Gepostet vor 7 Tagen

Fahrgastrechte Bahn: Nutzung privater PKW erlaubt um Anschlusszug zu erreichen

Hallo zusammen,

gestern bin ich mal wieder seit langem mit der Bahn Bahn gefahren und hatte kleinere Probleme.

Der Plan war von Freising über Regensburg nach Frankfurt zu fahren. Aber die Regionalbahn, welche mich nach Regensburg bringen sollte, wurde leider ersatzlos gestrichen. Da ich in Frankfurt einen wichtigen Termin hatte, bin ich dann mit meinem privaten PKW zum Bahnhof nach Regensburg gefahren um dort den Anschlusszug zu erreichen. Wenn ich das nicht gemacht und auf den nächsten Zug gewartet hätte, dann wäre ich mit über 90min Verspätung in Frankfurt angekommen.

Nun meine Frage: kann ich die Kosten der PKW- Fahrt über das Fahrgastrechteformular bei der Bahn geltend machen?
Alles was bis jetzt dazu gelesen habe, ist irgendwie nicht eindeutig oder trifft nur teilweise auf mich zu.

Danke schon mal für euren Input.

Gruß Doodle
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25 Kommentare

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  1. Blume5001's Profilbild
    Die Kosten der privaten PKW Nutzung werden gemäß der Fahrgastrechte-Verordnung (EU) 2021/782 nicht erstattet. Es bedarf einer gewerblichen Weiterreise (u.a Taxi, Bus etc, und selbst das nur mit Genehmigung der Bahn). Nur wenn diese unerreichbar war ist diese Genehmigung nicht nötig. Zum anderen muss geschaut werden, ob der Fahrgast ausreichend Zeit (laut diversen Gerichtsurteilen ungefähr 2-3 Stunden) als Puffer für unvorhersehbare Ereignisse eingeplant hat.
    Schluchtenscheißer's Profilbild
    Komisch dass mir das Servicecenter dann schon mehrere hundert Euro Fahrkostenpauschalen ausbezahlt hat.
  2. besserweisser's Profilbild
    Ja, kannst du.
  3. Oli4's Profilbild
    Warum fährt man so kurzfristig, wenn man einen wichtigen Termin hat? Würde mal sagen, dass man 2 Stunden einrechnen muss.
    Dodgerone's Profilbild
    Mit Auto wäre er wohl auch kaum pünktlich gewesen. Da wäre er dann vom Stau in Frankfurt überrascht worden
  4. daniel_sun's Profilbild
    Du hast lt. Fahrgastrechte diverse Rechte wie alternative Zugverbindung ab 20 Minuten, Erstattung von 25% des Fahrpreises ab einer Verspätung >60 Minuten, etc. Bei Ausfall/Verspätung auf das Auto auszuweichen um die Kette ggf. wieder herzustellen gehört m.E. nicht dazu.

    Es handelt sich zwar um ÖPNV/SPNV, doch auch hier können nicht alle Eventualitäten abgefangen werden. Vom Prinzip her ist es zwar gut gedacht, aber es würde ein Riesenchaos entstehen, wenn das jeder Einzelne jederzeit umsetzen würde. Dazu müsste es Regelungen geben was z.B. die maximale Grenze (Euro oder KM) ist und und und. Auf "persönliche Termine" kann i.d.R. keine Rücksicht genommen, dies gilt für Flüge, Hundetrainerstunden, Psychotherapiesitzungen und anderes.

    Es ist ja bereits jetzt schon so, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen Entschädigungen zahlen, obwohl selbst keine schuldhafte Handlung vorliegt. Beispiele hierfür sind Bahnübergangsstörungen, Bäume oder Tiere auf den Gleisen, entgegenkommende Züge denen Vorfahrt gewährt werden muss, usw. usf. Dies wird oftmals überhaupt nicht wahrgenommen. Klar, der Einzelne hat oftmals Ärger, aber grundsätzlich geschieht das seitens i.d.R. der Bahnunternehmen ja nicht mit Absicht. Ich sehe immer wieder Leute die sich sagen: Oh, meine Bahn hat Verspätung - ich habe einen Termin - also ist eine Taxifahrt für 120 EUR gerechtfertigt.

    Ich denke mir manchmal wie es wohl wäre, wenn ich im Stau stehe und ein jeder zum Unfallverursacher, der für die Streckensperrung verantwortlich ist, vorgeht um die persönlichen Daten abzufragen um später Schadenersatzansprüche geltend zu machen ;-).

    Wie gesagt, ich kann jeden persönlichen Ärger infolge von Verspätungen und daraus resultierendes Nichteinhalten von Terminen verstehen. Aber jede Form auf die Eisenbahnverkehrsunternehmen abwälzen funktioniert auch nicht. Vor allem bei der schlecht ausgebauten und maroden Infrastruktur.

    Ich würde mal sagen, sei froh, dass Du Deine Reisekette infolge Deiner Bemühungen noch einhalten konntest und mach auf jeden Fall Deine Fahrgastrechteansprüche über die App oder das Formular geltend.

    Viele Grüße ;-)
    1cast's Profilbild
    Er ist ja pünktlich angekommen.
  5. PlasmaBruzzler's Profilbild
    Alle Möglichen sind ausführlichst in den Fahrgastrechten erklärt.
    Wenn du dort nicht die benötigte Antwort findest:
    Bahn fragen!
  6. rainman51's Profilbild
    Einfach probieren: Das Problem ist eher, dass du am Zielort keine Verspätung hattest. Alternative Verkehrsmittel werden erst bei einer Ankunft nach 0:00 Uhr bezahlt.

    Probieren kannst du es ja, wird aber vermutlich abgelehnt. Aber man weiß ja nie.
  7. El_Pato's Profilbild
    Das ist ein Abbruch der Fahrt und hat dann die entsprechende Erstattung des Tickets. Was aber nicht die Kosten widerspiegelt. Müsste man klagen. Man könnte auch die spätere Ankunft abgeben. Dann aber natürlich risikoreich weil Betrug und man seine Rechtsposition aufgibt.
    1cast's Profilbild
    Er hat die Fahrt nicht abgebrochen.
  8. tomsan's Profilbild
    Gegen die " Freising über Regensburg"-Bahn?
    Beschweren wegen Ausfall?

    Naja, probiere es doch.
  9. schopper2's Profilbild
    Ich fürchte da wird es nichts geben. Wenn man die Bahn wählt, dann muss man damit rechnen, dass der Zug ausfällt oder sich verspätet. Man kann nicht den gleichen Anspruch an die Bahn haben als wenn man mit dem Auto fährt - was sich auch in den Fahrgastrechten wiederspiegelt, die sehr Bahnkulant sind. Traurig aber wahr.
  10. Eisthomas's Profilbild
    Am besten für wichtige Termine sich nicht auf die Regionalbahn verlassen.
  11. donkrako's Profilbild
    Was hattest du den für ein Ticket für die Freising — Regensburg Variante?
    Mit DE Ticket sind die Chance schonmal schlecht.
  12. Schluchtenscheißer's Profilbild
    Wenn das Ziel durch den Ausfall nicht mehr bis Mitternacht erreichbar gewesen wäre oder bei Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr 60min. Verspätung zu erwarten waren, dann werden PKW-Kosten (bis zum nächsten Bahnhof oder auch bis zum Zielbahnnhof) bis 120 Euro ersetzt, sonst nicht.
    Für den Antrag eignet sich ein handschriftlicher Vermerk auf dem Fahrgastrechte-Formular. Das Servicecenter zahlt dann 0,30€ je gefahreren Kilometer.
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