis des Balkongeländers (Statiker kostet ca. 500€)
    Windlastnachweis des Balkongeländer
    • Musst sie nicht am Balkongeländer befestigen, eigene Halterung ist eine Alternative bzw. alternative Lösungen wie ein Solartisch.
    (bearbeitet)
    M.S.93's Profilbild
    Autor*in
    War auch mein Gedanke, allerdings ist unser Balkon zu klein um Sie anders sinnvoll aufzustellen ohne dass die Kosten allein durch die Aufstellung unwirtschaftlich werden. An der Fassade darf nichts verändert werden. Flache oder schräge Aufstellung auf eine Unterkonstruktion nimmt zu viel Platz weg. Aber Danke für den Vorschlag
  10. sui_frankundfredo's Profilbild
    Ich persönlich würde allen Unwegbarkeiten aus dem Wege gehen, indem die kleinste verfügbare Platte quasi nicht ortsfest auf ein einfaches Gestell auf den Balkon gestellt würde. Wenn der Platz dann für Balkonaktivitäten gebraucht würde, dann würde die Chose einfach beiseite geräumt. Oder geklappt- abhängig vom handwerklichen Geschick.
  11. derOlfi's Profilbild
    vielleicht mal solisolar-hamburg.de/ kontaktieren (auch wenn du nicht aus Hamburg kommst). Ist ein Verein der Bürger dabei unterstützt ein Balkonkraftwerk zu installieren und dir bei den Formalitäten, Umgang mit den Vermieter.. hilft (u.A auch Sammelbestellungen, Montagegruppen etc). Die haben in Hamburg ähnliche Erfahrung mit der städtischen Vermietungsgesellschften gemacht. Auf deren Seite gibt es Formulierungvorlagen, aber vielleicht können sie dir auch konkrete Tipps in deinem Fall geben. (bearbeitet)
    M.S.93's Profilbild
    Autor*in
    Vielen Dank! Das werde ich auf jeden Fall mal versuchen
  12. arabidopsis's Profilbild
    Schreib dem Ministerpräsidenten!
    Der hat Verständnis!
  13. hurrdurr's Profilbild
    Nächstes mal nicht fragen.

    Jetzt ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.
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