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Gepostet 1 März 2024
Outdoormesser Condor Credo Knife CTK119-35SS
4,50€ ·
Geteilt von
SirCancelot
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Über diesen Deal
Dieser Deal ist leider abgelaufen. Hier sind ein paar andere Optionen für Dich:
Bei Knifestock gibt es das Outdoormesser Condor Credo Knife CTK119-35SS für 58,09 € inkl. Versand.
Das Messer hat eine Klingenlänge unter 12 cm und unterliegt somit nicht dem Führungsverbot nach §42a WaffG.
Der nächste Preis, den ich gefunden habe, liegt bei 63,71 €.
Das Condor Credo Knife ist ein cooles Outdoor-Messer zu einem anständigen Preis. Es ist ein schöner Allrounder mit einer Klingenlänge von 10 cm. Das Messer ist einfach zu verwenden für Anfänger, aber auch sehr gut für erfahrene Messer-Fans geeignet. Die Fingermulden in der Hand sorgen für guten Halt und Kontrolle.
Hier noch ein paar Infos zum 420HC-Stahl: outdoormesser.net/was…er/
Das Messer hat eine Klingenlänge unter 12 cm und unterliegt somit nicht dem Führungsverbot nach §42a WaffG.
Der nächste Preis, den ich gefunden habe, liegt bei 63,71 €.
Das Condor Credo Knife ist ein cooles Outdoor-Messer zu einem anständigen Preis. Es ist ein schöner Allrounder mit einer Klingenlänge von 10 cm. Das Messer ist einfach zu verwenden für Anfänger, aber auch sehr gut für erfahrene Messer-Fans geeignet. Die Fingermulden in der Hand sorgen für guten Halt und Kontrolle.
- Klingenmaterial: 420HC
- Griffmaterial: G-10
- Etuimaterial: Leder
- Klingenlänge: 10 cm
- Gesamtlänge: 20.5 cm
- Grifflänge: 10.5 cm
- Klingendicke: 3.1 mm
- Gewicht: 120 g
- Klingentyp: Drop Point
Hier noch ein paar Infos zum 420HC-Stahl: outdoormesser.net/was…er/
Mehr Details unter
Zusätzliche Info
Bearbeitet von unserem Team, 1 März 2024
10 Kommentare
sortiert nachWenn man z.B. in den Wald geht und entsprechend gekleidet ist, ist für jeden unbeteiligten Durchschnittsbürger klar erkennbar, dass man sein Hobby (oder seinen Beruf) ausübt. Oder beim Trekking als Sport. Dementsprechend liegt nach §42a Absatz 3 WaffG ein berechtigtes Interesse begründet durch einen allgemein anerkannten Zweck vor, sodass §42a Absatz 2 Nr. 3 greift. Damit gilt §42a Absatz 1 Nr. 3 nicht.
So schwierig ist es nicht, das zu kapieren. Kann jeder hier nachlesen.
In Waffenverbotszonen darf man auch ein Messer mit 1cm Klingenlänge nicht führen. Im ÖPNV hat man das Messer in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren. Also z.B. mit einem Schloss verschlossen, nicht nur einen geschlossenen Rucksack. Oder eben wenn ein neues Messer noch im Blister (wie Opinel von Decathlon), oder die Verpackung mit Heftklammern verschlossen ist, sodass ohne Entfernung des Schlosses oder Zerstörung des Behältnisses oder Schließmechanismus kein Zugang zum Messer möglich ist.
Um den Sitzgurt im Auto aufzuschneiden braucht man sicherlich nicht so ein Messer, außerdem ist kein Scheibenbrecher dran, wodurch sich der Nutzen im Auto nur auf eine Anwendungsmöglichkeit begrenzt. Und niemand schneidet beim Einkaufen oder sonst wo den ganzen Tag Pakete auf. Für letzteres ist jedes billige Cutter-Messer ohnehin viel besser geeignet.
Den §42a und die Randbedingungen kennen ja alle.
evtl. falsch eingordnet? Auch wenn das Messer §42a-konform ist, heißt das noch lange nicht, dass man damit in einen Flieger gelassen wird!