Gepostet 20 Januar 2024

Ryanair Flug: Steuern und Gebühren über Ersatz-Pilot zurückgefordert

Moin liebe Community,

ich bitte bei dem Thema Euch um Hilfe:

Ich habe vor ca. einem halben Jahr 5 bis 6 Flüge von Ryanair über Ersatz Pilot die Steuern und Gebühren zurückgefordert.

Heute erhalte ich vom Amtsgericht die Eiladung als Zeuge mit folgendem Hinweis:

In Sachen Ersatz-Pilot Gmbh ./. Ryanair DAC
wg. Forderung

[...]

Zu diesem Termin werden Sie als Zeuge geladen.

Sie sollen zu folgendem Beweisthema verommen werden: gewöhnlicher Aufenthalt des Zeugen bei der Buchung des Ryanair Fluges FRXXXX von HAM nach XXX am 30.04.2023.

Was hat es damit auf sich?? Werde ich zu jeder Froderung jetzt einzeln geladen? Ich dachte, Ersatz-Pilot übernimmt die Forderung für mich. Immerhin muss ich an dem festgesetzten Tag zur Arbeit....

DANKE und viele Grüße
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24 Kommentare

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  1. besserweisser's Profilbild
    Wenn du als Zeuge geladen wirst, wirst du als Zeuge geladen.

    Gern geschehen.
  2. PlasmaBruzzler's Profilbild
    Extrem zu schwer verstehen oder?
    Brain Error 404?
  3. levces's Profilbild
    Warum fragst Du nicht das Gericht? Arbeitsausfall wird erstattet soweit ich weiß
    Ami_Kiu's Profilbild
    Autor*in
    Weil ich nicht für 10 Euro Streitwert dem Arbeitgeber erklären werde zum Gericht fahren zu müssen ??
  4. PlasmaArsch's Profilbild
    Warum hast du denn zurückgefordert?
    Produkttester's Profilbild
    Damit sich Unternehmen nicht ständig vor ihren Pflichten drücken. 
  5. meandmycat's Profilbild
    So ist dass, wenn man wegen 10€ je Flug eine Klage anstrebt.
    So etwas können Bürgergeldler machen, aber man muss schon einen ordentlichen Schaden haben, wenn man wegen 60€ die Gerichte bemüht und nur unnötig Kosten verursacht.
    Ich hoffe, dass du zu jedem einzelnen Fall geladen wirst.
    Wetterfrosch48's Profilbild
    Also soll man besser nicht klagen obwohl man im Recht ist? Ich sehe da eher die Schuld bei den Unternehmen die erst nach Klage Ihrer Pflicht zur Zahlung nachkommen, warum sollte man denen das durchgehen lassen, dann lernen die es ja nie. Die Kosten verursacht ja nicht der sein Recht einklagt
  6. bsx's Profilbild
    Hatte Ersatz-Pilot vor Klageeinreichung noch einmal Kontakt zu Dir aufgenommen?
    Von welchem Amtsgericht kam die Ladung?
    Ich würde vorher noch mal mit Ersatz-Pilot sprechen und einen Tag vor dem Termin auf jeden Fall noch mal beim Amtsgericht anrufen, ob die Verhandlung tatsächlich stattfindet.
  7. Icecreamman's Profilbild
    Ersatzpilot vertritt Dich zwar, wenn Du aber im Rahmen des Prozesses als Zeuge geladen wirst, ist das so. Du bekommst dafür einen entsprechenden Ausgleich für den Verdienstausfall, wie hier auch schon mehrfach erwähnt wurde. D. h. du musst vor Gericht erscheinen, ansonsten passiert folgendes

    "Welche Konsequenzen drohen bei einem unentschuldigten Fehlen vor Gericht?
    Nimmt ein Zeuge ohne genügende oder gar keiner Entschuldigung den Termin nicht wahr, dann muss dieser mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Im Zivilprozess hat das Gericht dem Zeugen die durch sein Fernbleiben entstehenden Kosten wie die Kosten für die beim Termin gewesenen Rechtsanwälte oder Sachverständigen aufzuerlegen, § 380 Absatz 1 ZPO.

    Ferner kann das Gericht ein Ordnungsgeld anordnen. Die Höhe des Ordnungsgeldes steht im Ermessen des Gerichts. Im Falle wiederholten Ausbleibens wird das Ordnungsgeld ggf. erneut festgesetzt. Gemäß § 380 Absatz 2 ZPO kann der Zeuge dann auch zwangsweise vorgeführt werden.

    Die Folgen für das Ausbleiben des Zeugen im Strafverfahren ergeben sich aus § 51 StPO. Gemäß § 51 Absatz 1 Satz 1 StPO werden die durch das Ausbleiben verursachten Kosten dem Zeugen auferlegt. Gemäß § 51 Absatz 1 Satz 2 StPO wird genauso wie im Zivilverfahren ein Ordnungsgeld festgesetzt."
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