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Gepostet 27 Februar 2024

DSL Vertrag hochstufen um vorzeitig zu kündigen?

Moin, ich möchte meinen Internetanbieter wechseln, habe jedoch noch einen Vertrag bei der Telekom mit einer Restlaufzeit von 12 Monaten. Meine Frage ist: Ist es möglich, den Vertrag aufzustufen, um ihn "zu erneuern" und somit das 14-tägige Rückgaberecht zu aktivieren?

Gruß und vielen Dank
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25 Kommentare

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  1. headhunter74's Profilbild
    Wenn man denkt, man hat schon alles gelesen..... (bearbeitet)
  2. KartoffFail's Profilbild
    Ja, du hast damit ggf. das 14 tägige Rückgaberecht, hast aber dann deinen alten Vertrag / Tarif… verstehe den Sinn nicht…
  3. DBfjeffe's Profilbild
    Autor*in
    Ich war im Telekomshop und habe mich dort erkundigt. Tatsächlich war es früher möglich, aber das Schlupfloch wurde vor Jahren geschlossen. Schließen kann man jetzt auch diesen Thread. Danke für die schnellen, auch wenn größtenteils nicht brauchbaren, Antworten.

    Behalten Sie Ihre Contenance und wohlerzogene Art bei. Ciao
    noname951's Profilbild
    Dir ist echtes nichts peinlich
  4. noname951's Profilbild
     
     

    Wie kommt man nur auf so Ideen???
  5. mydealz_KingBoo's Profilbild
    Natürlich nicht. Du schliesst keinen neuen Vertrag ab, du wechselst nur den Tarif.
    Kalajdo's Profilbild
    Das ist meistens ein neuer Vertrag.
  6. twinson's Profilbild
    Das geht nicht.

    Solltest du jedoch eine zu geringe Bandbreite geliefert bekommen, könntest du ggf. über diesem Weg ein sonderkuendigungsrecht geltend machen.
    schorF's Profilbild
    Nicer Twist. Aber aufwendig....
  7. Profilbild's Profilbild
    Unfassbar
  8. levces's Profilbild
    Hahaha
  9. motorrad123's Profilbild
    Lol, wenn du Widerrufst dann bekommst du wieder den kleinen Vertrag/Geschwindigkeit
  10. tomsan's Profilbild
    Respekt für diesen kreativen Gedankengang....


    Wenn das klappen würde, wäre 1:1 mit deren aufgeschwatzen Verträgen/Veränderungen schon längst pleite
  11. besserweisser's Profilbild
    Natürlich geht das. Deshalb findet man dazu auch sehr viele Anleitungen im Internet.
  12. LostInDreams's Profilbild
    Wenn du das. Online oder telefonisch machst hast du ein Widerrufsrecht, aber dann greif dein alter Vertrag solltest du davon Gebrauch machen.
  13. deathlord's Profilbild
    Einfach das System gedribbelt.
  14. AnonymerBenutzer's Profilbild
    Die Antworten auf diese Frage sind ein herber Rückschlag für all diejenigen, die hier aus lauter Verzweiflung in den Thread geschaut haben und eine elegante Lösung für ihr ähnlich gelagertes privates Problem gesucht haben, auch wenn "hochstufen" etwas frei ausgelegt wurde.

    Denn auch Perplexity ist leider der Meinung der Kommentatoren:

    In Deutschland wird bei Bigamie nur die zuletzt geschlossene Ehe für aufhebbar erklärt, nicht jedoch die erste Ehe.

    Gemäß § 1306 BGB darf keine Ehe eingegangen werden, wenn bereits eine Ehe oder Lebenspartnerschaft besteht. Die Aufhebung der zweiten Ehe kann erfolgen, wenn nachgewiesen wird, dass zum Zeitpunkt ihrer Schließung eine andere gültige Ehe bestand.
    Hätte ja klappen können
  15. autarkiam's Profilbild
    Telekom einfach schlafen geschickt
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