Gepostet 6 November 2023

Anmeldung Balkonkraftwerk - Netzbetreiber verlangt ausgefüllten Vordruck

Wie der Name schon sagt, akzeptiert mein Netzbetreiber meine Anmeldung des Balkonkraftwerkes nicht, da ich nicht den Vordruck genutzt habe, sondern ein vereinfachtes Schreiben genutzt habe. Hauptsächlich geht es mir um den Punkt, dass die Installation nicht durch einen Fachbetrieb und an einer Wielandsteckdose erfolgt ist (welches lt. Gesetz auch nicht durch den Netzbetreiber gefordert werden darf.

Wie geht man jetzt am besten vor? Hat jemand schwarz auf weiß, dass man einen Vordruck nicht nehmen MUSS und man dies dem. Netzbetreiber so mitteilen kann? Es handelt sich um ein 600w BKW und die Bescheinigung zur Netzsicherheit wurde der Nameldung beigefügt.
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26 Kommentare

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  1. Elchfreak's Profilbild
    Anmeldung geschickt, Pflicht getan.
    Der "schlaue" Mydealzer wartet, bis die Anmeldung beim Netzbetreiber wegfällt.
    Momoko's Profilbild
    Wann soll die denn wegfallen? Gibts da nen Zeitpunkt?
  2. headhunter74's Profilbild
    Die Seite kennst du sicher, oder?

    homeandsmart.de/bal…den

    Hier

    balkonkraftwerkinfo.de/bal…wcB

    steht zudem:

    Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie bietet ein Formular, mit dem sich die Anmeldung der Mini-PV-Anlage leicht vornehmen lässt. Auch die einzelnen Netzbetreiber stellen entsprechende Formulare zur Verfügung. Diese werden zusammen mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung, die zum Wechselrichter ausgegeben wird, und der Konformitätserklärung an den Netzbetreiber übermittelt. Wichtig zu wissen. Es drohen Strafen, wenn die Anmeldung nicht vorgenommen wird.
    marcel385's Profilbild
    Autor*in
    anmeldung ist ja erfolgt, es wird aber auf das formular des netzbetreibers bestanden.
  3. hurrdurr's Profilbild
    Was passiert, wenn du einfach deren Formular ausfüllst und unterschreibst?
    marcel385's Profilbild
    Autor*in
    im schlimmsten fall wollen die nachweis des elektrofachbetriebs und/oder foto der installierten wielandsteckdose. hat man ja beides in deren formular dann bestätigt.
  4. tscherub's Profilbild
    Wurde denn dein Zähler schon gewechselt?

    Hatte damals aus genau den Gründen per Mail angemeldet und alles angegeben außer die Anschlussbestätigung.

    Zähler wurde direkt getauscht (also Anmeldung wohl erfolgreich). Nach 2 Monaten kam dann eine email (die leider untergegangen ist) Doch bitte das Formular nachzureichen.

    Die Haben auch schon die Daten aus dem Marktstammdatenregister gezogen. Also die wissen, dass hier ne Anlage steht und wenn man die leider untergegangene email untergegangen lässt, dann ist das aus unserer Perspektive ja korrekt angemeldet.

    Wenn noch alter Zähler, wäre der Zählertausch schon notwendig.
    marcel385's Profilbild
    Autor*in
    habe ne mustervorlage etwas abgeändert (hiermit melde ich an blabla, anlage 600w mit hm600)...weiterhin wurde erwähnt:
    zweirichtungszähler ist vorhanden, auf einspeisevergütung wurde verzichtet, NA-schutz zertifikat für den wechselrichter (hm600) war als anhang dabei und im MaStR ist die anlage auch angemeldet.

    dem netzbetreiber geht es wahrscheinlich (meiner meinung nach) nur darum, dass man in seinem formular bestätigt, dass die installation durch fachbetrieb und an einer wielandsteckdose erfolgt ist.

    laut internetrecherche sollte jeder netzbetreiber ne einfache anmeldung akzeptieren und sich nicht auf das eigene formular versteifen.

    antwort auf meine anmeldung war jetzt nach mehr als einem monat. (bearbeitet)
  5. Shild's Profilbild
    Wenn du die Pflichtbestandteile mitgeteilt hast würde ich alles andere ignorieren. Der Netzbetreiber hat keinerlei Handhabe. Mitteilung verschickt und das wars. Stadtwerke versuchen das oft. Gibt auch einen Solarverein der dir abmahnt.
    Die Stadtwerke haben kein Interesse dass jeder Solar auf sein Dach/Balkon macht. Den Quark mit Wielanddose und Anschluss durch Elektriker ist reine Schikane.

    Ich würde denen übrigens nicht mehr antworten. (bearbeitet)
    marcel385's Profilbild
    Autor*in
    welches sind für dich pflichtbestandteile?
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